Drucksache - 0943/3
Die BVV hat
am 28.05.2009 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sämtliche Antragsformulare auf Überlassung von Liegenschaften, Räumen und Sportflächen und -hallen dahingehend zu überprüfen, ob ein Passus aufgenommen werden kann, der eine Nutzung durch Organisationen (den Mieter selbst, seine Mitglieder oder Besucher der Veranstaltung) ausschließt, die -
in ihren Schriften (z. B. von Ron Hubbard) die
Überwindung der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung mit einem Menschenbild
definiert, das dem Gleichheitsgebot unseres Grundgesetzes widerspricht, - die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen nutzen wollen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird. Der BVV ist
bis zum 30.06.2009 zu berichten. Durch die Bezirksjuristenkonferenz wurden Vorschläge für ein
gemeinsames und möglichst einheitliches Vorgehen der Bezirksämter bei der
Überlassung von Objekten der Bezirksämter an Dritte erarbeitet. Die RdB-Vorlage R 387/08 (Vereinbarungen zu einem
gemeinsamen Vorgehen der Bezirksämter im Umgang mit rechtsextremen
Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen Räumen) wurde als
Handlungsempfehlung den Bezirken in der RdB- Sitzung am 26.03.2009 zur Kenntnis
gegen. Derzeitig
erarbeitet das Bezirksamt Musterverträge für die Überlassung von Räumen und
Einrichtungen an Dritte. Das Bezirksamt wird nach Abschluss der Erarbeitung die
Vertragsmuster den Fachausschüssen zur Kenntnis geben. Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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