Auszug - Energetische Erneuerung in den Konjunkturmaßnahmen stärken
BV Lehmann begründet den Antrag.
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zuge der zu präzisierenden Planung für die angemeldeten Projekte des Konjunkturpakets II entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 3 Abs.1 Satz 1 Buchstabe b des Zukunftsinvestitionsgesetzes - ZuInvG) der energetischen Erneuerung im Bestand große Bedeutung beizumessen. Dies kann erreicht werden, indem mindestens 5 % des Investitionsbudgets jedes Projektes für energetische Maßnahmen im Gebäudebestand der Schulen eingesetzt werden (z.B. Erneuerung der Heizkessel, Fenster, Leittechnik, Energiecontrolling, Dämmung oder regenerative Energien).
Der BVV ist bis zum 30.06.2009 mindestens ein Zwischenbericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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