Auszug - Eigenverantwortung der Schulen stärken - zusätzliche Einnahmequelle erschließen lassen
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Herr BV Gusy erläutert den Antrag für seine Fraktion. Frau BzBmin Thiemen spricht sich gegen diesen Prüfauftrag aus und begründet dies wie folgt: - Durch das Schulgesetz haben die Schulen hierfür bereits ein von den sonst üblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften abweichendes Recht der Selbstverwaltung und Mittelübertragung (in das nächste Haushaltsjahr) erhalten. Die hierfür gebildete Rücklage wächst von Jahr zu Jahr an: Stand vom 01.01.2008 401,8 TEUR Stand vom 01,01.2009 635,3 TEUR Insofern wird hier der Begriff “Bedarf” sehr unterschiedlich ausgelegt. - KLR mäßig betrachtet, verliert der Bezirk jährlich ca. 5 Mio. EUR aufgrund seiner Schulgebäude. Durch die Pagatorisierung kommen hier voraussichtlich nochmals 2 Mio. EUR hinzu. Wenn diese rund 7 Mio. EUR vor der Mittelverteilung dem Schulbereich abgezogen werden, dann könne sicherlich auch über einen Verbleib von Mieteinnahmen gesprochen werden. Hinzu kommt, dass die Mieteinnahmen durch die Umstellung beim Finanzvermögen der Einnahmen-Kategorie E01 zugeordnet wurden und somit das Finanzvermögen finanzieren muss, weil es hierfür keine Mittelzuweisung mehr gibt. Im aktuellen Haushaltsjahr besteht hier eine Deckungslücke von rund 1,5 Mio. EUR. Insofern müsste dann der Ausschuss auch über einen entsprechenden Ausgleich nachdenken. Die BV Gusy und Neuhoff sprechen sich dennoch für einen Prüfauftrag aus. Herr BV Wendt fragt nach, ob die Schulen über ihre Rücklagen informiert sind. Frau BzBmin Thiemen geht davon aus, dass dies über das Schulamt erfolgt. Herr BV Dannert bestätigt, dass die Schulleiter sehr wohl über ihr Geld bescheid wissen und findet es positiv, dass es nur ein Prüfauftrag ist. Auch Herr BV Riedel bestätigt, dass die Schulen informiert sind. Herr BV Wendt bezweifelt dies. Nach der Aussprache stellt der Vorsitzende die wortgleichen Beschlussempfehlungen der Ausschüsse für Schule und für Bau, Liegenschaften und Grünflächen an den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform in der nachstehenden Fassung zur Abstimmung. Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt werden kann, indem sie die temporäre Überlassung von Räumlichkeiten selbstständig mit Hilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen regeln könnten. Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und Lernmittel etc. verwendet werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2009 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Eigenverantwortung der Schulen zu stärken, indem sie die temporäre Überlassung von Räumlichkeiten selbstständig mithilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen regeln können. Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und Lernmittel etc. verwendet werden. Der BVV ist bis zum 30.9.2008 Bericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltung: 4 |
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