Auszug - Antragsformular überprüfen!
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Siehe TOP 1. Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sämtliche Antragsformulare auf Überlassung von Liegenschaften, Räumen und Sportflächen und -hallen dahingehend zu überprüfen, ob ggf. ein passus aufgenommen werden kann, der eine Nutzung durch Anhänger der Scientology-Sekte verhindert. Desgleichen wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen für eine derartige Überprüfung auch auf der Landesebene einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2008 zu berichten.
Begründung: Die BVV hat beschlossen, die Scientology-Sekte im Bezirk nicht willkommmen zu heißen. Dazu gehört auch, das Scientologen nicht die Möglichkeit geboten werden sollte, mit ihren Gliederungen und Mitgliedern öffentliche Liegenschaften, wie z.B. Sporthallen oder -plätze zu nutzen und damit bei der Bevölkerung zu werben. Dazu ist zwingend ein entsprechender passus in den entsprechenden Antragsformularen aufzunehmen.
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