Auszug - Legales Sprayen  

 
 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 11.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1131/3 Legales Sprayen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schwarzenauer spricht sich für den Antrag aus

BV Schwarzenauer spricht sich für den Antrag aus.

 

BzStR Gröhler zitiert aus einem Schreiben der Senatsinnenverwaltung von Dr. Körting, der darum bittet, möglichst keine legalen Flächen zum Sprayen zur Verfügung zu stellen und auf eine Untersuchung der Uni Dresden hinweist, die feststellt, dass im Umfeld von “legalen” Flächen zum Sprayen eine massive Zunahme von Graffiti beobachtet werden kann.

 

BV Dittner spricht sich für die Zurverfügungstellung von legalen Flächen in Schulen und eine pädagogische Begleitung aus.

 

BV Schmitt weist auf den bereits vorhandenen ähnlich lautenden Beschluss 0649/3 hin und spricht sich gegen einen weiteren Beschluss aus.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass im JFH Zillestraße im Sommer 2008 ein Graffitiprojekt durchgeführt worden ist und ein Bauwagen des Grünflächenamtes im Rahmen eines Schulprojektes besprüht worden ist.

 

BV Dittberner spricht sich aufgrund der Feststellung übergreifender Graffiti gegen den Antrag aus.

 

BV Wuttig merkt an, dass das KJP diesen Antrag sicher aufgrund eines Bedarfes gestellt hat und bittet ggf. um Vertagung.

 

BV Centgraf spricht sich für den Beschluss aus.

 

BV Tillinger spricht sich für den Antrag aus, um die Jugendlichen nicht in die Illegalität zu zwingen.

 

BV Lobo führt aus, dass Graffiti auch eine Form von Kunst sein kann und im Rahmen von Projekten auch über die Gefahren des Sprayens aufgeklärt werden kann. Er spricht sich für den Antrag aus.

 

Die Drucksache wird angenommen und die Dringlichkeit beschlossen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung an die BVV:

 

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

 

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Wände zum legalen Anbringen von Graffiti zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 10.12.2008 (2/6)

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   10        dagegen:   5                Enthaltung:      0

 
 

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