Drucksache - 1131/3  

 
 
Betreff: Legales Sprayen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
05.02.2009 
47. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
11.02.2009 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.02.2009 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.02.2009 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Wände zum legalen Anbringen von Graffiti zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 10.12.2008 (2/6)

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Um den Beschluss der BVV umzusetzen, wurde geprüft, ob a) zum einen Bauzäune zur Verfügung gestellt werden können und b) Schulen und Jugendfreizeitheime ein Interesse an pädagogisch betreuten Projekten zum Besprühen von Flächen haben.

 

Bauzäune

 

Bauzäune zur Baustelleneinrichtung werden vom Bezirk aus Kostengründen angemietet. Für das Anbringen von entsprechend zu besprühenden Wänden an den Zäunen müsste zunächst immer die Zustimmung der jeweiligen vermietenden Firma eingeholt werden. Beschädigungen an dem Bauzaum (z.B. durch Übersprühen oder bei der Montage der wetterfesten Platten) müssten vom Bezirksamt getragen werden. Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass die angebrachten Kunststoffplatten für horizontale Winde eine hohe Angriffsfläche bieten und die Standsicherheit der Bauzäune bei starkem Wind somit gefährdet ist. Aus den vorgenannten Gründen nimmt das Bezirksamt Abstand von Bauzäunen als legale Graffitiflächen.

 

pädagogisch betreute Projekte an Schulen sowie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

 

Die für Schule und Jugend zuständige Abteilung wurde gebeten, zu prüfen, ob an Schulen und Jugendfreizeitheimen ein Interesse an betreuten Projekten zum Gestalten von Wänden/Flächen mit Graffiti besteht. Dies sollte unter der Prämisse, dass diese Flächen möglichst keine Wirkung in den Stadtraum haben, geschehen.

 

Alle Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirkes (öffentliche und freie Trä-

ger) sowie das Projekt Straks wurden über den BVV-Beschluss informiert. Aus keiner der Einrichtungen ist entsprechend der Vorgabe, möglichst Flächen ohne Stadtraumwirkung zu wählen, eine positive Rückantwort zu verzeichnen.

 

Eine Befragung der Schulaufsicht bei den Schulen des Bezirkes ergab, dass lediglich die Oppenheim-Schule ein Interesse zeigte. Die Schulleitung brachte den Vorschlag, auf dem Schulhof dafür eine 20 m lange zu gestaltende Wand zu schaffen.

 

Dieser Vorschlag konnte allerdings nicht umgesetzt werden, denn der Schulhof der Oppenheim-Schule ist durch den neu errichteten Mensabau in seinem Platzangebot stark eingeschränkt. Eine auf dem Schulhof, der architektonisch und grafisch durch eine intensive Farbgebung gestaltet ist, errichtete 20m lange Wand mit vermutlicher Höhe von 2-3m widerspricht dem Anspruch des Schulhofes auf Erholung und Verweilen. Zum anderen bestehen gestalterische Bedenken, da die ohnehin begrenzte Schulhoffläche von hochwertigen Fassaden, dem modernen Baller-Bau sowie der denkmalgeschützen Villa Oppenheim und der Oppenheim-Schule selbst eingerahmt wird. Aus diesen Gründen lehnt das Bezirksamt die Errichtung einer Graffiti-Mauer auf dem Schulhof der Oppenheim-Schule ab.

 

Das Bezirksamt bedauert den Beschluss der BVV nicht umsetzen können und bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                    Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat


 

 
 

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