Auszug - Eigenverantwortung der Schulen stärken - zusätzliche Einnahmequelle erschließen lassen
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BzStR Gröhler erläutert, dass auch die Formulierung des Prüfauftrags aus dem Schulausschuss die rechtlichen Einnahme- und Ausgabevorschriften der Landeshaushaltsordnung nicht ändert. Darüber hinaus ist der Antrag nicht bürgerfreundlich, denn ein Bürger muss ggf. in allen ca. 55 Schulen des Bezirks nachfragen, ob es dort einen freien Raum mit den gewünschten Merkmalen gibt. Durch die zentralisierte Raumvergabe bei der Immobilienverwaltung muss der Bürger nur eine Anfrage stellen, da dort das Wissen über Räume, deren Größe, Ausstattung und Belegung oder ggf. stattfindende Baumaßnahmen gebündelt vorhanden ist. Darüber hinaus hat die Immobilienverwaltung im Vergleich zum einzelnen Schulsekretariat Erfahrung im Umgang mit Anmietungsanfragen. BV Schwarzenauer spricht sich für die Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen aus und sieht die Beratung des Antrags zielführend im Haushaltsausschuss. BV Dittner spricht sich für die Beratung im Haushaltsausschuss aus. BV Tillinger bittet die Argumentation des Stadtrates zur Kenntnis zu nehmen und darüber hinaus an die zahlreichen Aufgaben zu denken, die die Schulen bereits jetzt zu bewältigen haben und mit der Schulreform noch bewältigen werden müssen. Er regt die Ablehnung oder Vertagung des Antrags an. BV Schmitt spricht sich für die sinnvolle Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen aus, jedoch nicht in Form dieses Antrags. Er erklärt für die CDU-Fraktion keine Zustimmung. BV Schwarzenauer spricht sich noch einmal für den Beschluss der Schulausschuss-Version aus und begründet, dass es dann auch einen schriftlichen Bericht des Bezirksamts gibt, den man nachlesen kann und nicht nur eine Begründung des Stadtrats, die hier nebenbei im Ausschuss erfolgt. Die Drucksache wird in der Version des Schulausschusses mehrheitlich angenommen (10/5/0). Es ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Haushaltsausschuss: Der
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt
dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Eigenverantwortung der
Schulen gestärkt werden kann, indem sie die temporäre Überlassung von
Räumlichkeiten selbstständig mit Hilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen
regeln könnten. Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und
Lernmittel etc. verwendet werden. Der BVV ist
bis zum 31.03.2009 zu berichten. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Eigenverantwortung der Schulen zu stärken, indem
sie die temporäre Überlassung von Räumlichkeiten selbstständig mithilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen
regeln können. Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und
Lernmittel etc. verwendet werden. Der BVV ist
bis zum 30.9.2008 Bericht zu erstatten. Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 5
Enthaltung: 0 |
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