Auszug - Neufassung der SPAN II
TOP 2 Der Vorsitzende Herr Kuntze führt unter Hinweis auf
einen Beitrag von Herrn Hammer (LSB) in „Sport in Berlin“ aus, dass
die öffentlichen Sportanlagen Berlins weiterhin entgeltfrei nutzbar sein
werden, der Hochschulsport jedoch gesondert zu regeln sei. Anfang des kommenden
Jahres werde die Entwurfsfassung der neuen Sportanlagen-Nutzungsvorschriften
(SPAN) erwartet. Herr Naumann gibt Kopien des angesprochenen Beitrags sowie
eines Artikels des Tagesspiegels in Umlauf und weist darauf hin, dass eine
kostenfreie Nutzung öffentlicher Sportanlagen aufgrund des Berliner Sportförderungsgesetzes
bundesweit die Ausnahme ist. Im überwiegenden Teil der Bundesländer sieht das
jeweilige Gesetz entsprechende Entgelte vor. Er begrüßt die Berliner Situation
ausdrücklich. Die neue Fassung der SPAN ist bei der für Sport zuständigen
Senatsverwaltung unter Berücksichtigung der Einlassungen der aus
Vertreter/innen der Senatsverwaltung, der Bezirke, der Bezirkssportbünde und
des LSB zusammengestellten Arbeitsgruppe fertiggestellt worden und wird als
Entwurfsfassung über den Rat der Bürgermeister an die Bezirke gegeben;
anschließend findet ggf. noch einmal ein beratender Austausch zwischen den
Bezirken und der Senatsverwaltung statt. Die endgültige Textfassung bleibt bis
dahin abzuwarten. Interessant sind vor allem folgende Punkte: 1.
Die
im Text zu präzisierende Vereinsgaststättenproblematik. Die Notwendigkeit dafür
wurde bereits im Mai 2007 durch ein Schreiben des Bezirksamts entsprechend
verdeutlicht; 2.
Weitere
kostenfreie Nutzung durch den Hochschulsport: Die Zentraleinrichtungen Hochschulsport
müssen nach bisherigem Kenntnisstand in förderungswürdige Sportorganisationen
überführt werden; 3.
Dissens
um die Haftung: Den Wünschen des Sports, wonach das Land Berlin bereits bei
durch leichtere Fahrlässigkeit (im Unterschied zur groben Fahrlässigkeit bzw.
Vorsatz) verursachten Schäden haften sollten, wurde nicht gefolgt. 4.
Die
Strafgelder für nicht genutzte Trainingszeiten sollen in Übereinstimmung mit
dem LSB erhöht werden. Das Verhalten von Vereinen, die Zeiten ungenutzt
blockieren, ist unsolidarisch und geht zu Lasten anderer Trainingsgruppen. Es
stellt sich jedoch die Frage nach den Kontrollmechanismen. In den Bezirken
Mitte und Marzahn-Hellersdorf hat man nach stärkerer Fokussierung einen
Zeitenausfall von gut 30% festgestellt. In Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein
Ausfall von Nutzungszeiten in dieser Größenordnung nach allgemeiner Auffassung
nicht vorstellbar. TOP 3 Herr Engelmann erläutert den Antrag für die CDU-Fraktion
dahingehend, dass der Rechnungshof Berlin die Empfehlung, wie in anderen
Bundesländern Nutzungsentgelt für die Bereitstellung der öffentlichen
Sportanlagen zu verlangen, ausgesprochen hat. Zwar sei die politische
Entscheidung bereits dagegen ausgefallen, aber dennoch solle sich das
Bezirksamt entsprechend positionieren. Die Fraktionen der SPD und FDP sowie Herr Naumann schlagen
vor, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten, zumal für
eine entsprechende Entgeltregelung in der SPAN zuerst das Sportförderungsgesetz
zu ändern wäre. Die CDU-Fraktion stellt den Antrag bis zur endgültigen Vorlage
der neuen Fassung der SPAN zurück und bittet um Vertagung der Abstimmung über
DS-Nr. 1036/3. TOP 4 Herr Evers erkundigt sich für die CDU-Fraktion nach dem
Sachstand hinsichtlich der Regelung für Vereinsgaststätten in der neuen SPAN.
Herr Naumann wiederholt seine mehrfach gemachten Aussagen zum Thema
Vereinsgaststätten sowie zum derzeitigen Stand des SPAN-Verfahrens und verweist
auf den identischen Inhalt des BVV-Beschlusses DS-Nr. 0668/3, welchen das
Bezirksamt bereits über den bezirklichen Vertreter in der SPAN-Arbeitsgruppe
umgesetzt hat. Herr Dr. Fest erkennt noch Einflussmöglichkeiten auf die
Entwurfsfassung der Senatsverwaltung durch das Bezirksamt, da es sich um einen
schwebenden Prozess handele, und schlägt vor, in den Antrag das Wort
„weiterhin“ einzusetzen. Herr Schneckmann teilt mit, dass der BSB
sich nicht einbringen wolle, die Interessen der Sportvereine jedoch über den
LSB in der Arbeitsgruppe intensiv wahrgenommen wurden. Die im Januar erwartete
Entwurfsfassung ist das Ergebnis dieses demokratischen Prozesses und sei
vermutlich auch die Endfassung. Die SPD-Fraktion beantragt nach kurzer Unterbrechung der
Sitzung die Vertagung. Der Antrag auf Vertagung wird mit 5 Ja- und 5
Nein-Stimmen abgelehnt. Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag DS-Nr.
1037/3. Der Änderungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen einstimmig
angenommen: Der Ausschuss für Sport empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rahmen der
Verhandlungen weiterhin über die Neufassung der SPAN für eine verlässliche und
eindeutige Regelung für die Behandlung der Vereinsgaststätten auf Sportanlagen
einzusetzen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Berechnung des
Pachtzinses die soziale und wirtschaftliche Situation der Vereine maßgeblich
Berücksichtigung findet. Der BVV ist bis zum 15.02.2009 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rahmen der
Verhandlungen über die Neufassung der SPAN für eine verlässliche und eindeutige
Regelung für die Behandlung der Vereinsgaststätten auf Sportanlagen
einzusetzen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Berechnung des
Pachtzinses die soziale und wirtschaftliche Situation des Vereins maßgeblich
Berücksichtigung findet. Der BVV ist bis zum 31.12.2008 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 5 dagegen: 0
Enthaltung: 5 |
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