Drucksache - 1037/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 15.01.2009 Folgendes beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen weiterhin über
die Neufassung der SPAN für eine verlässliche und eindeutige Regelung für die
Behandlung der Vereinsgaststätten auf Sportanlagen einzusetzen. Dabei ist dafür
Sorge zu tragen, dass bei der Berechnung des Pachtzinses die soziale und
wirtschaftliche Situation der Vereine maßgeblich Berücksichtigung findet. Der BVV ist
bis zum 28.02.2009 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sowohl seine politischen als auch
sportfachlichen Einflussmöglichkeiten betr. die Neufassung der SPAN im Sinne
auch dieses Beschlusses genutzt (vgl. hierzu auch die Beantwortung der
BVV-DS.Nr. 0668/3). Im Übrigen gilt es als allgemein anerkannt, dass es sich bei
den die Sportförderung betreffenden Entgelten gemäß
Sportanlagen-Nutzungsvorschriften um ausgesprochen sportfreundliche Summen
handelt. Damit wird im Land Berlin der sozialen Funktion und wirtschaftlichen
Situation der förderungswürdigen und gemeinnützigen Sportorganisationen in
erfreulicher Weise Rechnung getragen. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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