Auszug - Sondernutzungsgenehmigungen
Zur
Beantwortung BzStR Schulte: Frau
Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, nach dieser Lehrerschelte fällt es
natürlich etwas schwerer zu starten und wenn dann schon vor der Beantwortung
das Urteil feststeht, dann ist es natürlich auch schwierig zu antworten, aber
ich versuche es trotzdem, vielleicht kann ich Sie dann noch bewegen, eine
andere Position in dieser Frage einzunehmen. Zu 1. Gastwirte
erhalten derzeit eine Erlaubnis zum Herausstellen von Tischen und Stühlen,
nicht mehr und nicht weniger. Nun stellen Gastwirte, wie wir wissen, aber nicht
nur Tische und Stühle heraus, sondern nutzen häufig eine größere Fläche als
beantragt und genehmigt und stellen viele andere Dinge auf das öffentliche
Straßenland. Zum Teil werden die Jahreszeiten einfach ignoriert und es wird
versucht, eine Aufenthaltsqualität im Außenbereich zu schaffen, die versucht,
aus trüben Dezemberabenden mediterrane Erlebniswelten zu schaffen. Es kann aber
nicht sein, dass von der öffentlichen Hand vermietete Flächen so umgewandelt
werden, dass sie alles andere als stadtbildverträglich und ökologisch sinnvoll
genutzt werden. Der Fußgängerverkehr wird teilweise im erheblichem Umfang
beeinträchtigt, insbesondere für Menschen mit Behinderung ergeben sich daraus
ebenso Probleme, wie für Passantinnen mit Kinderwagen. Eine
Berollung durch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Begehung mit
sehbehinderten Menschen letzte Woche,
zusammen mit dem Landesverband Selbsthilfe auf einem Weihnachtsmarkt
hier im Bezirk, hat mir noch einmal auch die Notwendigkeit eines Agierens der
öffentlichen Hand sehr deutlich vor Augen geführt. Viele Probleme, die wir
sozusagen nicht wahrnehmen, bestehen tatsächlich für Menschen mit Behinderung.
Und für die kann tatsächlich so ein Aufsteller oder anderes ein ganz großes
Hindernis sein und insofern haben wir hier auch eine Verantwortung dafür zu
sorgen, dass der Gehweg auch für diese Menschen freigehalten wird. Zudem wird
bei schlechter Witterung das öffentliche Straßenland immer häufiger als
Lagerplatz für Außenmobiliar und Dekorationsmaterial genutzt und z. T. einfach
an die Straßenbäume gestellt, was nun für die Straßenbäume nicht unbedingt
förderlich ist. Das ist nicht Zweck des öffentlichen Straßenlandes. Dafür muss
ein Gewerbetreibender Lagerfläche anmieten und nicht einfach das öffentliche
Straßenland nutzen. Und anders als die FDP auf Landes- und Bezirksebene
darstellt, wurde gegen extreme Auswüchse, wie totale Einhausung natürlich
bereits längst vorgegangen. Es ist keine Neuerung, die da passiert. Was bisher
aber fehlte, war eine Abstimmung zwischen den Bezirken. Und jetzt kommt das
Lustige: Nicht zuletzt auch auf Anregung eines Bezirksverordneten der FDP, der
gerade gesprochen hat und das im Wirtschaftsausschuss gefordert hat, erfolgte
jetzt eine Abstimmung der Innenstadtbezirke. Weil nämlich Herr Block im
Wirtschaftsausschuss gesagt hat, es müsse doch endlich mal eine Regelung
getroffen werden, dass die Innenstadtbezirke einheitlich vorgehen. Jetzt gehen
wir einheitlich vor und jetzt sagt die FDP, das ist Regelungswahn. Herr Block,
entscheiden Sie sich, was Sie wollen und dann können wir gerne darüber
diskutieren. Eine
einzige Begründung für die einzelnen Gegenstände erspare ich mir. Es geht nicht
darum, einzelne Rankgitter sofort ab 1. Januar abzuräumen, sondern eine
Möglichkeit zu erhalten, wie es die Presse so schön schrieb: “Gerümpel
von der Straße zu bekommen”. Und ich glaube, da sind wir uns einig, dass
wir dann auch Gerümpel von der Straße bekommen. Ich finde natürlich auch
wichtig, dass wir das nicht irgendwann am 2. Januar starten, sondern dass wir
auch eine entsprechende Infokampagne machen. Deswegen haben wir natürlich den
Gewerbetreibenden und den Gaststätten diese Flyer auch versandt und darüber
informiert, warum wir das tun wollen und haben diese Hinweise gegeben. Das
haben die anderen Bezirke nicht gemacht, deswegen ist die Presse auch darauf
aufmerksam geworden, weil wir natürlich die Gastwirte darüber informieren, was
wir machen und das gehört ja auch zu einer Verwaltung, dass man transparent
handelt und dann eben nicht im Januar anfängt, auf einmal bestimmte Dinge zu
fordern, die vorher tatsächlich geduldet worden sind. Zu 2. Der
Gebrauch der Straße, der über den Gemein- und Anliegergebrauch hinausgeht, ist
Sondernutzung und bedarf einer Erlaubnis, deren Erteilung sich nach § 11 Abs. 2
Berliner Straßengesetz in Verbindung mit § 13 Berliner Straßengesetz und § 46
Abs. 1 Nr. 8 und 9 der Straßenverkehrsordnung richtet. Ich hatte ja gedacht,
dass Herr Weuthen spricht, deswegen hatte ich mir erlaubt, hier das noch mal
aufzuführen. Wie bereits
ausgeführt, ist das Aufstellen der aufgeführten Gegenstände nicht innerhalb der
Erlaubnis zum Aufstellen von Tischen und Stühlen, so dass insofern unerlaubte
Sondernutzungen vorliegen. Nach § 14 Berliner Straßengesetz kann die zuständige
Behörde die Beseitigung der unerlaubten Anlagen im öffentlichen Straßenraum
oder die sonst erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung anordnen. Zu 3. Ja, die
Ausnahmegenehmigungen werden – und das ist auch keine Neuerung –
mit den üblichen Auflagen erteilt, wie beispielsweise Verpflichtung, die
Sondernutzungsfläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten. Die
Erlaubnisinhaber haben außerdem das Original der erteilten Genehmigung vor Ort
bereit zu halten und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Neu ist,
dass der der Genehmigung zugrunde liegende Planausschnitt an einer
Fensterscheibe des Betriebes gut sichtbar und lesbar aufzuhängen ist. Damit
auch jeder weiß, ob diese Fläche tatsächlich
genehmigt ist. Darüber hinaus ergehen weitere Hinweise auf
einzuhaltende, gesetzliche Bestimmungen. Jeder weiß, ob diese Fläche
tatsächlich genehmigt ist. Darüber hinaus ergehen weiter Hinweise auf
einzuhaltende, gesetzliche Bestimmungen. Zu 4. Ich zitiere
hier von der Zuarbeit von Herrn Gröhler, weil die mir auch sehr gut gefallen
hat: Gemäß § 7
des Berliner Straßengesetzes in Verbindung mit den hierzu erlassenen
Ausführungsvorschriften über die Überwachung des baulichen Zustandes der
öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) ist das Grünflächen- und
Tiefbauamt als Träger der Straßenbaulast verpflichtet, die öffentlichen Straßen
in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dies wird durch regelmäßige
Begehung gewährleistet. Eine Errichtung von Podesten hindert den Baulastträger in
einer in Augenscheinnahme der darunter liegenden Straßenbestandteile. Und jetzt
kommt, was alles passieren kann: Darüber
hinaus befinden sich grundsätzlich im Gehweg diverse Versorgungsleitungen mit
entsprechenden Absperrarmaturen, die im Schadensfall immer erreichbar sein
müssen. Durch beschädigte Kanalanlagen könnten im Schadensfall größere
Bodenmengen weggespült werden und somit ein Einbruch des Gehweges und der
darüber liegenden Aufbauten eintreten. Unterspülungsvorgänge zeichnen sich
vorher ab, so dass oft vor Einbruch des Schadensereignisses durch Mitarbeiter
des Tiefbauamtes eingegriffen werden kann. Durch Aufbauten können die
geschilderten Vorgänge von vornherein nicht gesehen und ggf. entsprechend
abgesichert werden und stellen somit eine Gefährdung der Verkehrssicherheit
dar. Zu 5. Keine
Klagen. Derzeit sind zwei Widerspruchsverfahren anhängig. Zum einen
hinsichtlich des Aufstellens eines Kühlschrankes, eines Außenkühlschrankes
neben einem denkmalgeschützten Kiosk und zum anderen einer Errichtung einer
Standmarkise auf öffentlichem Straßenland. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |