Drucksache - 1120/3  

 
 
Betreff: Sondernutzungsgenehmigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Dr.Fest/Weuthen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2008 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1.        Weshalb sind nach Auffassung des Bezirksamtes folgende Gegenstände auf öffent-
      lichen Flächen generell nicht zulässig und nicht genehmigungsfähig, weshalb sie
      nicht durch die Erteilung einer Auflage erst ausgeschlossen werden müssen:

-              Heizpilze

-              Überdimensionierte Schirme

-              Freistehende Markisen

-              Einhausungen

-              Dekorationsartikel

-              Rankgitter

-              Fackeln

-              Offenes Feuer

-              Bodenbeläge

-              Blumenkübel mit mehr als 60 cm Durchmesser oder 50 cm Kantenlänge oder bei
  geschlossener Aufstellweise

-              Speisekartenaufsteller?

 

  1.        Gegen welche Rechtsvorschrift verstößt das Aufstellen der obengenannten Ge-
      genstände nach Auffassung des Bezirksamtes?

 

  1.        Werden darüber hinaus den Antragstellern weitere Beschränkungen durch Auflagen
      auferlegt?

 

  1.        Aus welchem Grund muss das Straßenpflaster ständig beobachtet werden, weshalb
      Podeste im öffentlichen Straßenraum nicht genehmigungsfähig sind?

 

 

  1.        Wie viele Klagen sind in Zusammenhang mit Sondernutzungsgenehmigung von
      Gaststätten derzeit anhängig und was ist Gegenstand dieser Rechtsstreite?

 

 
 

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