Auszug - Mündliche Anfragen
Die
Mündlichen Anfragen Nr. 1 bis 8 werden vom Bezirksamt beantwortet. Die
Mündlichen Anfragen Nr. 9 bis 13 werden gem. § 30 Abs. 5 GO-BVV innerhalb von
zwei Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
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Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
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