Drucksache - 1122/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2008 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

01

 

01. Mündliche Anfrage:                           Dr. Christiane Timper

                                                                  betr. Punktscheinwerfer am Mahnmal “Tod eines

                                                                  Demonstranten” in Gedenken an Benno Ohnesorg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann plant das Bezirksamt, am Mahnmal "Tod eines Demonstranten" einen Punktscheinwerfer zu installieren (vgl. BVV-Beschluss 0605/3 vom 13.12.2007), und welche Maßnahmen sind dazu notwendig?

 

2.      Warum ist es bisher noch nicht zur Installation des Punktscheinwerfers gekommen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

02. Mündliche Anfrage:                           Susanne Klose

                                                                  betr. Wie geht’s weiter im Preußenpark?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Gibt es von Seiten der Anwohner des Preußenparks bzw. der dortigen Bürgerinitiative Beschwerden über eine Vermüllung des Parks, Verstöße gegen die Parkordnung und das mangelnde Eingreifen des Ordnungsamtes ( Beschwerden bitte benennen)?

 

2.      Trifft es zu, dass die Bürgerinitiative auf Grund des ungenügenden Einsatzes des Ordnungsamtes angekündigt hat, ab dem kommenden Jahr den dortigen Spielplatz nicht mehr in Eigeninitiative zu pflegen, und wie gedenkt das Bezirksamt mit dieser Mitteilung umzugehen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

03. Mündliche Anfrage:                           Dr. Bert Lehmann

                                                                  betr. Aktive Stadtzentren – City West

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Mit welchem Starterprojekt geht es in der City-West los und wann wird die BVV dazu unterrichtet?

2.      Wie viel Mittel werden dem Aktiven Stadtzentrum Ku’damm/City-West zur Verfügung gestellt und wer entscheidet tatsächlich über den Mitteleinsatz?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

04. Mündliche Anfrage:                           Dr. Wilfried Fest

                                                                  betr.  Haus der Nationen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welchen Sachstand hat die Eröffnung des Hauses in der Trautenaustraße?

2.      Welche Hindernisse im Baubereich stehen der Eröffnung eventuell entgegen?

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

05. Mündliche Anfrage:                           Christel Dittner

                                                                  betr. Schließung einer Post-Filiale

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      1.Trifft es zu, dass die Post-Filiale im Einkaufszentrum am Heckerdamm geschlossen werden soll?

 

2.      2.Wenn ja, wann, und an welchen Ersatz-Standort wird in dem riesigen Einzugsbereich Charlottenburg-Nord/ Nord-Ost mit sehr viel älteren Menschen gedacht?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

06. Mündliche Anfrage:                           Carsten Engelmann

                                                                  betr. Konsequenzen aus Fußballrandale ziehen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus den bedauerlichen und unsportlichen Ausschreitungen während und am Rande des Oberligaspieles zwischen Tennis-Borussia und dem BFC Dynamo am letzten Wochenende

a) in strafrechtlicher und

b) in sportfachlicher Hinsicht?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

07. Mündliche Anfrage:                           Dr. Jürgen Hess

                                                                  betr. Die Bibliothekskooperation

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welchen für den Bezirk relevanten Inhalt hat die vom Senat mit dem Landesverband  Berlin des deutschen Bibliotheksverbands e.V. abgeschlossene Rahmenvereinbarung?

2.      Wie werden die Bibliotheken die Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen auf der Grundlage dieser Vereinbarung verbessern?

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

08. Mündliche Anfrage:                           Florian Block

                                                                  betr. Charlottenburger Tor

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie lange werden sich die Restaurationsmaßnahmen und damit die Einrüstung und Bewerbung der beiden Kandelaber am Charlottenburger Tor noch hinziehen?

2.      Bei Überschüssen: Ist dem Bezirksamt bekannt, für welche Restaurationsvorhaben die Stiftung Denkmalschutz etwaig Überschüsse beabsichtigt, dem Bezirk zu Gute kommen zu lassen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

09. Mündliche Anfrage                            Albrecht Förschler

                                                                  betr. “Hohn und Spott” von Sarrazin

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie beurteilt das Bezirksamt die Äußerungen des Finanzsenators Sarrazin (SPD), dass die Schulen und Bezirke über genug Geld für die Sanierung und bauliche Unterhaltung verfügen?

 

2.      Trifft es demzufolge nicht zu, dass  die Bezirkshaushalte in den letzten Jahren als finanziell unterausgestattet anzusehen waren?

 

Die Mündliche Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.

 

Das Bezirksamt kann die in der Presse veröffentlichten Äußerungen von Herrn Senator Dr. Sarrazin nicht nachvollziehen. Wahrscheinlich hat er wieder einmal seine bekannte Art der anderen Sichtweise präsentiert und sich diesmal nicht als Koch oder Pulloverstricker sondern als Baufachmann versucht. Es wäre aus Bezirkssicht besser gewesen, wenn er es zunächst mal als Rechner und Historiker probiert hätte.

Ihm scheint völlig entgangen zu sein, dass es mit der Haushaltsplanaufstellung 2001 zu einem entscheidenden Bruch bei der Zuweisung der Mittel für die Hochbauunterhaltung gekommen ist, von dem sich die Bezirke bis heute – und nicht zuletzt auch noch durch das danach eingeführte andere Budgetierungsmodell – finanziell nicht erholt haben.

Mit der Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne 2001 erfolgte die Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen für das ehemalige Modell A02 – Hochbauunterhaltung – gemäß einer Empfehlung der KGSt, die von einem Unterhaltungsbedarf von 1,2 v.H. des Wiederbeschaffungswertes ausging. Seinerzeit erklärte die SenFin, dass der geringere “Bedarf” bei der Bauunterhaltung nicht zu einer Verringerung der Zumessung insgesamt führt, sondern zu einer Absenkung der pauschalen Kürzung. Diese Kürzung hatte aber bereits eine Größenordnung von ca. 52% erreicht.

Da für die ehemaligen Ausgabenfelder A01 - Lernmittel, A06 – Beeinflussbare Sozialleistungen , A07 - Beköstigung und A09 – Pauschalierte Ausgaben keinerlei Abzüge möglich waren, erhöhte sich systembedingt der Abschlag für alle übrigen Ausgabenfelder (A02 – Hochbauunterhaltung, A03 – Tiefbauunterhaltung, A04 – Grünflächenunterhaltung, A05 – Bewegliches Vermögen und A08 – Grundstücksbewirtschaftung) auf ca. 62%.

Die Umstellung auf die KGSt-Werte führte bereits zuweisungsmodellbezogen zu einer Halbierung der Mittel. Der weitere systembedingte Abschlag von ca. 62 % auf das Ausgabenfeld der Hochbauunterhaltung führte dazu, dass nur noch ca. 1/3 der Mittel des Jahres 2000 zur Verfügung standen.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf in 2000 zusammen noch ca. 10 Mio. EUR  zur Verfügung hatten. In den Folgejahren wurden daraus zuweisungssystembedingt nur noch ca. 4 Mio. EUR.

Dieser geringe Ausgangswert ist dann schließlich auch in die medianunterstützte Budgetierung geflossen und konnte somit auch nicht zu einer Verbesserung der Situation beitragen.

Ab 2006 hat der Finanzsenator eine Veranschlagungsleitlinie auferlegt, die wieder ca. 10 Mio. EUR beträgt. Leider hat er dabei vergessen, uns dafür auch die Zuweisung zu geben, was schließlich entscheidend zur finanziellen Unterausstattung des Bezirks geführt hat. Außerdem hat er dabei nicht bedacht, dass inzwischen 6 Jahre vergangen sind, die den Instandhaltungsstau ins Unermessliche haben anwachsen lassen. Im Land Berlin ist dieser inzwischen in Milliardenhöhe. Unbeachtet sind dabei noch die Preissteigerungsraten, die bisher überhaupt noch nicht berücksichtigt wurden.

Offensichtlich hat der Regierende Bürgermeister die Situation besser verstanden als sein Finanzsenator, denn er hat ja gerade gestern die Initiative zur Aufstockung der Sanierungsmittel für die Schulen gestartet.

So bleibt mir nur noch zu hoffen, dass der Weihnachtsmann ein Einmaleins für den Finanzsenator auf den Gabentisch legt, denn die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

 

Zu 2.

 

Unter Bezugnahme auf meine Ausführungen zu 1. trifft es auch weiterhin zu, dass die Bezirkshaushalte in den letzten Jahren nicht nur als finanziell unterausgestattet anzusehen, sondern auch tatsächlich unterausgestattet sind.

 

Monika Thiemen

Bezirksbürgermeisterin

 

 

10. Mündliche Anfrage:                           Roland Prejawa

                                                                  betr. Der Bauzaun

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.

a)     Wie lange steht noch der Bauzaun vor dem Kroyer-Bau an der Straße des 17. Juni?

 

b)     Sollte der Bauzaun noch länger stehen, sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, den FußgängerInnen- und Radverkehr konfliktfreier aneinander vorbeizuführen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.

 

Nach Auskunft der Bauleitung der Technischen Universität Berlin wird die Baumaßnahme am Institut für Bergbau und Hüttenwesen bis Mitte 2011 abgeschlossen sein.

 

Zu 2.

 

Der vorhandene auf dem Gehweg befindliche Radweg ist durch den Bauzaun nicht beeinträchtigt. Für den Fußgängerverkehr zwischen dem Radweg und dem Bauzaun ist eine ausreichende Gehwegbreite vorhanden, jedenfalls liegen bisher keine Beschwerden vor.

 

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde und das Tiefbauamt haben mit der Bauleitung der TU die Situation vor Ort überprüft. Im Ergebnis wird der Engpass unmittelbar vor dem U-Bahn-Eingang durch temporäre Verlegung der elf Fahrradständer in die Straße des 17. Juni beseitigt.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat                                                                   

 

 

11. Mündliche Anfrage:                           Anita Gnielinski

                                                                  betr. Schutz vor gewalttätigen Männern in den

                                                                  Frauenhäusern des Bezirks Charlottenburg-

                                                                  Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Frauen mit oder ohne Kinder haben seit Januar 2008 Schutz in den Frauenhäusern des Bezirks gesucht und wie hoch ist der Anteil von Migrantinnen mit oder ohne Kinder?

 

2.      Ist dabei die Kostenübernahme für alle Frauen ohne umständliche Behördengänge auch für ALG-II-Empfängerinnen und auch für Migrantinnen, die z.B. eine räumliche Beschränkung in ihrem Aufenthaltstitel haben, gewährleistet?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1.

 

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es kein Frauenhaus.

 

Zu 2.

 

Frauen, die Zuflucht in Frauenhäusern anderer Bezirke haben, erhalten im JobCenter wie in der Asylbewerberleistungsstelle ebenso wie andere Frauen auch ohne umständliche Behördengänge ihre Kostenübernahme.

 

Die Zuständigkeit verändert sich in der Regel. Frauen, die vor der Aufnahme im JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf Leistungen erhalten haben, wird diese einen Monat weiter gewährt. Danach ist das JobCenter zuständig, in dessen Bezirk das Frauenhaus liegt. Frauen, die vorher keine Leistungen erhalten haben, sind von Anfang an im neuen Bezirk zuständig.

 

Bei der Asylbewerberleistungsstelle gilt ebenfalls die Regel, dass bei Leistungsbezug noch einen Monat der bisher zuständige Bezirk leistet und ab dem nächsten Monat der nach dem Geburtsdatum der Frau zuständige Bezirk.

 

Eine Rückfrage bei beiden Leistungsstellen ergab, dass es bisher keine Beschwerden wegen “umständlicher Behördengänge” gab.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

12. Mündliche Anfrage:                           Stefan Häntsch

                                                                  betr. Ansprechpartner nach EU-           Dienstleistungsrichtlinie oder greift der Senat auch

                                                                  noch in die bezirkliche Wirtschaftsberatung ein?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Trifft es zu, dass der Senat plant, einen "Einheitlichen Ansprechpartner (EA) nach  EU-Dienstleistungsrichtlinie" bei der Senatswirtschaftsverwaltung einzurichten und dessen Aufgabe als "gesamtstädtisch" eingeordnet wird und wie steht das Bezirksamt dazu?

 

2.      Wie bewertet das Bezirksamt die Gefahr,  dass der EA erheblich in die Zuständigkeit des Bezirks eingreift und die Bürokratie zunimmt, da ja der EA offensichtlich auch Akteneinsichtsrecht bekommen soll, Anträge bei ihm gestellt werden können und er über Verfahren laufend zu unterrichten ist?

 

Die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

Zu 1)

Aufgrund von Verpflichtungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird in der Bundesrepublik Deutschland in jedem Bundesland ein Einheitlicher Ansprechpartner für die Wirtschaft bis zum Ende 2009 eingerichtet. Damit soll Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorhaben an einer zentralen Stelle zu beantragen und somit für den gesamten Genehmigungsprozess nur einen Ansprechpartner zu haben.

 

Obwohl die Richtlinie eigentlich nur dazu verpflichtet, für ausländische Gewerbetreibende diese Anlaufstelle zu schaffen, besteht deutschlandweit Konsens, dass diese Dienstleistung auch für inländische Betriebe vorgehalten werden soll.

 

Bei den Grundaufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners handelt es sich insbesondere um die Abwicklung von förmlichen Verfahren und Genehmigungen.

 

Aufgrund der erforderlichen Einheitlichkeit der Aufgabenwahrnehmung in Berlin und der einheitlichen Außendarstellung Berlins in Europa soll die Ansiedlung auf der Ebene der Hauptverwaltung bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft erfolgen.

 

Zu 2.

Der Einheitliche Ansprechpartner soll eine verfahrensbegleitende Funktion und eine Koordinierungsrolle ausüben. Durch die Schaffung des Einheitlichen Ansprechpartners werden gegebene Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse nicht berührt.

 

Im weiteren Verfahren wird sehr genau darauf zu achten sein, dass über die offiziell zugedachten Koordinations-, Verfahrens- und Informationsrechte hinaus nicht auch noch Genehmigungsrechte für den Einheitlichen Ansprechpartner geschaffen werden. Ein Eingriffsrecht für den Einheitlichen Ansprechparnter wird von den Bezirken abgelehnt und würde eine Einführung der Fachaufsicht durch die Hintertür bedeuten.

 

In diesem Sinne wurde vom Bezirksamt auch eine entsprechende Stellungnahme zu der Senatsvorlage an den Rat der Bürgermeister abgegeben und auch darauf hingewiesen, dass durch die Informationspflicht gegenüber dem Einheitlichen Ansprechpartner auch bei den Bezirken Mehrarbeit entsteht, die bisher bei den personalwirtschaftlichen Auswirkungen nicht dargestellt ist.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

13. Mündliche Anfrage:                           Anita Gnielinski

                                                                  betr. Tagesmütter in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Tagesmütter sind mit welcher Ausbildung (Erzieherin oder 160 Std. Fortbildung) tätig und welche Vergütung erhalten sie einschließlich der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen z.B. für Krankkasse und Rente vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

2.      Erhalten die Tagesmütter bei der Betreuung mehrere Kinder bisher die Miete bzw. eine Mietförderung für den wegen der Kinderbetreuung erforderlichen größeren Wohnraum und wie ist die Perspektive für die Tagesmütter ab Januar 2009 insgesamt?

 


 

 
 

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