Auszug - Eigenverantwortung der Schulen stärken - zusätzliche Einnahmequelle erschließen lassen
Die SPD-Fraktion schlägt
vor, den Antrag als Prüfauftrag zu formulieren, da er in der vorliegenden Form
auf Grund der Vorgaben der LHO nicht umgesetzt werden könnte. Die
antragstellende Fraktion Bündnis 90/Grüne hält es für wichtig, die
Eigenverantwortung der Schulen zu stärken. Die Räumlichkeiten sollten von den
Schulen direkt vergeben werden. Die CDU-Fraktion möchte sicherstellen, dass
Schulen, die weniger gut mit repräsentativen Räumlichkeiten ausgestattet sind,
nicht benachteiligt werden. Außerdem sollte geregelt werden, wie die Schulen zu
entscheiden haben, wenn zweifelhafte Organisationen betroffen sind. Die
FDP-Fraktion hält eine konstruktive Prüfung für sinnvoll. Initiativen der
Schulen sollen sich auch für sie lohnen. Der Schulträger gibt zu bedenken, dass
in den Schulen zu wenig Personal vorhanden sei, um zusätzliche Aufgaben zu
übernehmen. Das Vertragsgeschäft (Vertragsschluss, Zahlungsvereinbarung,
Versicherung, Einsatz der Schulhausmeister etc.) müsste über die Verwaltung
erfolgen. Die SPD-Fraktion bringt
folgenden Änderungsantrag ein: „Die BVV möge
beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt
werden kann, indem sie die temporäre Überlassung von Räumlichkeiten
selbstständig mit Hilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen regeln könnten.
Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und Lernmittel etc.
verwendet werden. Der BVV ist bis zum
31.03.2009 zu berichten.“ Der Änderungsantrag wird einstimmig mit
einer Enthaltung beschlossen. Der
Ausschuss für Schule empfiehlt
dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Eigenverantwortung der
Schulen gestärkt werden kann, indem sie die temporäre Überlassung von
Räumlichkeiten selbstständig mit Hilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen
regeln könnten. Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und
Lernmittel etc. verwendet werden. Der BVV ist
bis zum 31.03.2009 zu berichten. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Eigenverantwortung der Schulen zu stärken, indem
sie die temporäre Überlassung von Räumlichkeiten selbstständig mithilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen
regeln können. Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und
Lernmittel etc. verwendet werden. Der BVV ist
bis zum 30.9.2008 Bericht zu erstatten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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