Auszug - Bebauungsplanverfahren IX-46-2 Württembergische Straße  

 
 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1096/3 Bebauungsplanverfahren IX-46-2 Württembergische Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Schmitz-Grethlein 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Bezirksverordneter Schmitz-Grethlein, ich stimme mit Ihnen völlig überein. Ich würde nur den letzten Satz vielleicht ein Stück korrigieren wollen. Das Zoo-Fenster ist ja inzwischen der erste und einzige           der City-West, also es hat sich ja vom Negativen zum Positiven entwickelt, insofern ist es ja ganz ordentlich. Ich stimme aber völlig mit Ihnen überein und lassen Sie mich das als Vorab-Bemerkung sagen, bevor wir zur eigentlich Beantwortung kommen:

Dass wir es uns natürlich nicht leisten können, sowohl oben am Stichkanal ne Brache zu haben, ich hab ja vorhin erklärt, wie das zustande gekommen ist, kann man so noch akzeptieren, aber wir dürfen uns natürlich nicht leisten, dass wir auch im innerstädtischen Bereich ne Brache kriegen, weil zum Einen dann natürlich sicherlich dann das Vertrauen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aber auch der Bezirksverbände der Kleingärtner in das Bezirksamt  und in die BVV, in die politischen Gremien, enttäuscht werden würde und sicherlich auch die Anwohner drum herum uns nicht verstehen, wenn die Bagger kommen, alles wegnehmen und dann bleibt über Jahre alles dort in einer Wildwuchs-Situation mit dem Rüberwerfen von Sofas und leeren Farbeimern und allem drum und dran. Also, das wünschen wir uns alle nicht.

 

Im Einzelnen zur Beantwortung:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt kann das Urteil des Amtsgerichts nicht im Einzelnen bewerten. Es liegt uns auch nicht komplett vor. Wir haben vom Liegenschaftsfonds eine kurze Schilderung bekommen, wie es dazu gekommen ist. In der Tat kam die Amtsrichterin zu dem Ergebnis, dass sie eine Planreifeerklärung nicht für ausreichend erachtet, anders als vor ihr zwei andere Amtsrichter im Parallelverfahren und als es sonst auch üblich ist. Sie hat dann geguckt, ob es ein öffentliches Interesse an dem Bauvorhaben gibt und hat eine Bedarfsprüfung für Wohnungsbau in Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt, hat gesagt, sie sieht kein dringendes Interesse, weil Wohnungsnot bestünde nicht. Ob das einer Amtsrichterin zusteht, lasse ich jetzt mal dahingestellt sein.

Sie hätte immerhin zur Kenntnis nehmen müssen, dass es zum Einen einen politischen Beschluss dieser Bezirksverordnetenversammlung gab, Bezirksamt stelle auf, das Bezirksamt hat aufgestellt, das Verfahren ist komplett durchlaufen, die Planreife ist erklärt worden, auch dafür gibt es eine Billigung durch die Bezirksverordnetenversammlung und der B-Plan steht kurz vor seiner Festsetzung. Das alles hat sie außen vor gelassen.

 

Zu 2.

Wie war der Verfahrensablauf? Da muss ich ein Stück weiter ausholen. 14. März 2007 schließt der Liegenschaftsfonds mit dem Investor einen Vertrag. Wir hatten keine Beteiligung des Bezirksamtes an den Vertragsverhandlungen, wir hatten keine Beteiligung des Bezirksamtes an den Vertragsinhalten und sie sind uns auch nicht zur Kenntnis gegeben worden. Hier fängt meine erste Kritik an. Wir müssen in Zukunft darauf achten, dass der Liegenschaftsfonds, der ist ja nicht irgendwann losgelöst, vom Land Berlin, sondern das der Liegenschaftsfonds in Zukunft auch stärker mit den Bezirken kooperiert. Es kann nicht sein, dass der Liegenschaftsfonds nur Planungsrecht bei uns abgreift und Informationen und wir nachher dumm dastehen und dann uns das aus den Zeitungen oder wie auch immer alles zusammenziehen müssen, also das reicht mir nicht mehr.

Und wir werden hier mit dem Liegenschaftsfonds reden müssen, er ist immerhin eine 100%ige GmbH des Landes Berlin und da erwarte ich dann auch eine etwas stärkere Kooperationsbereitschaft.

 

Es hat dann am 28.11.2007 ein Gespräch mit dem Liegenschaftsfonds gegeben. Das ist mir wichtig, dass Sie das zur Kenntnis nehmen, wo der Liegenschaftsfonds gefragt hat, ob bis zum Februar 2008 eine Festsetzung des B-Plans möglich ist. Also Ende November 2007 die Frage, ob wir bis Februar 2008 festsetzen können. Da haben wir gesagt, ist unmöglich. Okay hat der Liegenschaftsfonds gesagt, ihm reicht dann auch die Planreife. Und dann hat es noch einmal ein Gespräch gegeben mit dem Liegenschaftsfonds am 14. Juli 2008, ist auch protokolliert, wo ausdrücklich auf unsere Nachfrage der Liegenschaftsfonds erklärt hat, über die Planreife hinaus gibt es keine weiteren, notwendigen formalen Akte als Voraussetzung für eine Kündigung.

 

Er hat zu keinem Zeitpunkt deutlich gemacht, dass er meint, dass er meint, er brauche eine Festsetzung des Bebauungsplans. Es ergibt sich auch nicht, wie wir inzwischen nachgefragt haben, wie ich selbst beim Geschäftsführer Lippmann nachgefragt habe, es ergibt sich auch nicht aus dem Kaufvertrag, dass er eine Festsetzung des B-Plans braucht.

 

Wie waren die Bearbeitungszeiten? Wir hatten seit Ihrem politischen Auftrag bis zur Planreifen 35 Wochen. Eine super Zeit muss ich sagen, es ist extrem schnell gegangen, bin ich auch schon mal gerügt worden damals, von Frau Centgraf, dass wir zu schnell gewesen seien. Sie nickt. Wir hatten dann, nein - keine richtige Rüge, nur eine Kritik, ist ja nicht so oft, war ja das erste Mal nach fast acht Jahren. Dann hatten wir eine Bearbeitungszeit, die parallel lief und das muss ich Ihnen erklären, warum, also warum liegt zwischen der Entscheidung über die Planreife im Januar und jetzt so ein langer Zeitraum, weil dazwischen ist natürlich etwas passiert, nämlich wir haben zum Einen dem Investor auf seinen Antrag hin einen positiven Vorbescheid erteilt, und zwar im Februar und am 17.03. ging gegen diesen positiven Vorbescheid ein Nachbarwiderspruch ein. Am 26.06. ging ein Nachbarwiderspruch gegen die inzwischen ergangene Baugenehmigung ein. In beiden Verfahren wegen der Größe des Vorhabens ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Wir mussten beide Verfahren an SenStadt abgeben und SenStadt hat gesagt, wir können nicht entscheiden ohne dass wir eine parallele Prüfung eures Bebauungsplanentwurfes durchführen. Das heißt, SenStadt  hat praktisch das, was sonst als Rechtsprüfung kommen würde, nach dem BVV-Beschluss vor der Festsetzung vor die Klammer gezogen und hat dafür über zehn Wochen gebraucht, was aber auch nicht zu lange ist, was völlig korrekt ist.

 

Und am 27.10. hat SenStadt den Widerspruch gegen den positiven Vorbescheid zurückgewiesen, also jetzt gerade vor einem Monat. Die Bescheidung über die Baugenehmigung über den Widerspruch durch SenStadt steht noch aus. Wir haben inzwischen aber eine abgeschlossene inzidente Rechtsprüfung, keine formale Rechtsprüfung durch SenStadt, aber eine parallel inzidente, wo SenStadt uns auf zwei oder drei Ungenauigkeiten hingewiesen hat, die wir inzwischen auch korrigiert haben. Und dementsprechend haben wir Ihnen für die heutige BVV ja auch die Vorlage zur Festsetzung vorgelegt und wenn Sie, wenn ich das so sagen darf, nicht zu lange beraten, sondern wenn Sie im Dezember diese Vorlage hier in der BVV verabschieden, dann wird das Bezirksamt in seiner Sitzung am 16. Dezember es abschließend behandeln und wir kommen mit der Festsetzung in das letzte Gesetz- und Verordnungsblatt des Jahres 2008, d. h. wir haben vor dem 31.12.2008 die Festsetzung. Der Liegenschaftsfonds hatte uns jetzt aktuell gebeten, bis zum 31.01.2009 auf jeden Fall die Festsetzung hinzubekommen, also wir liegen dann einen Monat vorher, aber das ist das erste Mal, dass der Liegenschaftsfonds jetzt ausdrücklich um ein Datum oder um die Beachtung einer Frist für die Festsetzung gebeten hat.

Also, insofern glaube ich nicht, dass wir zu lange Bearbeitungszeiten hatten, sondern es ist einfach dadurch zu erklären, dass wir parallel zwei Widerspruchsverfahren hatten, die nicht wir dann in den Händen hielten, sondern SenStadt. Aber ich hab da auch SenStadt nicht zu kritisieren, es ist alles sehr ordentlich gelaufen.

 

Zu 3.

Eigentümer der Grundstücke ist der Liegenschaftsfonds bzw. der Käufer. Die Kündigung hat auch der Liegenschaftsfonds ausgesprochen bzw. er hat die entsprechenden Aufhebungsverträge mit den Kleingärtnern, die sich geeinigt  haben, abgeschlossen. Wir sind zu keinem Zeitpunkt in diese Überlegungen eingebunden worden. Wir haben auch keine aktuelle Aussage des Liegenschaftsfonds, ob er jetzt noch einmal mit den Kleingärtnern nachverhandelt, sondern ich habe die Antwort des Geschäftsführers des Liegenschaftsfonds, der mir sagt, selbstverständlich werden wir gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Wir haben auch der amtsgerichtlichen Entscheidung schon in der mündlichen Verhandlung dezidiert widersprochen und gehen davon aus, dass das Landgericht Berlin entsprechend anders entscheiden wird.

 

Zu 4.

Wie wir es verhindern könnten, dass es eine Brache wird, also formal können wir es gar nicht. Wir werden den Liegenschaftsfonds jetzt ausdrücklich noch einmal auffordern, durch entsprechende vertragliche Nachjustierungen den Investor entsprechend zu binden. Der Investor hat aber auf unsere Frage, wie einer Brache entgegenzutreten ist, verhältnismäßig glaubhaft versichert, dass er an der Räumung von einzelnen Parzellen kein Interesse hat. Wenn, dann möchte er komplett räumen und danach auch anfangen, weil eine Vermarktung seines Vorhabens ist ihm nicht möglich, wenn er einzelne Parzellen räumt und andere noch da sind. Also, insofern gehe ich nicht davon aus, dass es eine Teilbrache gibt und da der Investor einen verhältnismäßig starken Zeitdruck aufgebaut hat, was Sie ja auch an der Terminkette sehen, Vorbescheid- Bauantrag, also es war ja alles doch sehr dicht, gehe ich nicht davon aus, dass er dauerhaft das Grundstück leer stehen lassen will, aber ich hätte keine Zwangsmittel, wenn er es tun würde.

 

Zu 5.

Wir haben uns beim Liegenschaftsfonds dazu erkundigt. Der Liegenschaftsfonds hat uns aber auf die Vertraulichkeit des Kaufvertrages aufmerksam gemacht und ich könnte Ihnen auf die Frage antworten, darf es aber nicht in einer öffentlichen Sitzung tun. Ich bitte um Verständnis, wenn Sie im Stadtplanungs- oder Bauausschuss in nichtöffentlicher Sitzung oder hier Auskunft haben wollen, kann ich das gerne geben, aber vor der Öffentlichkeit darf ich das aus Gründen des Datenschutzes nicht.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen