Wir fragen das Bezirksamt:
- Wie bewertet das Bezirksamt das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (Az.: 237 C 238/08), mit dem die Kündigung eines der Pachtverträge der Kleingärten der Kolonie Württembergische Straße für unwirksam erklärt wurde?
- Wie war der Verfahrensablauf des Bebauungsplanverfahrens seit der Planreifeerklärung aufgrund der Beschlussfassung des Ausschusses für Stadtplanung vom 23.01.2008? Wäre eine zügigere Bearbeitung des B-Plans möglich gewesen? Wenn ja, hätte dies Auswirkungen auf die Entscheidung des Amtsgerichts gehabt?
- Welche Folgen ergeben sich aus dem Urteil für die Kleingärtner, insbesondere auch für diejenigen, die Räumungsvereinbarungen bereits unterzeichnet haben oder gegen die sonstige Räumungstitel vorliegen?
- Was unternimmt das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass die Kolonie nicht auf unbestimmte Zeit zur Brache wird?
- Enthält der Kaufvertrag über das Grundstück Württembergische Straße nach Kenntnis des Bezirksamts folgende Punkte:
a) Rücktrittsrechte des Käufers für den Fall der verspäteten Räumung?
b) Mehrerlösklauseln für den Fall der Weiterveräußerung?
c) Schadensersatzansprüche?