Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen handelt es sich bei der von
Google Inc
Aus Sicht der
antragstellenden Fraktionen handelt es sich bei der von Google Inc.
durchgeführten Bilderfassung um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes,
so Herr Hecker. Die Erfassung wird auch zukünftig für den Betreiber zur
Aktualisierung seines Bildbestandes notwendig werden. Dieser Art der in seinen
Augen willkürlichen Datenerhebung und –speicherung müsse entgegnet
werden, so wie es in Schleswig-Holstein schon in einer Gemeinde geschah. Herr
Schulte weist darauf hin, dass es zum “mobilen” Filmen auf
öffentlichem Grund zunächst keiner ordnungsbehördlichen Erlaubnis bedarf, wie
beispielsweise im Falle der Dreharbeiten mit einer Handkamera ohne Aufbauten,
Absperrungen und anderen Einschränkungen für den Gemeingebrauch im Preußenpark.
Für problematisch hält er dagegen die anschließende Verwertung der Bilder von
Personen. Diese Ansicht teilt Herr Riedel, der die Notwendigkeit des
Schutzes der Persönlichkeitsrechte im Internet hervorhebt und daher den Antrag
nicht einfach auf sich beruhen lassen möchte. Frau Dr. Zöbl ergänzt,
dass auch die Urheberrechte durch allgemein zugängliche Bilddateien ausgehebelt
werden. Sie bezieht sich hierbei auf die aktuelle Berichterstattung zum
Gerichtsverfahren der Schlösserstiftung, die gegen einen Unternehmer vorgeht,
der Bilder der zur Stiftung gehörenden Gebäude ohne Erlaubnis verkauft. Herr
Hecker hält das Fotografieren von Gebäuden für weniger problematisch als
die Sicherstellung des Individualschutzes von Personen, die nicht anonymisiert
in Gruppen auftreten. Auch er möchte das Problem nicht einfach auf sich beruhen
lassen und könnte sich auch eine Umformulierung des Antrages vorstellen.
Aufgrund des Vorschlages von Herrn Schulte, die von der
Senatsinnenverwaltung zu diesem Thema angekündigte Stellungnahme abzuwarten,
wird der Antrag auf die Dezembersitzung vertagt.