Auszug - Personalentwicklung und Stellenplanung - Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung  

 
 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 16.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: ordentliche Sitzung
1039/3 Personalentwicklung und Stellenplanung - Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Dr.Lehmann/Vatter/Wendt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen:

Zur Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Aufgrund des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes soll eine einheitliche Ämterstruktur in den Bezirken geschaffen werden. Die Auswirkungen einer solchen Bezirksgliederung sind im Detail noch nicht überschaubar. Aktuell setzt sich das Bezirksamt aus der Bezirksbürgermeisterin, einer Bezirksstadträtin und vier Bezirksstadträten mit sechs Geschäftsbereichen zusammen. Durch die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wird die Zahl der Bezirksamtsmitglieder zukünftig auf fünf reduziert.

Durch die Vereinheitlichung der Aufbauorganisation fällt somit ein Bezirksamtsmitglied einschließlich des Vorzimmer-Dienstes weg. Darüber hinaus wird es zu weiteren, noch nicht überschaubaren Synergieeffekten kommen, z. B. in den Leitungsbereichen einschließlich der Querschnittsaufgaben.

Nach der Anlage zur § 37 Abs. 1 Satz 1 BezVG ist festgeschrieben, dass es zukünftig zehn Fachämter geben wird, drei Serviceeinheiten, sechs sonstige Organisationseinheiten sowie sechs Beauftragte. Das ist der Rahmen, in dem wir uns dann zukünftig ab der nächsten Periode bewegen werden und der noch inhaltlich ausgefüllt werden muss.

 

Zu 2.

Unterstellt, dass mit Führungskräften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes sowie der Spitzenämter des gehobenen Dienstes einschließlich der vergleichbaren, tariflich Beschäftigten gemeint sind, scheiden bis zum Jahre 2012 altersbedingt 30 Führungskräfte aus. Diese verteilen sich unterschiedlich auf die Abteilungen, auf die sechs, die wir im Augenblick noch haben.

Bei der Abt. Bau sind es sieben, bei der Abt. Jugend vier, bei der Abt. Bürgerdienste vier, Abt. Sozialwesen zehn, Abt. Finanzen drei und bei der Abt. Wirtschaft zwei. Insgesamt 30.

 

Welche der freigewordenen Stellen in den nächsten Jahren wiederbesetzt werden bzw. auch können, entscheiden dann die Fachabteilungen in Abstimmung mit der Serviceeinheiten Finanzen und der Serviceeinheit Personal und innere Dienste. Dabei sind die Einschränkungen durch die Beschlüsse des Abgeordnetenhauseses und der Berliner Landesregierung insbesondere der Senatsverwaltung für Finanzen dann zu beachten.

 

Zu 3.

Dass Arbeitsverdichtung und Personalabbau einschließlich des altersbedingten Ausscheidens bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs mittel- und langfristig nicht mehr ohne Personalausgleich erbracht werden können, wird zunehmend auch in unserer Bezirksverwaltung deutlich. Die steigende Zahl von Überlastungsanzeigen aus den Bereichen der Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr sowie der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport stellt ein Indiz für diese zunehmende Belastung bzw. das Ende der Belastbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. Auch mit den erfolgreichen Maßnahmen des Gesundheitsmanagements lässt sich die dauernde Belastung und die zunehmende Belastung nicht mehr ausgleichen.

 

Diese Tendenz wird weiterhin anhalten, da der Bezirk aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben, ich meine damit keine Außeneinstellungen, wirklich Außeneinstellungen außerhalb des Landeshaushaltes bei Nachbesetzung von freigewordenen Stellen grundsätzlich nur auf bereits beim Land Berlin beschäftigte Dienstkräfte einschließlich des zentralen Stellenpools zurückgreifen darf.

Eine zwingend notwendige Verjüngung des öffentlichen Dienstes zur Entlastung des überalterten Personals ist bei Beibehaltung dieser Vorgehensweise praktisch aus unserer Sicht ausgeschlossen. Letztendlich wird mit dem altersbedingten Ausscheiden ein immenser Verlust an Erfahrungswissen einhergehen, das erst im nachhinein wieder durch aufwendige und zeitintensive Qualifizierungsmaßnahmen aufgefangen werden kann.

 

Zu der Frage der Nachbesetzung ist auch eine Forderung aller zwölf Berliner Bezirke, dass wir selbstverständlich als erstes uns beim ZEP umschauen wollen, ob es eine geeignete Dienstkraft gibt. Sollten wir da aber innerhalb eines noch  festzulegenden Zeitraumes nicht zu einem positiven Ergebnis kommen, dass ohne wenn und aber für die Berliner Bezirke eine Außeneinstellung möglich sein muss, bzw. dann eine Ausschreibung im Land Berlin ohne wenn und aber auch erfolgt, wenn diese Frist negativ verlaufen ist. Soweit sind wir aber noch nicht.

 

Zu 4.

Ich bitte hier um Nachsicht, dass Vergleichszahlen aus den 90ger Jahren das Bezirksamt nicht aufliefern wird. Die gewünschten Vergleichszahlen könnten nicht ohne einen immensen Arbeitsaufwand ermittelt werden, zumal in dem gewünschten Zeitraum die Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf noch nicht fusioniert waren.

Zu der Anzahl der vorgenommenen Beförderungen in der Legislaturperiode und die anderen Fragen habe ich Ihnen jetzt die Auflistung verteilt, weil derartige komplizierte Auflistungen dürfen hier ja nicht vorgetragen werden.

 

Zu 5.

Das Bezirksamt ist sich der Gesamtproblematik, insbesondere vor dem Hintergrund des Altersdurchschnitts der Führungskräfte des höheren Dienstes bewusst. Ausweislich des Personalbestandberichtes 2004/2005 der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen verfügte unser Bezirk im Jahre 2004 über 72 Beamte und Beamtinnen des höheren Dienstes, von denen 48 älter als 50 Jahre alt waren sowie 89 Angestellte, die ebenfalls dem höheren Dienst zuzuordnen sind, von denen wiederum 72 älter als 50 Jahre waren.

 

Dem Ausscheiden an Führungskräften des höheren Dienstes steht im Moment nur ein aktueller Aufstiegsbeamter vom gehobenen in den höheren Verwaltungsdienst gegenüber für unseren Bezirk. Das Land Berlin hat für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 12 Aufstiegsbeamte bzw. -beamtinnen für die gesamte Berliner Verwaltung zugelassen, also zwölf Berliner Bezirke plus der Rest sag ich mal. Interventionen über den Rat der Bürgermeister zur Erhöhung des reglementierten Förderungspotenzials sind bislang immer abschlägig beschieden worden. Das Instrument der Personalentwicklung ist ungeachtet des Vorhandenseins von geeigneten Dienstkräften aufgrund der bereits geschilderten haushaltsrechtlichen Vorgaben bislang ein untaugliches Mittel, obwohl es im VGG so vorgesehen ist.

 

 
 

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