Auszug - Eigenverantwortung der Schulen stärken - zusätzliche Einnahmequelle erschließen lassen
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BzStR Gröhler stellt dar, dass die Einnahmen ggü. den Ausgaben nicht deckungsfähig sind. Dies entspricht dem sog. Bruttoprinzip des Haushaltswesens und ist nach LHO nicht zulässig. Darüber hinaus erscheint ihm die Dezentralisierung der Vermietung von bezirklichen Räumlichkeiten „logistisch“ nicht von Vorteil und schildert dies am Beispiel einer Anmietungsanfrage z.B. von Scientology oder anderen, die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdenden Organisationen. Die Einschätzung/Bewertung der antragstellenden Organisationen wird für die Schulen sicherlich problematisch sein, die Immobilienverwaltung hingegen ist hier spezialisiert und steht bei ggf. fragwürdigen Anfragen in direktem Kontakt mit der Polizei.
BV Schwarzenauer bittet die Beratung der Drucksache zu vertagen.
Die Drucksache wird vertagt.
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