Auszug - Antragsformular überprüfen!
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Die Antragsformulare für die Vergabe von Räumen etc. im
Bezirk sollen dahingehend geprüft werden, ob ein Hinweis erfolgen kann, dass
für „Anhänger der Scientology-Sekte“ eine Nutzung ausgeschlossen
wird. Herr Naumann führt dazu aus, dass gemäß einer Expertise zum Thema
Raumnutzung der Abt. Bau aus dem Sommer 2007 sich eine Vergabe lediglich für
eine antragstellende, dem Scientology Kirche Berlin e. V. zugehörige
Organisation ausschließen lässt. Mitgliedern oder Anhänger/innen der
Scientology-Idee, die als Mitglieder unabhängiger Organisationen oder als
Einzelpersonen für andere Zwecke als die der Scientology-Organisation eine
Raum- oder Flächennutzung beantragen, dürfe eine Antragstellung nicht verwehrt
werden. Nach seinem Kenntnisstand bestehe diesbezüglich aktuell kein
Handlungsbedarf. Unter den Hinweisen auf entsprechende Erfahrungen, die in
Hamburg gemacht wurden, und darauf, dass Mitgliedern eines Vereins der
Scientology-Kirche von ihrer Organisation ausdrücklich empfohlen werde, auf
Anfrage die Zugehörigkeit gegebenenfalls zu verneinen, um Nachteile zu
vermeiden, kündigt die CDU-Fraktion um eine neue Formulierung an Die Ds-Nr. 0943/3 wird vertragt. |
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