Auszug - Auftragsvergabe sozial und ökologisch  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0758/3 Auftragsvergabe sozial und ökologisch
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Centgraf/Ludwig/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zur Diskussion steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen an den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

Zur Diskussion steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen an den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform.

Fr. BV Centgraf erläutert den Antrag für ihre Fraktion.

Hr. BD Skrodzki verweist darauf, dass das entsprechende Gesetz noch nicht rechtskräftig sei. Laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs widersprechen die ökologischen Kriterien dem Vergaberecht. Insofern fordert diese Drucksache nahezu einen Widerspruch heraus.

Hr. BV Raabe ergänzt die Ausführungen und bemerkt, dass sich diese Drucksache durch die kostenintensiven Anforderungen gegen die kleinen Unternehmen richtet.

Hr. BV Verrycken kontert und verweist auf das Bundesland Niedersachsen, welches unter “schwarz/gelb” bereits so entschieden hat. Nur Berlin hält sich hier offensichtlich noch zurück. Der Antrag soll nach seiner Auffassung dazu dienen, die Diskussion hierzu in Gang zu setzen.

Hr. BV Wendt unterstützt die Ausführungen von Hr. BV Verrycken, schlägt aber eine etwas moderatere Ergänzung im ersten Absatz vor, wonach sich das BA auf politischer Ebene dafür einsetzen soll.

Hr. BV Dannert kann den Antrag nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht ist er schlecht formuliert. Was ist z.B., wenn ein Unternehmer 8 EUR zahlen will, darf er dann nur 7,50 EUR zahlen?

Hr. BV Schöne kann aus dem Antrag nicht erkennen, wie dies später kontrolliert werden soll bzw. ob dies überhaupt möglich sein wird zu kontrollieren.

Hr. BV Raabe bemerkt zur angesprochenen Umsetzung in Niedersachsen, warum der “schwarz/gelbe” Fehler dort, hier in Berlin wiederholt werden.

Hr. BD Skrodzki kann sich mit dem Ergänzungsvorschlag von Hr. BV Wendt durchaus anfreunden, ist aber der Auffassung, dass der 2. Spiegelstrich entfallen muss und die im 2. Teil genannte Befragung so nicht erfolgen kann.

Fr. BV Centgraf bekräftigt den Antrag als eine Art politischer Absichtserklärung und schlägt vor, dass es mindestens 7,50 EUR heißen soll, so dass damit auch die Bedenken von Hr. BV Dannert ausgeräumt wären. Ferner sollte der 2. Teil auf freiwilliger Basis erfolgen und gerade kleineren Unternehmen helfen.

Hr. BD Al Abed kann keinen Widerspruch zum Europagericht erkennen.

Hr. BV Wendt macht einen Änderungsvorschlag zum 2. Absatz.

Hr. BV Schöne fragt, ob die Änderungen der Linken mit eingeflossen sind.

Hr. BV Verrycken bestätigt dies.

Der Vorsitzende beendet die Diskussion und fasst die Änderungen zusammen.

Die Drucksache wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen an den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform in nachstehender geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

 

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich in der politischen Diskussion dafür einzusetzen, dass öffentliche Aufträge zukünftig nur an Unternehmen zu vergeben sind, die folgende Vorgaben erfüllen:

 

-          Den Mitarbeitenden wird ein Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro (AN-Brutto) bezahlt

-          Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Beachtung von Sozialstandards werden erfüllt.

 

Ferner eine Befragung der Bieter in den Ausschreibungen über nachstehende Kriterien zu ermöglichen:

-          Verfügt das Unternehmen über einen Sozialkodex?

-          Inwieweit werden ökologische Bewertungsmaßstäbe berücksichtigt, umweltfreundliche Produkte eingesetzt bzw. erfolgen Dienstleistungen unter Berücksichtigung ökologischer Standards?

-          Können Maßnahmen zur Frauenförderung bzw. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachgewiesen werden?

-          Wie viele Ausbildungsplätze sind im Unternehmen aktuell belegt bzw. werden angeboten?

 

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2008 zu berichten.

 

Es ist ein entsprechendes Formblatt zu entwickeln.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, öffentliche Aufträge zukünftig nur an Unternehmen zu vergeben, die folgende Vorgaben erfüllen:

 

-          Den Mitarbeitenden wird ein Mindestlohn von 7,50 Euro (AN-Brutto) bezahlt

-          Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Beachtung von Sozialstandards werden erfüllt, insbesondere die zur Beseitigung von Kinderarbeit (Nr. 182 von 1999).

 

Des Weiteren gilt:

-          Produkte aus Fairem Handel werden bevorzugt, was durch ein entsprechendes Fair-Trade-Siegel oder eine Selbstverpflichtung in Form eines Sozialkodex nachzuweisen ist

-          Ökologische Bewertungsmaßstäbe sind zu berücksichtigen und umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen ist der Vorzug zu geben

-          Unternehmen, die Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchführen, sind zu bevorzugen

-          Unternehmen, die ausbilden, sind zu bevorzugen.

 

Der BVV ist bis zum 30. April 2008 zu berichten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   8          dagegen:         7          Enthaltung:      0

 
 

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