Auszug - Auftragsvergabe sozial und ökologisch
Zur
Diskussion steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau,
Liegenschaften und Grünflächen an den Ausschuss für Haushalt und
Verwaltungsreform. Fr.
BV Centgraf erläutert den Antrag für ihre Fraktion. Hr.
BD Skrodzki verweist darauf, dass das entsprechende Gesetz noch nicht
rechtskräftig sei. Laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
widersprechen die ökologischen Kriterien dem Vergaberecht. Insofern fordert
diese Drucksache nahezu einen Widerspruch heraus. Hr.
BV Raabe ergänzt die Ausführungen und bemerkt, dass sich diese Drucksache durch
die kostenintensiven Anforderungen gegen die kleinen Unternehmen richtet. Hr.
BV Verrycken kontert und verweist auf das Bundesland Niedersachsen, welches
unter “schwarz/gelb” bereits so entschieden hat. Nur Berlin hält
sich hier offensichtlich noch zurück. Der Antrag soll nach seiner Auffassung
dazu dienen, die Diskussion hierzu in Gang zu setzen. Hr.
BV Wendt unterstützt die Ausführungen von Hr. BV Verrycken, schlägt aber eine
etwas moderatere Ergänzung im ersten Absatz vor, wonach sich das BA auf
politischer Ebene dafür einsetzen soll. Hr.
BV Dannert kann den Antrag nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht ist er
schlecht formuliert. Was ist z.B., wenn ein Unternehmer 8 EUR zahlen will, darf
er dann nur 7,50 EUR zahlen? Hr.
BV Schöne kann aus dem Antrag nicht erkennen, wie dies später kontrolliert
werden soll bzw. ob dies überhaupt möglich sein wird zu kontrollieren. Hr.
BV Raabe bemerkt zur angesprochenen Umsetzung in Niedersachsen, warum der
“schwarz/gelbe” Fehler dort, hier in Berlin wiederholt werden. Hr.
BD Skrodzki kann sich mit dem Ergänzungsvorschlag von Hr. BV Wendt durchaus
anfreunden, ist aber der Auffassung, dass der 2. Spiegelstrich entfallen muss
und die im 2. Teil genannte Befragung so nicht erfolgen kann. Fr.
BV Centgraf bekräftigt den Antrag als eine Art politischer Absichtserklärung
und schlägt vor, dass es mindestens 7,50 EUR heißen soll, so dass damit
auch die Bedenken von Hr. BV Dannert ausgeräumt wären. Ferner sollte der 2.
Teil auf freiwilliger Basis erfolgen und gerade kleineren Unternehmen helfen. Hr.
BD Al Abed kann keinen Widerspruch zum Europagericht erkennen. Hr.
BV Wendt macht einen Änderungsvorschlag zum 2. Absatz. Hr.
BV Schöne fragt, ob die Änderungen der Linken mit eingeflossen sind. Hr.
BV Verrycken bestätigt dies. Der
Vorsitzende beendet die Diskussion und fasst die Änderungen zusammen. Die
Drucksache wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Bau, Liegenschaften und Grünflächen an den Ausschuss für Haushalt
und Verwaltungsreform in nachstehender geänderter Fassung zur Abstimmung
gestellt: Der
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert sich in der politischen Diskussion dafür
einzusetzen, dass öffentliche Aufträge zukünftig nur an Unternehmen zu vergeben
sind, die folgende Vorgaben erfüllen: -
Den
Mitarbeitenden wird ein Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro (AN-Brutto)
bezahlt -
Die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Beachtung von
Sozialstandards werden erfüllt. Ferner eine
Befragung der Bieter in den Ausschreibungen über nachstehende Kriterien zu
ermöglichen: -
Verfügt
das Unternehmen über einen Sozialkodex? -
Inwieweit
werden ökologische Bewertungsmaßstäbe berücksichtigt, umweltfreundliche
Produkte eingesetzt bzw. erfolgen Dienstleistungen unter Berücksichtigung
ökologischer Standards? -
Können
Maßnahmen zur Frauenförderung bzw. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
nachgewiesen werden? -
Wie
viele Ausbildungsplätze sind im Unternehmen aktuell belegt bzw. werden
angeboten? Der BVV ist
bis zum 30. Juni 2008 zu berichten. Es ist ein
entsprechendes Formblatt zu entwickeln. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, öffentliche Aufträge zukünftig nur an Unternehmen
zu vergeben, die folgende Vorgaben erfüllen: -
Den
Mitarbeitenden wird ein Mindestlohn von 7,50 Euro (AN-Brutto) bezahlt -
Die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Beachtung von
Sozialstandards werden erfüllt, insbesondere die zur Beseitigung von
Kinderarbeit (Nr. 182 von 1999). Des
Weiteren gilt: -
Produkte
aus Fairem Handel werden bevorzugt, was durch ein entsprechendes
Fair-Trade-Siegel oder eine Selbstverpflichtung in Form eines Sozialkodex
nachzuweisen ist -
Ökologische
Bewertungsmaßstäbe sind zu berücksichtigen und umweltfreundlichen Produkten und
Dienstleistungen ist der Vorzug zu geben -
Unternehmen,
die Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf durchführen, sind zu bevorzugen -
Unternehmen,
die ausbilden, sind zu bevorzugen. Der BVV ist
bis zum 30. April 2008 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 7 Enthaltung: 0 |
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