Auszug - "Es striedert wieder" - oder SenStadt greift wieder in bezirkliche Zuständigkeiten ein
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Zur
Beantwortung Herr BzStR Gröhler: Zu 1. Ja, es
trifft zu, meine Damen und Herren, dass die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung mal wieder einen Vorgang an sich gezogen hat. Es hat ja schon
fast gute Tradition, dass einem Zuständigkeiten und Bebauungspläne aus der Hand
genommen werden. Zumindest hatte es die Tradition unter dem Vorgänger-Senator
und ich habe noch die Worte im Ohr von
Senatorin Ingeborg Junge-Reyer, als sie sich in der ersten neuen
Baustadträtesitzung damals vorstellte, nach dem Peter Strieder gegangen war.
Sie erklärte, wie sie in Zukunft mit uns umgehen würde und sie sagte, sie würde
viel weniger eingreifen und viel weniger von oben herab Ansagen machen, sie
würde viel öfter mal zum Telefonhörer greifen und reden. Ich weiß
nicht, was mit der Telefonanlage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
zwischenzeitlich passiert ist, aber die Anrufe sind sehr spärlich gekommen und
die Weisungen haben leider dann doch nicht abgenommen. Und haben wir gedacht,
mit dem Toilettenhäuschen am Brandenburger Tor, gegenüber dem Bezirksamt Mitte,
ist schon der Höhepunkt der Weisungstätigkeiten der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung erreicht, so sind wir nun eines Besseren belehrt worden. Nun
geht es nicht mehr um ein ganzes Bauvorhaben, sondern nur noch um die Frage der
Dachform, die zur gesamtstädtischen Bedeutung wird und die Berliner Zeitung hat
ja, glaub ich heute, so nett geschrieben, dass ein Dach praktisch die ganze
Stadt an der Stelle mit beeinflusst. Da kann man mal sehen, wie wichtig der
Stuttgarter Platz inzwischen geworden ist. Den
Vermutungen, die der Bezirksverordnete Häntsch eben zum Besten gegeben hat,
möchte ich nicht entgegentreten. Da scheint einiges dran zu sein, dass
insbesondere die Senatsverwaltung, weil die Sorge hatte, dass der Bebauungsplan
vom Oberverwaltungsgericht teilweise zumindest weggeschossen wird. Diese Sorge
hat sie sicherlich dann angetrieben, in das Verfahren einzutreten. Zu 2 und 3. Eine
Weisung ist dem Ganzen vorausgegangen, und zwar eine Weisung, die der
zuständige Abteilungsleiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 5.
Juni an mich gerichtet hat. Ich bin mit dieser Weisung in das Bezirksamt
gegangen und wir waren abteilungsübergreifend der Auffassung, dass wir dieser
Weisung nicht nachkommen müssen und sollen und können und sahen uns auch im
guten Recht in dieser Frage und haben das auch schriftlich gegenüber SenStadt
begründet, weil wir verfügen ja über ein Schreiben der Frau Senatsbaudirektorin
vom 30.10.2007 zu dieser Thematik und da hat sie damals an mich geschrieben,
Zitat: “Die
Entscheidung darüber liegt jedoch selbstverständlich bei Ihnen.” Ihnen groß
geschrieben, also nicht nur beim Bezirk, sondern bei mir offensichtlich
persönlich. Also, bin ich davon ausgegangen, dass es gar keine
Weisungsnotwendigkeit geben kann, weil ich bin ja der Letztentscheider. Und Sie
erinnern sich, meine Damen und Herren, ich wollte das ja nicht allein
entscheiden. Ich bin dann damals in den Ausschuss gegangen und was steht noch
auf dem Schreiben, in schwarzer Tinte, vom Stadtplanungsleiter drauf? “Im
Planungsausschuss 28.11. Bedenken von
SPD, ergo wird TOP in Januar-Sitzung”. Damals war
es insbesondere die SPD-Fraktion, die sagte also, das sehen wir sehr kritisch,
nun diese Dachform wieder zu verändern, mit gutem Grund, weil es hatte ja doch
vor Ort ein, na ich sage mal, fast plebiszitäres Verfahren der Entwicklung des
Bebauungsplans gegeben, weil die Bürgerinitiative ja dort jeden Backstein
mitbestimmt hat und daran nun etwas zu ändern, das hätte ja doch an den
Grundsätzen schon gerüttelt, ich will es aber gar nicht überspitzen und wir
sind ja dann im Januar in den Ausschuss mit der Vorstellung des Projektes
gegangen. Da war es ja nicht nur die SPD-Fraktion, sondern es waren alle
Fraktionen über alle Grenzen hinweg, die sagten “Bezirksamt, es ist zwar
Deine Entscheidung, aber wir empfehlen nicht zu befreien”. Und so habe
ich dann auch entschieden und der Senatsbaudirektorin mitgeteilt und siehe da
der Satz, dass die letzte Entscheidung bei mir liege, der hatte in dem Moment
keine Gültigkeit mehr, wo ich nicht so entschieden habe, wie die
Senatsbaudirektorin gerne wollte. Also, das Recht was sie mir schriftlich
verbrieft hat, galt offensichtlich nur für den Punkt, dass ich dieselbe Meinung
habe wie sie und wenn ich davon abweiche, dann wird eben doch angewiesen. Zu 4. Der Vorgang
ist ärgerlich, weil er damit jedem Investor eigentlich wieder zeigt, wir
brauchen uns gar nicht mit den bezirklichen Kompetenzen und Instanzen
auseinander zu setzen. Wenn du ein richtiges Druckmittel in der Hand hast und
zur Senatsverwaltung gehst, dann erreichst du schon, was du willst. Du musst
dann einfach nur dafür sorgen, dass dies dem Bezirk weggenommen wird. Damit
werden wir zu einem zahnlosen Tiger an der Stelle. Das ist die Abschaffung der
bezirklichen Kompetenzen stückweit wieder durch die kalte Küche, wir werden an
dieser Stelle wieder übergangen, obsolet, unwichtig. Auch insofern ärgerlich,
weil es ja allen Sonntagsreden zur Stärkung der Bezirke massiv widerspricht und
man sieht eben, was es wert ist, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen
Bezirks- und Landesebene gibt, Ober sticht Unter. Das ist zwar so, aber Ober
wird auch dann zur Anwendung gebracht, wenn es sich eigentlich gar nicht lohnt.
Also, ich sage mal hier, dass es um ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung
handelt, ist eigentlich eine Farce und wird auch dem gesetzlichen Auftrag, der
aus dieser Kompetenz für die Senatsverwaltung im Einzelfall ja besteht, wird
die Sache ausgehöhlt. Nun können
Sie sich fragen, warum klagt das Bezirksamt nicht? Weil dieses Bezirksamt ja
seit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, damals ging das
Bezirksamt Charlottenburg in der Frage Leibnizstraße, Bebauung des dortigen
Parkplatzes, leidvoll erfahren musste, dass gesamtstädtische Bedeutung ein
ziemlicher Gummibegriff ist und vom Senat jeweils nach politischem Gusto
ausgelegt werden kann. Ob das Gericht nun so weit gehen würde zu sagen, dass
das auch bei dem Streit des Widerspruchsverfahrens um die Dachform möglich ist,
weiß ich nicht, aber ich sage ganz offen, ich sehe nicht richtig, dass es
diesen Streit lohnt, wenn die Senatsverwaltung unbedingt dieses
Widerspruchsverfahren bescheiden will, weil sie meint, sie wüsste besser, wie
die Dachform dort auszusehen hat als die bezirkliche Zuständigkeit, dann soll sie
es machen. Ich wünsche ihr alles Gute. Ich würde mich fast freuen, wenn der
Investor das Normenkontrollverfahren weiterführt, aber diese Wünsche darf ich
hier nicht äußern. |
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