Auszug - Mündliche Anfragen
Die
Mündlichen Anfragen Nr. 01 bis Nr. 09 werden vom Bezirksamt beantwortet. Die
Mündlichen Anfragen Nr. 10 bis Nr. 11 werden gem. § 30 Abs. 5 GO-BVV innerhalb
von zwei Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |