Auf Wunsch von Herrn Riedel und Herrn Häntsch erläutert Herr Prejawa den
Antrag: Das Werbeverbot sollte nicht das Brauereischild an der Gaststätte
einschließen, wohl aber den Fahrradständer davor und insbesondere die
großflächigen Werbeplakate auf öffent
Auf Wunsch von Herrn Riedel und Herrn Häntsch
erläutert Herr Prejawa den Antrag: Das Werbeverbot sollte nicht das
Brauereischild an der Gaststätte einschließen, wohl aber den Fahrradständer
davor und insbesondere die großflächigen Werbeplakate auf öffentlichem
Straßenland. Herr Rufert hält den Antrag für zu weit gehend und
befürchtet, dass die Werbung verstärkt auf privaten Flächen stattfinden würde. Herr
Schmitt knüpft an diese Meinung an und befürchtet einen
Verdrängungswettbewerb, von dem Private profitierten. Außerdem hält er das
problematische Suchtverhalten Einzelner für nur bedingt durch Werbung
beeinflusst. eHerr Bünger
bewertet die Folgen des Antrages aus Sicht des Weinhändlers oder der kleinen
Eckkneipe, die z.B. auf eine Fußballübertragung aufmerksam machen wolle,
negativ. Ferner umfasse der Begriff Genussmittel unter anderem auch Tee, Kaffee
und Eis. Die SPD-Fraktion würde den Antrag deswegen ablehnen. Für Herrn
Schulte ändere ein Werbeverbot allein nicht den gesellschaftlichen Umgang
mit Suchtproblemen.In
der vorliegenden Form würde der Antrag auch bewirken, dass der Bezirk nicht
mehr den Weinbrunnen auf dem Rüdesheimer Platz durchführen könnte. Auf zu
erwartende Einnahmeverluste bei der Firma Wall weist Herr Häntsch hin.
Um dies zu kompensieren, würden mehr Werbeflächen im Stadtbild auftauchen. Auch
wäre beispielsweise das Rauchen bei Kindern weniger ein Problem, das durch
Werbung entstünde, sondern durch sozialen Druck. Die CDU-Fraktion wird daher
dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen. Auch Herr Block sieht die
Intention des Antrages nicht deutlich ausgedrückt und fragt, ob es um ein
Verbot auf öffentlichem Straßenland oder im öffentlichen Raum gehe. Am Beispiel
der Fanmeilen 2006 bzw. 2008 macht er deutlich, dass dort unabhängig von
Werbung viel getrunken werde und drückt seine Verwunderung darüber aus, dass der
Antrag durch die Partei gestellt wird, die nicht auf Verbote, sondern auf
Eigenverantwortung und Prävention Wert lege. Frau Vatter weist auf das
bestehende Werbeverbot in Friedrichshain-Kreuzberg sowie das generelle
Tabakwerbeverbot in Fernsehen und Kino hin. Auch macht sie auf den bestehenden
Widerspruch zwischen Jugendschutz auf der einen Seite und zum Trinken
animierende Werbung auf der anderen aufmerksam. Für sie ist der Schutz des
Gutes Gesundheit bedeutsamer als Wirtschaftsliberalität. Herr Riedel bewertet
den Antrag positiv, sieht aber ebenfalls noch Überarbeitungsbedarf, zumal
Verbote gerade bei Jugendlichen Trotzhaltungen provozierten, die sich dann in
Flatratepartys und Komasaufen entladen. Aufgrund der getroffenen Aussagen
bittet Herr Prejawa darum, den Antrag bis auf Weiteres zu vertagen.
Auf Wunsch von Herrn Riedel und Herrn Häntsch erläutert Herr Prejawa den
Antrag: Das Werbeverbot sollte nicht das Brauereischild an der Gaststätte
einschließen, wohl aber den Fahrradständer davor und insbesondere die
großflächigen Werbeplakate auf öffent