Auszug - Werbeverbot für Tabakwaren und Alkohol auf städtischen Werbeflächen  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 09.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0908/3 Werbeverbot für Tabakwaren und Alkohol auf städtischen Werbeflächen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf Wunsch von Herrn Riedel und Herrn Häntsch erläutert Herr Prejawa den Antrag: Das Werbeverbot sollte nicht das Brauereischild an der Gaststätte einschließen, wohl aber den Fahrradständer davor und insbesondere die großflächigen Werbeplakate auf öffent

Auf Wunsch von Herrn Riedel und Herrn Häntsch erläutert Herr Prejawa den Antrag: Das Werbeverbot sollte nicht das Brauereischild an der Gaststätte einschließen, wohl aber den Fahrradständer davor und insbesondere die großflächigen Werbeplakate auf öffentlichem Straßenland. Herr Rufert hält den Antrag für zu weit gehend und befürchtet, dass die Werbung verstärkt auf privaten Flächen stattfinden würde. Herr Schmitt knüpft an diese Meinung an und befürchtet einen Verdrängungswettbewerb, von dem Private profitierten. Außerdem hält er das problematische Suchtverhalten Einzelner für nur bedingt durch Werbung beeinflusst. eHerr Bünger bewertet die Folgen des Antrages aus Sicht des Weinhändlers oder der kleinen Eckkneipe, die z.B. auf eine Fußballübertragung aufmerksam machen wolle, negativ. Ferner umfasse der Begriff Genussmittel unter anderem auch Tee, Kaffee und Eis. Die SPD-Fraktion würde den Antrag deswegen ablehnen. Für Herrn Schulte ändere ein Werbeverbot allein nicht den gesellschaftlichen Umgang mit Suchtproblemen. In der vorliegenden Form würde der Antrag auch bewirken, dass der Bezirk nicht mehr den Weinbrunnen auf dem Rüdesheimer Platz durchführen könnte. Auf zu erwartende Einnahmeverluste bei der Firma Wall weist Herr Häntsch hin. Um dies zu kompensieren, würden mehr Werbeflächen im Stadtbild auftauchen. Auch wäre beispielsweise das Rauchen bei Kindern weniger ein Problem, das durch Werbung entstünde, sondern durch sozialen Druck. Die CDU-Fraktion wird daher dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen. Auch Herr Block sieht die Intention des Antrages nicht deutlich ausgedrückt und fragt, ob es um ein Verbot auf öffentlichem Straßenland oder im öffentlichen Raum gehe. Am Beispiel der Fanmeilen 2006 bzw. 2008 macht er deutlich, dass dort unabhängig von Werbung viel getrunken werde und drückt seine Verwunderung darüber aus, dass der Antrag durch die Partei gestellt wird, die nicht auf Verbote, sondern auf Eigenverantwortung und Prävention Wert lege. Frau Vatter weist auf das bestehende Werbeverbot in Friedrichshain-Kreuzberg sowie das generelle Tabakwerbeverbot in Fernsehen und Kino hin. Auch macht sie auf den bestehenden Widerspruch zwischen Jugendschutz auf der einen Seite und zum Trinken animierende Werbung auf der anderen aufmerksam. Für sie ist der Schutz des Gutes Gesundheit bedeutsamer als Wirtschaftsliberalität. Herr Riedel bewertet den Antrag positiv, sieht aber ebenfalls noch Überarbeitungsbedarf, zumal Verbote gerade bei Jugendlichen Trotzhaltungen provozierten, die sich dann in Flatratepartys und Komasaufen entladen. Aufgrund der getroffenen Aussagen bittet Herr Prejawa darum, den Antrag bis auf Weiteres zu vertagen.

Auf Wunsch von Herrn Riedel und Herrn Häntsch erläutert Herr Prejawa den Antrag: Das Werbeverbot sollte nicht das Brauereischild an der Gaststätte einschließen, wohl aber den Fahrradständer davor und insbesondere die großflächigen Werbeplakate auf öffent

 

 
 

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