Drucksache - 0908/3
Die BVV
möge beschließen: 1. Schließt
der Bezirk als Eigentümer von Fach- und Finanzvermögen Werbeverträge ab bzw.
erteilt er die Genehmigung zur Aufstellung einer Werbeanlage, ist die
Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung generell auszuschließen. Schließt der
Bezirk Miet- oder Pachtverträge über Flächen ab, ist dem Mieter oder Pächter Tabak-
und Alkoholwerbung generell zu untersagen. 2. Das
Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür
ein, dass nach Auslaufen bestehender Werbeverträge bei Neuabschluss und bei
Abschluss evtl. Miet- oder Pachtverträge über Flächen die Möglichkeit der
Tabak- und Alkoholwerbung auf öffentlichem Straßenland und an öffentlichen
Toilettenhäuschen generell ausgeschlossen ist. 3. Das
Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür ein,
dass die Allgemeine Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und politische
Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (AllA Werbung) im Rahmen
der derzeitigen Überarbeitung dahingehend erweitert wird, dass Werbung für
Sucht- und Genussmittel (Alkohol, Nikotin u.ä.) nicht nur an Orten, die
überwiegend von Kinder und Jugendlichen besucht werden, sondern generell
auszuschließen ist. 4. Das
Bezirksamt setzt sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieser
Angelegenheit gegenüber dem Rat der Bürgermeister (RdB) dafür ein, dass Tabak-
und Alkoholwerbung auf Öffentlichem Straßenland im Land Berlin ausgeschlossen
wird. Danach setzt sich der Bezirk gegenüber dem RdB zum Einen dafür ein, dass
alle Berliner Bezirke und auch die Senatsverwaltungen sowohl unmittelbar bei
Werbeverträgen als auch mittelbar bei Miet- und Pachtverträgen die Möglichkeit
der Tabak- und Alkoholwerbung ausschließen. Zum anderen wirkt der Bezirk darauf
hin, dass ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol in die neuen
Ausführungsvorschriften zu den §§ 10,11,13 und 14 des Berliner Straßengesetzes
aufgenommen wird und in der Allgemeinen Anweisung über Werbung, Handel,
Sammlungen und politische Betätigung (AllA Werbung) jegliche Tabak- und
Alkoholwerbung auf sämtlichen Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland
generell verboten wird. Der BVV ist
bis zum 31.10.2008 zu berichten. Begründung: Eine der
wichtigsten Stimulationsfaktoren des Rauchens ist die Tabakwerbung.
Insbesondere werden Jugendliche durch Werbung beeinflusst. Dies wurde in einer
umfangreichen Expertise, die von dem Bundesministerium für Gesundheit in
Auftrag gegeben wurde, ausführlich beschrieben. Auch die
Weltbank kommt zu dem Ergebnis, dass ein umfassendes Werbeverbot zu einer 8
%igen Reduzierung des Tabakkonsums führen würde. Der Bundestag hat 2004 das Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen beschlossen. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, Verbote zur Tabakwerbung einzuführen. Bisher sind diese Maßnahmen jedoch nur auf Medien und Internet beschränkt. Inzwischen hat sich die Bundesdrogenbeauftragte auch für ein Verbot der Plakatwerbung ausgesprochen, da damit insbesondere der Jugendschutz gestärkt werden könnte. In Berlin
rauchen nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts 25 Prozent der Jugendlichen
im Alter zwischen 11 und 15 Jahren. Die ersten Zigaretten werden im Alter von
durchschnittlich 11,6 Jahren geraucht. Mehr als
zehn Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich
riskanter Form und überschreiten regelmäßig die empfohlenen Konsumgrenzen. Etwa
1,6 Millionen Menschen gelten als alkoholabhängig. 20% der Menschen im Alter
von 12 bis 25 Jahren trinken in Deutschland regelmäßig Alkohol. Der
Alkoholkonsum von männlichen Jugendlichen von 16 bis 17 jährigen Jugendlichen
lag die durchschnittliche wöchentliche Trinkmenge an reinem Alkohol im Jahr
2007 bei etwa 150 g reinem Alkohol im Wochendurchschnitt. Bei den weiblichen
Jugendlichen lag der Alkoholkonsum bei 53 Gramm wöchentlich. Damit ist
der Alkoholkonsum nach dem Tabakrauchen und Bluthochdruck der bedeutendste
gesundheitliche Risikofaktor. Das
Alkoholproblem wird dabei in der Öffentlichkeit eher bagatellisiert und
ausgeblendet. Alkohol ist leicht verfügbar, der Konsum gilt häufig als
wünschenswert. Während in vielen anderen Ländern der Alkoholkonsum zurückging,
verringerte er sich in Deutschland wenig. Die Verminderung des Alkoholkonsums
von 1970 bis 2003 betrug in Deutschland lediglich 0,5 %, im Vergleich dazu in
Frankreich 42,7 %, jährlich sterben ca. 42.000 Personen, deren Tod direkt oder
indirekt in Verbindung mit Alkohol steht. Bereits
1995 wurden von der Weltgesundheitsorganisation grundsätzliche Aussagen zur
Alkoholwerbung gemacht. In ihrer Europäischen Charta Alkohol heißt es:
"Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen,
in der sie vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich
vor Alkoholwerbung geschützt werden." Eine Einschränkung von
Alkoholwerbung kann den Alkoholkonsum wirksam bekämpfen. So könnte nach einer
US-Studie ein Werbeverbot für Alkoholika den Alkoholkonsum bei Jugendlichen um
mehr als 16 Prozent minimieren, bei Rauschtrinken sogar um über 40 Prozent. Zu
ähnlichen Aussagen kommt ein Forschungsbericht des Instituts für Suchtforschung
in Zürich. Der Autor des Berichts kommt zu dem Schluss, dass Alkoholwerbung
"bei der Rekrutierung neuer Generationen von potentiellen
Alkoholkonsumenten" hilft. |
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