Auszug - Mehr Kontrollen zum Schutz der Märkte
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Herr Häntsch erläutert, dass es konkrete Beschwerden zweier Händler am
Karl-August-Platz über einen “wilden” Obst- und einen Blumenhändler
außerhalb des Marktbereiches, aber im direkten Einzugsgebiet des Marktes gebe.
Auf Nachfrage von Frau Ludwig erläutert er ergänzend, dass dafür das
Ordnungsamt und nicht der Marktmeister zuständig sei. Herr Schulte
bestätigt die Aussage, bislang liegt dem Wirtschafts- und Ordnungsamt jedoch
keine Beschwerde vor, der Marktmeister wird aber angewiesen, den Sachverhalt zu
prüfen. Während Herr Raabe es für notwendig hält, regelmäßige und
hinweisunabghängige Kontrollen einzuführen, weist Herr Bünger auf die
bekannte Personalsituation des Ordnungsamtes hin, die das nicht zuließe. Sowohl
Herr Prejawa als auch Herr Riedel sehen keine Notwendigkeit, das
Verwaltungshandeln mittels eines BVV-Antrages zu bewirken, da es sich um
Einzelfälle und nicht um ein generelles Problem der städtischen Wochenmärkte
handele. Herr Block äußert einerseits sein Verständnis für den Antrag,
der auch im Interesse des Bezirkes zur Sicherung seiner Einnahmen aus dem Markt
liegen müsse, hält ihn anhand der Zusicherung Herrn Schultes aber für durch
Verwaltungshandeln erledigt. Der Antrag wird mit 9:4:0 Stimmen für durch
Verwaltungshandeln erledigt erklärt und ihm wird mit gleicher Stimmenzahl die
Dringlichkeit zuerkannt. Der
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Die
Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, ·
durch
das Ordnungsamt verstärkt an Markttagen im Umfeld der Märkte Kontrollen bei
sogenannten "fliegenden Händlern" durchzuführen, ·
den
Handel ohne entsprechende Genehmigungen zu unterbinden und ·
ggf.
auf die "fliegenden Händler" einzuwirken, sich um entsprechende
Genehmigungen zu bemühen. Der BVV ist
bis zum 30.07.2008 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 9 dagegen: 4
Enthaltung: 0 |
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