Auszug - Wegfall der Altersdiskriminierung  

 
 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0850/3 Wegfall der Altersdiskriminierung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) begründet den Antrag dahingehend, dass es in der damals stattgefundenen Senioren-BVV eine rege Diskussion darüber gegeben habe, dass es bei der Ausübung für das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen eine Altersbegrenzung bis 67 gebe. Viele sähen diese Regelung als überholt an.

 

Hr. Wendt (Fraktion B´90/Grüne) teilt mit, dass er einen Änderungsantrag vorzuliegen habe. Dieser lautet wie folgt:

 

(fügt Hr. Wendt ein!)

 

Fr. Halte-Bartels (CDU-Fraktion) erwähnt, dass es oftmals sehr schwierig sei, das Amt des Schöffen abzulehnen, wenn man erst einmal ausgewählt worden sei. Es müsse zukünftig die Möglichkeit geben, aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen das Amt ablehnen zu können.

 

Hr. BzStr Krüger sehe es als hilfreich an, den Zusatz “...Ablehnung durch die betroffene Person...” zu ergänzen. Der Ausfall durch Krankheit wurde bisher nicht berücksichtigt. Er warnt aber davor anzunehmen, dass über 70 jährige öfter krank seien als Jüngere.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) berichtet, dass es im Bundestag bereits Bestrebungen gebe, Altersbeschränkungen aufzuheben. Der Zusatz aus dem Genderausschusses müsse so klar formuliert werden, dass man davon ausgehen könne, der Betroffene bzw. die Betroffene habe die Möglichkeit, das Amt abzulehnen und nicht die Gegenseite.

 

Hr. Reimann (Seniorenvertretung) möchte darauf hinweisen, dass viele Seniorinnen und Senioren mit 80 Jahren und älter sehr gewissenhaft ihre ehrenamtliche Arbeit ausführen würden. Auch er schließt sich dem Antrag an.

 

Fr. Furler-Zantop fragt nach, ob die Altersgrenze nach oben hin offen sein solle.

 

Hr. Wendt (Fraktion B´90/Grüne) bejaht dieses.

 

Hr. Schwarzenauer (Fraktion B´90/Grüne) fragt, ob die Altersgrenze auch nach unten aufgehoben werden solle und ab welchem Alter man sich bewerben dürfe.

 

Hr. Wendt (Frakion B´90/Grüne) sagt, dass die Altersbegrenzung auch nach unten geöffnet werden solle.

 

Hr. BzStr Krüger erläutert, dass das Alter “25” damals deshalb genommen wurde, weil man sich seinerzeit erst mit 25 in den Bundestag wählen lassen konnte. Da dieses ja heute wesentlich früher möglich sei, könne man auch die Altersbegrenzung nach unten hin verändern.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) möchte folgenden Einschub (kursiv + fett geschrieben) hinzufügen: “..., dass die Altersbegrenzung für Schöffinnen und Schöffen über das 70. Lebensjahr hinaus aufgehoben wird.”

 

Hr. Schwenkenberg (SPD-Fraktion) möchte, dass die Altersdiskriminierung sowohl nach oben als auch nach unten hin aufgehoben wird.

 

Hr. Weuthen (FDP-Fraktion) hält das Thema für komplexer als es zunächst den Anschein habe. Schöffen seien schließlich Richter. Er fragt, warum die Altersbegrenzung bei hauptamtlichen Richtern nicht auch aufgehoben werde. Auch hier hätten viele Interesse, weiterzumachen. Er weist darauf hin, dass es viele Sitzungen gebe, die für in drei oder vier Wochen anberaumt seien. Wenn dann ein Richter ausfallen würde, müsse das ganze Prozedere noch einmal aufgerollt werden. Hr. Weuthen (FDP-Fraktion) halte den Antrag für unausgewogen.

 

Hr. Reimann (Seniorenvertretung) unterstützt Hrn. Weuthen (FDP-Fraktion) in seiner Aussage.

 

Hr. Wendt (Fraktion B´90/Grüne) schlägt vor, dass zuerst über den Zusatz “...über das 70. Lebensjahr hinaus...” abgestimmt werde.

 

Der Zusatz wird einstimmig angenommen.

 

Hr. Wendt (Fraktion B´90/Grüne) bittet um Abstimmung des Änderungantrages:

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Altersbegrenzung für Schöffinnen und Schöffen über das 70. Lebensjahr hinaus aufgehoben wird.

 

Dabei soll ab einem Alter von 70 Jahren eine Ablehnung durch die ausgewählten Personen ohne Begründung möglich sein.

 

Der BVV ist bis zum 30.08.2008 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Altersbegrenzung für Schöffinnen und Schöffen aufgehoben wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:    4                   Enthaltung:              0

 
 

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