Auszug - Radfahren in der Herbartstraße
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BV Wuttig schlägt eine Änderung vor: Statt des Wortes “erlaubt” wird “geprüft” eingefügt. Das Berichtszeitraum wird auf 30.09.2008 geändert. Der
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Herbartstraße nördlich der Neuen Kantstraße, zwischen Neue Kantstraße und Wundtstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung für das Radfahren frei zu geben. Zugleich
sollte das Linksabbiegen für Radfahrerinnen und Radfahrer aus der Neuen
Kantstraße östlicher Richtung kommend in die südliche Herbartstraße durch
Zusatzbeschilderung geprüft werden. Der BVV ist
bis zum 30.09.2008 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Herbartstraße nördlich der Neuen Kantstraße, zwischen Neue Kantstraße und Wundtstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung für das Radfahren frei zu geben. Zugleich
sollte das Linksabbiegen für Radfahrerinnen und Radfahrer aus der Neuen
Kantstraße östlicher Richtung kommend in die südliche Herbartstraße durch
Zusatzbeschilderung erlaubt werden. Der BVV ist
bis zum 31.08.2008 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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