Auszug - Nun doch keine Moschee im Gewerbegebiet?  

 
 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0819/3 Nun doch keine Moschee im Gewerbegebiet?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Block 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Ich beginne mit der Großen Anfrage der FDP-Fraktion und beantworte sie wie folgt:

 

Zu 1.

Es haben mich baurechtliche Gründe bewogen, das nachgefragte Vorhaben über einen Vorbescheid weitestgehend nicht genehmigungsfähig einzustufen, ich wiederhole noch `mal: baurechtliche Gründe. Baurecht ist weder Verfassungsschutzrecht, noch ist es religionsförderndes Instrument. Baurecht ist völlig neutral und hat die Situation zu bescheiden, die vor Ort rechtlich anzutreffen ist. Da erlaube ich mir den Hinweis, dass in Ihrer Frage ein kleiner Fehler ist, weil eine einjährige Prüfung hat nicht stattgefunden. Der Eingang des Bauvorbescheidsantrages war am 31. August 2007. Die Betriebsbeschreibung ist am 4. Oktober 2007 nachgereicht worden und im Januar ist das Nutzungskonzept überarbeitet nachgereicht worden und das Verkehrsgutachten. Also insofern sehe ich nicht, wo hier ein Jahr geprüft wurde. Das Schöne an der Beantwortung Großer Anfragen ist ja, dass immer ein Band des BVV-Büros mitläuft und man kann sich ja das dann auch anhören. Ich habe es mir hinsichtlich meiner Beantwortung der Große Anfrage aus der Sitzung im November noch einmal angetan und siehe dort, so furchtbar überraschend kann das Ganze ja nicht gewesen sein, weil wenn Sie meine Beantwortung nachlesen, habe ich damals gesagt (ich zitiere aus dem Protokoll des BVV-Büros):

 

“Ein Planerfordernis für das mit einem Vorbescheid nachgefragte Investitionsvorhaben wird seitens des Stadtplanungsamtes nicht gesehen.”

Und wenn Sie dann zum Ende meiner Beantwortung kommen, dann würden Sie sehen, dass ich gesagt habe, dass eine abschließende, planungsrechtliche Beurteilung noch aussteht.  Also insofern hat es keine Zusage gegeben. Das ist ja auch gerade Sinn eines schriftlichen Vorbescheids, dass er nicht mündlich durch den Stadtrat in der Beantwortung einer Großen Anfrage oder in Zeitungsinterviews oder Rundfunkinterviews gegeben wird, sondern der Vorbescheid hat eine andere Qualität.

 

Zu 2.

Wie und seit wann ist der Baustadtrat zu dieser Erkenntnis gelangt? Die Erkenntnis reifte im März 2008 auf der Grundlage einer planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 27. Februar 2008, die der Baujurist der Bauabteilung Anfang März überprüft hat, mir dann das Prüfergebnis vorgelegt hat und zu dem Ergebnis kommt, dass ein Vorbescheid, würde er positiv ausfallen, nicht rechtssicher wäre, sondern das die große Gefahr eigentlich birgen würde, dass er den Nachbarschutz verletzten würde und vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich angegriffen werden könnte. Ich bin mit dieser Information auf der Grundlage der Stellungnahme des Baujuristen am 1. April ins Bezirksamt gegangen, habe auf Bitten meiner Bezirksamtskollegen wegen der besonderen Situation sowohl diese planungsrechtliche Beurteilung des Stadtplanungsamtes als auch die baujuristische Einschätzung des Baujuristen dem Rechtsamt, was ja nicht meiner Abteilung, sondern der Frau Bezirksbürgermeisterin untersteht, zur Überprüfung gegeben und beantworte auch deshalb jetzt die Frage 3.

 

Zu 3.

Ja, das Bezirksamt teilt auf Grund der Einschätzung der Überprüfung durchs Rechtsamt die Auffassung der Bauabteilung.

 

Zu 4.

Ich habe ja schon ausgeführt, dass ich bereits im November darauf  hingewiesen habe, dass die abschließende planungsrechtliche Beurteilung aussteht und wenn sie dann auch noch einmal das Protokoll aus der 18. Sitzung der BVV vom 13. März 2008 ziehen, da hat der Herr Häntsch eine Spontane Anfrage gestellt und auf die habe ich u. a. geantwortet, dass wir noch in der Prüfung sind, ob das Bauvorhaben über einen Bauvorbescheid zu generieren ist, dann wird es eine Baugenehmigung über Ausnahmen und Befreiung geben, oder ob es nicht angezeigt wäre, durch die Schaffung eigenen Planungsrechts Spannungen und Konflikte zu umgehen, also nicht soziale und religiöse Spannungen und Konflikte, sondern emissionsschutzrechtliche Konflikte und bodenrechtliche Spannungen. Und der nächste Satz von mir lautete: Und dann wird das Bezirksamt die BVV fragen, wird ein Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes durch die BVV unterstützt, also einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan? und ich ende mit der Ausführung: Dabei wäre es angebracht, eigenes Planungsrecht zu schaffen.

Also insofern sind Sie bereits im März in der BVV unterrichtet worden darüber, dass die Bauabteilung davon ausgeht, dass es ein Planerfordernis gibt.

 

Zu 5.

Nein, das Bezirksamt teilt nicht die Auffassung der FDP-Fraktion.

 

 

 
 

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