Auszug - Nun doch keine Moschee im Gewerbegebiet?
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Zur
Beantwortung Herr BzStR Gröhler: Ich beginne
mit der Großen Anfrage der FDP-Fraktion und beantworte sie wie folgt: Zu 1. Es haben
mich baurechtliche Gründe bewogen, das nachgefragte Vorhaben über einen
Vorbescheid weitestgehend nicht genehmigungsfähig einzustufen, ich wiederhole
noch `mal: baurechtliche Gründe. Baurecht ist weder Verfassungsschutzrecht,
noch ist es religionsförderndes Instrument. Baurecht ist völlig neutral und hat
die Situation zu bescheiden, die vor Ort rechtlich anzutreffen ist. Da erlaube
ich mir den Hinweis, dass in Ihrer Frage ein kleiner Fehler ist, weil eine
einjährige Prüfung hat nicht stattgefunden. Der Eingang des
Bauvorbescheidsantrages war am 31. August 2007. Die Betriebsbeschreibung ist am
4. Oktober 2007 nachgereicht worden und im Januar ist das Nutzungskonzept
überarbeitet nachgereicht worden und das Verkehrsgutachten. Also insofern sehe
ich nicht, wo hier ein Jahr geprüft wurde. Das Schöne an der Beantwortung
Großer Anfragen ist ja, dass immer ein Band des BVV-Büros mitläuft und man kann
sich ja das dann auch anhören. Ich habe es mir hinsichtlich meiner Beantwortung
der Große Anfrage aus der Sitzung im November noch einmal angetan und siehe
dort, so furchtbar überraschend kann das Ganze ja nicht gewesen sein, weil wenn
Sie meine Beantwortung nachlesen, habe ich damals gesagt (ich zitiere aus dem
Protokoll des BVV-Büros): “Ein
Planerfordernis für das mit einem Vorbescheid nachgefragte Investitionsvorhaben
wird seitens des Stadtplanungsamtes nicht gesehen.” Und wenn
Sie dann zum Ende meiner Beantwortung kommen, dann würden Sie sehen, dass ich
gesagt habe, dass eine abschließende, planungsrechtliche Beurteilung noch
aussteht. Also insofern hat es keine
Zusage gegeben. Das ist ja auch gerade Sinn eines schriftlichen Vorbescheids,
dass er nicht mündlich durch den Stadtrat in der Beantwortung einer Großen
Anfrage oder in Zeitungsinterviews oder Rundfunkinterviews gegeben wird,
sondern der Vorbescheid hat eine andere Qualität. Zu 2. Wie und
seit wann ist der Baustadtrat zu dieser Erkenntnis gelangt? Die Erkenntnis
reifte im März 2008 auf der Grundlage einer planungsrechtlichen Stellungnahme
des Stadtplanungsamtes vom 27. Februar 2008, die der Baujurist der Bauabteilung
Anfang März überprüft hat, mir dann das Prüfergebnis vorgelegt hat und zu dem
Ergebnis kommt, dass ein Vorbescheid, würde er positiv ausfallen, nicht
rechtssicher wäre, sondern das die große Gefahr eigentlich birgen würde, dass
er den Nachbarschutz verletzten würde und vor dem Verwaltungsgericht
erfolgreich angegriffen werden könnte. Ich bin mit dieser Information auf der Grundlage
der Stellungnahme des Baujuristen am 1. April ins Bezirksamt gegangen, habe auf
Bitten meiner Bezirksamtskollegen wegen der besonderen Situation sowohl diese
planungsrechtliche Beurteilung des Stadtplanungsamtes als auch die
baujuristische Einschätzung des Baujuristen dem Rechtsamt, was ja nicht meiner
Abteilung, sondern der Frau Bezirksbürgermeisterin untersteht, zur Überprüfung
gegeben und beantworte auch deshalb jetzt die Frage 3. Zu 3. Ja, das
Bezirksamt teilt auf Grund der Einschätzung der Überprüfung durchs Rechtsamt
die Auffassung der Bauabteilung. Zu 4. Ich habe ja
schon ausgeführt, dass ich bereits im November darauf hingewiesen habe, dass die abschließende
planungsrechtliche Beurteilung aussteht und wenn sie dann auch noch einmal das
Protokoll aus der 18. Sitzung der BVV vom 13. März 2008 ziehen, da hat der Herr
Häntsch eine Spontane Anfrage gestellt und auf die habe ich u. a. geantwortet,
dass wir noch in der Prüfung sind, ob das Bauvorhaben über einen Bauvorbescheid
zu generieren ist, dann wird es eine Baugenehmigung über Ausnahmen und
Befreiung geben, oder ob es nicht angezeigt wäre, durch die Schaffung eigenen
Planungsrechts Spannungen und Konflikte zu umgehen, also nicht soziale und
religiöse Spannungen und Konflikte, sondern emissionsschutzrechtliche Konflikte
und bodenrechtliche Spannungen. Und der nächste Satz von mir lautete: Und dann
wird das Bezirksamt die BVV fragen, wird ein Aufstellungsbeschluss des
Bezirksamtes durch die BVV unterstützt, also einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan? und ich ende mit der Ausführung: Dabei wäre es angebracht,
eigenes Planungsrecht zu schaffen. Also
insofern sind Sie bereits im März in der BVV unterrichtet worden darüber, dass
die Bauabteilung davon ausgeht, dass es ein Planerfordernis gibt. Zu 5. Nein, das
Bezirksamt teilt nicht die Auffassung der FDP-Fraktion. |
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