Auszug - Wer knackt den Zentralen Stellenpool?  

 
 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0737/3 Wer knackt den Zentralen Stellenpool?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Verrycken/Hansen/Riedel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fr

Fr. Dr. Timper (SPD-Fraktion) begründet, dass es ja häufig passiere, dass eine Stelle frei sei und nicht besetzt werden könne. Der Antrag werde daher gestellt, um die Senatsebene aufzufordern, den Bezirksämter detailliert darzustellen, was für Personal mit welchen Qualifikationen im Zentralen Stellenpool vorhanden sei.

 

Fr. Gnielinski (CDU-Fraktion) sagt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen würde.

 

Hr. Schwarzenauer (Fraktion B´90/Grüne) sagt ebenfalls, dass die Fraktion B´90/Grüne dem Antrag zustimmen würde. Er wisse jedoch nicht, ob der Senat sich bei diesem Thema bewegen lasse.

 

Hr. BzStr Krüger erklärt, dass sich zwischen 4.000-5.000 Mitarbeiter im Zentralen Stellenpool befinden würden.

Man habe zwei Linien, um freie Stellen zu besetzen. Bei einer dauerhaften Besetzung einer freien Stelle müsse vorab der Stellenpool nach geeignetem Personal befragt werden. Sei dann kein geeignetes Personal vorhanden, werde ein Antrag auf Besetzung der Stelle durch eine Außeneinstellung an den Senator für Finanzen gestellt. Dieser lehne die Anträge jedoch weitestgehend ab.

Bei der Besetzung für einen Sondereinsatz, der höchstens zwei Jahre dauern dürfe, werde Personal nur bewilligt, wenn dadurch Einnahmen erzielt werden können.

Das Bezirksamt bekäme auch keine detaillierte Auflistung, welche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen im Zentralen Stellenpool verfügbar seien. Dies werde mit Hinweis auf den Datenschutz begründet. Das Zentrale Personalüberhangmanagement (ZeP) verweise darauf, dass die anfragenden Behörden gezielt nachfragen könnten.

Hr. BzStr Krüger regt an, dass sich das Landesparlament mit dieser Thematik auseinandersetzen solle.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) hält eine Initiative der Abgeordneten auch für sinnvoller. Mann könne sich dann im Verwaltungsreformausschuss damit befassen.

Sie bittet darum, dass Berichtsdatum auf den 30.06.2008 abzuändern und bei ... “mit welchen fest benannten Qualifikationen”... das “fest” zu streichen.

 

Hr. BzStr Krüger schlägt vor, hinter ... “benannten Qualifikationen”.. noch “und besoldungsbezogene Eingruppierung” einzufügen.

 

Fr. Dittner (SPD-Fraktion) ist der Meinung, dass das Bezirksamt bestimmt glücklich darüber sei, dass man sich mit diesem Thema befasse. Sie teilt mit, dass man die SPD- Fraktion im Abgeordnetenhaus bereits zu diesem Thema mobilisiert habe.

 

Fr. Furler-Zantop (SPD-Fraktion) fragt nach, ob das Bezirksamt einen Ansprechpartner bei Sondereinsätze habe. Und sie sei der Meinung, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im sich im Stellenpool befänden, endlich mal eingesetzt werden müssten.

Hr. BzStr Krüger sagt dazu, dass die Verhandlungen mit dem Zentralen Stellenpool vom von der Abteilung Finanzen geführt werden würden.

Bei Sondereinsätzen sei der Ansprechpartner direkt der Zentrale Stellenpool, demgegenüber man die Sondereinsätze begründen müsse. Das Personal werde dann für ein bis zwei Jahre zur Verfügung gestellt.

Bei der Abstimmung über das Volksbegehren “Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen” habe man Personal aus dem Zentralen Stellenpool für das Wahlamt zugeteilt bekommen. Dies könne sich jedoch auch als problematisch erweisen, wenn z.B. die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit dem PC umgehen könne.

 

Fr. Andres (SPD-Fraktion) versteht die Begründung des Zentralen Stellenpools nicht, dass keine Listen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausgegeben werden könnten aufgrund des Datenschutzes.

Sie fragt außerdem nach, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer in der “richtigen” Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe eingesetzt werden müssten oder ob übergangsweise auch eine geringer wertige Beschäftigung möglich sei, bis etwas Passendes gefunden werde. Ebenso möchte sie gern wissen, wo sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch nicht vermittelt wurden, aufhalten.

Hr. Paul antwortet, dass Beamte Anspruch auf eine “amtsangemessene Beschäftigung” haben. Dies leite sich aus dem Beamtenrecht her. Eine übergangsweise geringer wertige Beschäftigung sei möglich, da das Beamtenrecht da flexibel sei.

Angestellte und Arbeiter könnten auch geringer wertig beschäftigt werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Stellenpool zugeordnet wurden, werden auf ihre “alten” Stellen rückabgeordnet und machen dort weiter ihre bisherigen Aufgaben, bis sie zu einem Übergangseinsatz angefordert werden.

Hr. BzStr Krüger ergänzt aber, dass es in einigen Arbeitsbereichen auch einen Wegfall von Aufgaben gegeben habe und dadurch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Zentralen Stellenpool zugeordnet worden seien.

 

Fr. Gnielinski (CDU-Fraktion) fragt nach, ob das Personal, welches sich im Zentralen Stellenpool befinde, auch für andere Einsatzbereiche qualifiziert werde, wo eine Dauerbesetzung notwendig ist.

Hr. BzStr Krüger antwortet, wenn es keine Ausnahmegenehmigung für eine Außeneinstellung gebe, dann werde das Personal aus dem Zentralen Stellenpool natürlich geschult. Es werde jedoch auch viel auf Verdacht qualifiziert, was für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht automatisch eine feste Stelle bedeuten würde.

 

Hr. Wendt (Fraktion B´90/Grüne) bittet um Abstimmung des Änderungsantrages:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsebene dafür einzusetzen,  dass detailliert dargestellt wird, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen benannten Qualifikationen und besoldungsbezogenen Eingruppierungen im Zentralen Stellenpool zur Verfügung stehen.

Weiterhin ist aufzuführen, warum für die Engpässe kein geeignetes Personal bereitgestellt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2008 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsebene dafür einzusetzen,  dass detailliert dargestellt wird, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen fest benannten Qualifikationen im Zentralen Stellenpool zur Verfügung stehen.

Weiterhin ist aufzuführen, warum für die Engpässe kein geeignetes Personal bereitgestellt wird.

Der BVV ist bis zum 30. April 2008 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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