Auszug - Neue Sportanlagennutzungsverordnung nutzen
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Herr BV Kuntze begründet und erläutert den Änderungsantrag
der SPD-Fraktion. Nach Erörterung wird der Antrag in der nachstehenden Form
zur Abstimmung gestellt: Der
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Im Zuge der
Neufassung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) wird das Bezirksamt
beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die von gemeinnützigen Sportvereinen
auf gepachteten Landesgrundstücken auf eigene Rechnung erbauten Clubhäuser mit
Vereinsgaststätten für Räumlichkeiten der Vereinsgaststätten keine erhöhte
Miete/Pachtzins zu entrichten haben, sondern nur Nutzungsentgelte für die vom
Land Berlin überlassenen Grundstücke. Dabei ist
eine einheitliche Regelung vorzusehen und auf die Vorgabe der damaligen
Senatssportverwaltung vom 30.09.2005 über “Scheinbestandteil des
Grundstückes” und “Wesentlicher Bestandteil des Grundstückes”
bei früheren Vertragsabschlüssen zu verzichten. Das
Bezirksamt soll bis 30.04.2008 berichten. Ursprungstext: Im Zuge der
Neufassung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) wird das Bezirksamt
beauftragt, sich für eine einheitliche und vereinsfreundliche Regelung bei der
Erhebung von Pachtgebühren von Vereins-Casinos einzusetzen. Das
Bezirksamt soll bis 30.04.2008 berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 12 dagegen: 0
Enthaltung: 2 |
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