Auszug - Haus des Rundfunks denkmalgerecht erhalten  

 
 
26.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 06.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Haus des Rundfunks
Ort: 14057 Berlin, Masurenallee 8 - 14
0626/3 Haus des Rundfunks denkmalgerecht erhalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/CDU 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Dr.Fest/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BV Prof

Herr BV Prof. Dr. Dittberner begründet den Antrag.

 

Frau BV Centgraf äußert, dass der Lichthof denkmalgerecht erhalten bleiben soll und nicht durch Ein- oder Umbauten beeinträchtigt werden darf. Weiterhin vermutet sie, dass der Obere Denkmalschutz die eingebauten Möbel entfernen lassen will und bittet darum, dass zwecks Sachstand hierzu  die Untere Denkmalschutzbehörde Bericht erstattet.

 

Herr BzStR Gröhler teilt mit, dass hier der Untere Denkmalschutz gehandelt hat.

 

Frau Lohse von der Unteren Denkmalschutzbehörde berichtet, dass der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung nachträglich gestellt wurde, die Möbel bereits standen und feste Einbauten mit Regalen getätigt wurden. Danach erst fand ein Ortstermin gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt statt. Daraufhin wurde eine Versagung erlassen. Die mobilen Möbel (flexible Teile, Sitze und Rollmöbel) sollen bis Ende des Jahres entfernt werden, die festen Einbauten werden vorerst geduldet, eventuell sollen Regale an die Wand.

 

Herr BzStR Gröhler teilt mit, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei und er auf eine gütliche Einigung hoffe.

 

Frau Lohse (UDC) erklärt, dass sich die Fachöffentlichkeit hierzu zu Wort gemeldet hätte und die Untere Denkmalschutzbehörde den Architektenverband hinzuziehen möchte.

 

Herr BV Schmitz-Grethlein schlägt vor, den Antrag durch Verwaltungshandeln als erledigt zu anzusehen.

 

Herr BV Prof. Dr. Dittberner erkundigt sich, was mit den Regalen passieren soll, ob es stimmt, dass diese entfernt werden sollen. Er ist der Ansicht, dass die Angelegenheit in einen Machtkampf ausartet und schlägt daher vor, den Antrag zu vertagen.

 

Herr BzStR Gröhler äußert, dass hier kein Machtkampf mit der Ordnungsbehörde stattfindet. Der nächste Schritt wäre, die Regale ganz an die Wand anzubringen, da die Verhältnismäßigkeit von Nutzung und Denkmalschutz gegeben sein müsse. Er unterbreitet den Vorschlag, dem Bauausschuss unaufgefordert Bericht über die weiteren Verfahrensschritte zu erstatten.

 

Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgestellt.


 

 
 

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