Auszug - Einführung der Umweltzone verschieben  

 
 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 15.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0567/3 Einführung der Umweltzone verschieben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Engelmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer:

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer:

 

Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Engelmann, ich beantworte die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz können sich ausländische Touristen schon von zu Hause aus über die neue Umweltzone informieren. Informationen liegen in englischer, türkischer und russischer Sprache vor. Um gerade Touristen den Erwerb von Plaketten zu erleichtern plant diese Senatsverwaltung gemeinsam mit der Tourismusmarketing Hoteliers den Verkauf von Plaketten zu ermöglichen und es gibt bereits jetzt ein Charlottenburger Unternehmen, was Plaketten über das Internetportal betreibt, allerdings für 8,90 Euro. Und das Ziel ist, dass Hotelbetreiber ihre Gäste schon bei der Buchung darauf aufmerksam machen, dass es in Berlin jetzt eine Umweltzone gibt.

 

Als neuer interaktiver Service sind jetzt alle berechtigten Ausgabestelle in Berlin für die Umweltzonenplaketten online abrufbar. Bei Eingabe des Namens einer Straße erhält man einen Kartenausschnitt Berlins, der gibt dann darüber Auskunft, ob die Straße innerhalb oder außerhalb der Umweltzone liegt und dann ist darüber hinaus noch markiert, wo die nächste Stelle ist, die Umweltzonenplaketten ausgibt, wenn die Touristen die Plakette doch in Berlin erwerben möchten. Also die Frage, die sich vielleicht stellt, woher weiß der Tourist oder die Touristin ob das Hotel, was sie anstreben jetzt innerhalb der Umweltzone liegt, ist damit dann auch beantwortet. Eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge von ausländischen Touristen, die nicht über eine entsprechende Technik verfügen, ist nicht vorgesehen.

 

Diese Gäste können ihr Fahrzeug außerhalb der Zone parken und das attraktive Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs in der Innenstadt  benutzen und das Schiffshupen bringt mich gerade darauf, dass die Senatsverwaltung in einem Modellversuch auch plant, wenigstens einige Schiffe als Modellprojekt zu benutzen von dem Fahrgastverband.

Herr Engelmann erinnert sich vielleicht, weil ich hatte die Ehre, auf einer Veranstaltung der CDU City, wo auch der Herr Dr. Breitenkamp eingeladen war, der entsprechende Abteilungsleiter, der dann dort auch die Anstrengung der Senatsverwaltung dargestellt hat.

 

Zu 2.

 

Das Bezirksamt hält die Einführung der Umweltzone für bürgerfreundlich. Durch das Einfahrverbot für Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß werden für die in der Innenstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger gesündere Lebensbedingungen geschaffen. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sollte daher nur nach strengen Maßstäben erfolgen und natürlich bedeuten, dass jeder Einzelfall geprüft werden muss.

Damit die vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden können, und zwar möglichst schnell, hat unser Bezirksamt eine Hotline eingerichtet und die erfreut sich sehr reger Nachfrage aus allen Teilen Berlins und auch darüber hinaus. Interessant ist übrigens, dass von den Leuten, die die Hotline anrufen, die große Mehrheit Privatleute sind, während die Mehrheit der gestellten Ausnahmegenehmigungen auf Firmen zurückgeht.  Also, das heißt, dass die Beratungen insoweit funktioniert, dass die Leute dann auch wissen, dass sie die Ausnahmegenehmigung gar nicht stellen brauchen.

 

Die berlinweiten Regelungen für Private sind eindeutig. Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Berufspendler, die zu ungünstigen Arbeitszeiten tätig sind, Schwerbehinderte mit dem Merkmal G und es muss bei beiden Personengruppen jeweils nachgewiesen werden, dass eine Ersatzbeschaffung unzumutbar ist. Für betrieblich genutzte Fahrzeuge sind die Regelungen weitaus differenzierter. Je nachdem es sich um ein Sonderfahrzeug handelt, also z. B. eine Zugmaschine, die ohnehin nur wenige Kilometer zurücklegt, ganze Fuhrparks oder Härtefälle, also wirtschaftliche Härtefälle.

 

Das Antragsverfahren ist vergleichsweise verständlich und es wird in den Beratungsgesprächen dann auch erläutert, welche Nachweise vorzulegen sind. Es sind bis heute allerdings nur 240 Anträge eingegangen, davon sind 110 abschließend bearbeitet worden. Allerdings stammt nur die Hälfte der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern oder Gewerbetreibenden unseres Bezirkes, also der Rest aus anderen Bezirken oder gar nicht aus Berlin. Wir nehmen sie im Moment noch problemlos an. Sollte es dann zum Ende des Jahres vielleicht eng werden, müsste man die Leute immer auf die Bezirksämter verweisen, die für sie zuständig sind.

 

 

Zu 3.

 

Die Zahl der Mitarbeiter, das ist der Stand Ende Oktober; In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es sieben, die damit befasst sind. Davon stammen sechs aus dem ZeP.  Friedrichshain-Kreuzberg hat sechs. Lichtenberg habe ich hier einen Strich, also wahrscheinlich haben die jetzt noch niemand beantragt. In Mitte sind es 35. In Neukölln zehn. In Pankow elf, in Treptow-Köpenick drei, in Tempelhof-Schöneberg elf, die anderen Bezirke sind für die Bearbeitung nicht zuständig, sondern sollen die Anträge entgegennehmen, aber dann jeweils an ein konkret benanntes Bezirksamt weitergeben. Wir sollen die aus Spandau kriegen.

 

Die Bearbeitung der Anträge kann jederzeit innerhalb eines Tages abschließend bearbeitet werden. Aber die Erfahrung zeigt, dass fast zu jedem Antrag die Anforderung von fehlenden Unterlagen nötig ist und die Mitarbeiter führen dann entsprechende Gespräche mit den Antragsstellern, müssen darauf warten, dass die Antragsunterlagen abgegeben werden, so dass wir jetzt nicht genau sagen können, wie lange es denn dauert, bis ein Antrag wirklich bearbeitet ist. Aber die unbearbeiteten Anträge gehen nicht auf mangelnde Arbeitskapazitäten zurück, sondern darauf, dass auf die Unterlagen noch gewartet werden muss. Das ergibt sich auch daraus, dass trotz der intensiv genutzten Hotline eben nur 240 Anträge also wirklich schriftlich gestellt wurden.

 

Zu 4.

 

Verhandlungen über die Ausnahmegenehmigungen gibt es zur Zeit nicht. Durch die Änderung der Kennzeichnungsverordnung wird sich auch die Regelungen für Oldtimer ändern. Oldtimer mit den entsprechenden Kennzeichen dürfen dann ohne Ausnahmegenehmigungen in Umweltzone 1 fahren, sie müssen also keinen Antrag stellen.

 

Zu 5.

 

Nein, dass Bezirksamt sieht keine Veranlassung, sich für eine Überprüfung der Einführung der Umweltzone beim Senat einzusetzen. Weder in den Diskussionen im Bundesrat noch im Ergebnis des Bürgerentscheides vermag es im übrigen einen Grund für ein solches Handeln zu sehen.

 

Noch einmal ein Hinweis zum Diskussionsstand im Bundesrat. Es gibt dort keine Grundsatzerörterung über die Umweltzone oder über ihren Sinn oder den Zeitpunkt der Einführung, wie man vielleicht aus ihrer Anfrage entnehmen könnte, sondern es geht schlicht um die Heilung eines Konstruktionsfehlers der 35. Bundesemissionsschutzverordnung der Bundesregierung, die das Land Berlin angeregt hat. Nach der jetzigen Rechtslage würden Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator vor Inkrafttreten der Europäischen Abgasnorm Euro 1 aufgrund deutscher Emissionsstandards zugelassen werden, in die schlechteste Schadstoffgruppe eingestuft werden und dürften damit nicht in die Umweltzone hineinfahren. Und das, obwohl sie dieselben Emissionswerte habe, wie die Euro 1-Fahrzeuge und die bekommen die grüne Plakette. Das wurde von Berlin aufgegriffen.

 

Die Änderungsvorschläge der Bundesregierung wurden im Plenum des Bundesrates behandelt. Es wurde dann seitens der Bundesregierung auch ein Änderungsantrag eingebracht, nämlich die Anerkennung auf ausländischer Oldtimer, um die anderen Mitgliedsstaaten nicht zu benachteiligen. Das wurde auch gestern von der Bundesregierung so verabschiedet, muss jetzt aber noch mal in den Bundesrat, aus dem es ja eigentlich gekommen ist, wegen dieser Ergänzung zu den ausländischen Oldtimern. So sind einfach die Verfahren, aber am 30.11.07 dürfte das dann im Bundesrat beschlossen sein und dann gibt es sofort die Landesregelung in Berlin, die besagt, dass die Pkws mit den US-Amerikanischen Abgasnormen auch in Berlin keine Ausnahmeregelung brauchen, sondern einfache eine grüne Plakette kriegen. Und ich bin sicher, dass das dann auch das Kfz-Gewerbe sehr schnell weiß. Es gibt in Berlin 800 Ausgabestellen für die grün/gelben Plaketten.

 

Den Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid gegen die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung habe ich nicht so richtig verstanden. Sicherlich dienten beide Instrumente der Verminderung der Luftbelastung und ich würde das allerdings bedauern, wenn die antragstellende Fraktion sich zwar auf die Fahnen schreibt, natürlich auch für Umwelt- und Gesundheitsschutz zu sein, aber immer dann, wenn es konkret wird, das dann doch nicht ernst zu meinen.

 

Ich weiß nicht, ob Ihnen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Feinstaubbelastung in München ergangene Entscheidung bekannt ist und die bedeutet ja eben ganz genau, dass Anwohner an stark befahrenen Straßen einen Anspruch darauf haben, dass die zuständige Behörde auch geeignete Maßnahmen zur Senkung der Luftbelastung ergreift. Und ich finde das deshalb sehr gut, dass Berlin so früh reagiert hat. Es hilft im übrigen auch ein Blick über die Stadtgrenzen hinaus, um sich anzugucken, ob tatsächlich die Umweltzone eine Härte darstellt. In London wird es im nächsten Jahr eine Umweltzone geben, die um ein vielfaches größer ist, als die vergleichsweise in Berlin und die gilt dann auch für Busse und Lkws. Es sind dort drastische Beträge im Gespräch. In Schweden gibt es in mehreren Städten Umweltzonen und wenn wir nicht so weit gucken, wird es in 20 deutschen Großstädten bzw. sogar in einigen kleineren Städten auch Umweltzonen geben und dort, wo dann die Plakette ausgestellt ist, da kann man dann auch in die anderen Städte damit einfahren.

 

 
 

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