Auszug - Einführung der Umweltzone verschieben
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Zur
Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer: Frau
Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Engelmann, ich
beantworte die Große Anfrage wie folgt: Zu 1. Auf den
Internetseiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz können sich ausländische Touristen schon von zu Hause aus
über die neue Umweltzone informieren. Informationen liegen in englischer,
türkischer und russischer Sprache vor. Um gerade Touristen den Erwerb von
Plaketten zu erleichtern plant diese Senatsverwaltung gemeinsam mit der
Tourismusmarketing Hoteliers den Verkauf von Plaketten zu ermöglichen und es
gibt bereits jetzt ein Charlottenburger Unternehmen, was Plaketten über das
Internetportal betreibt, allerdings für 8,90 Euro. Und das Ziel ist, dass
Hotelbetreiber ihre Gäste schon bei der Buchung darauf aufmerksam machen, dass
es in Berlin jetzt eine Umweltzone gibt. Als neuer
interaktiver Service sind jetzt alle berechtigten Ausgabestelle in Berlin für
die Umweltzonenplaketten online abrufbar. Bei Eingabe des Namens einer Straße
erhält man einen Kartenausschnitt Berlins, der gibt dann darüber Auskunft, ob
die Straße innerhalb oder außerhalb der Umweltzone liegt und dann ist darüber
hinaus noch markiert, wo die nächste Stelle ist, die Umweltzonenplaketten
ausgibt, wenn die Touristen die Plakette doch in Berlin erwerben möchten. Also
die Frage, die sich vielleicht stellt, woher weiß der Tourist oder die
Touristin ob das Hotel, was sie anstreben jetzt innerhalb der Umweltzone liegt,
ist damit dann auch beantwortet. Eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge von
ausländischen Touristen, die nicht über eine entsprechende Technik verfügen,
ist nicht vorgesehen. Diese Gäste
können ihr Fahrzeug außerhalb der Zone parken und das attraktive Angebot des
öffentlichen Personennahverkehrs in der Innenstadt benutzen und das Schiffshupen bringt mich
gerade darauf, dass die Senatsverwaltung in einem Modellversuch auch plant,
wenigstens einige Schiffe als Modellprojekt zu benutzen von dem
Fahrgastverband. Herr
Engelmann erinnert sich vielleicht, weil ich hatte die Ehre, auf einer
Veranstaltung der CDU City, wo auch der Herr Dr. Breitenkamp eingeladen war,
der entsprechende Abteilungsleiter, der dann dort auch die Anstrengung der
Senatsverwaltung dargestellt hat. Zu 2. Das
Bezirksamt hält die Einführung der Umweltzone für bürgerfreundlich. Durch das
Einfahrverbot für Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß werden für
die in der Innenstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger gesündere
Lebensbedingungen geschaffen. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sollte daher
nur nach strengen Maßstäben erfolgen und natürlich bedeuten, dass jeder
Einzelfall geprüft werden muss. Damit die
vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden können, und zwar
möglichst schnell, hat unser Bezirksamt eine Hotline eingerichtet und die
erfreut sich sehr reger Nachfrage aus allen Teilen Berlins und auch darüber
hinaus. Interessant ist übrigens, dass von den Leuten, die die Hotline anrufen,
die große Mehrheit Privatleute sind, während die Mehrheit der gestellten
Ausnahmegenehmigungen auf Firmen zurückgeht.
Also, das heißt, dass die Beratungen insoweit funktioniert, dass die
Leute dann auch wissen, dass sie die Ausnahmegenehmigung gar nicht stellen
brauchen. Die
berlinweiten Regelungen für Private sind eindeutig. Eine Ausnahmegenehmigung
erhalten Berufspendler, die zu ungünstigen Arbeitszeiten tätig sind,
Schwerbehinderte mit dem Merkmal G und es muss bei beiden Personengruppen
jeweils nachgewiesen werden, dass eine Ersatzbeschaffung unzumutbar ist. Für
betrieblich genutzte Fahrzeuge sind die Regelungen weitaus differenzierter. Je
nachdem es sich um ein Sonderfahrzeug handelt, also z. B. eine Zugmaschine, die
ohnehin nur wenige Kilometer zurücklegt, ganze Fuhrparks oder Härtefälle, also
wirtschaftliche Härtefälle. Das Antragsverfahren
ist vergleichsweise verständlich und es wird in den Beratungsgesprächen dann
auch erläutert, welche Nachweise vorzulegen sind. Es sind bis heute allerdings
nur 240 Anträge eingegangen, davon sind 110 abschließend bearbeitet worden.
Allerdings stammt nur die Hälfte der Anträge von Bürgerinnen und Bürgern oder
Gewerbetreibenden unseres Bezirkes, also der Rest aus anderen Bezirken oder gar
nicht aus Berlin. Wir nehmen sie im Moment noch problemlos an. Sollte es dann
zum Ende des Jahres vielleicht eng werden, müsste man die Leute immer auf die
Bezirksämter verweisen, die für sie zuständig sind. Zu 3. Die Zahl
der Mitarbeiter, das ist der Stand Ende Oktober; In Charlottenburg-Wilmersdorf
gibt es sieben, die damit befasst sind. Davon stammen sechs aus dem ZeP. Friedrichshain-Kreuzberg hat sechs.
Lichtenberg habe ich hier einen Strich, also wahrscheinlich haben die jetzt
noch niemand beantragt. In Mitte sind es 35. In Neukölln zehn. In Pankow elf,
in Treptow-Köpenick drei, in Tempelhof-Schöneberg elf, die anderen Bezirke sind
für die Bearbeitung nicht zuständig, sondern sollen die Anträge entgegennehmen,
aber dann jeweils an ein konkret benanntes Bezirksamt weitergeben. Wir sollen
die aus Spandau kriegen. Die
Bearbeitung der Anträge kann jederzeit innerhalb eines Tages abschließend
bearbeitet werden. Aber die Erfahrung zeigt, dass fast zu jedem Antrag die
Anforderung von fehlenden Unterlagen nötig ist und die Mitarbeiter führen dann
entsprechende Gespräche mit den Antragsstellern, müssen darauf warten, dass die
Antragsunterlagen abgegeben werden, so dass wir jetzt nicht genau sagen können,
wie lange es denn dauert, bis ein Antrag wirklich bearbeitet ist. Aber die
unbearbeiteten Anträge gehen nicht auf mangelnde Arbeitskapazitäten zurück,
sondern darauf, dass auf die Unterlagen noch gewartet werden muss. Das ergibt
sich auch daraus, dass trotz der intensiv genutzten Hotline eben nur 240
Anträge also wirklich schriftlich gestellt wurden. Zu 4. Verhandlungen
über die Ausnahmegenehmigungen gibt es zur Zeit nicht. Durch die Änderung der
Kennzeichnungsverordnung wird sich auch die Regelungen für Oldtimer ändern.
Oldtimer mit den entsprechenden Kennzeichen dürfen dann ohne
Ausnahmegenehmigungen in Umweltzone 1 fahren, sie müssen also keinen Antrag
stellen. Zu 5. Nein, dass
Bezirksamt sieht keine Veranlassung, sich für eine Überprüfung der Einführung
der Umweltzone beim Senat einzusetzen. Weder in den Diskussionen im Bundesrat
noch im Ergebnis des Bürgerentscheides vermag es im übrigen einen Grund für ein
solches Handeln zu sehen. Noch einmal
ein Hinweis zum Diskussionsstand im Bundesrat. Es gibt dort keine
Grundsatzerörterung über die Umweltzone oder über ihren Sinn oder den Zeitpunkt
der Einführung, wie man vielleicht aus ihrer Anfrage entnehmen könnte, sondern
es geht schlicht um die Heilung eines Konstruktionsfehlers der 35.
Bundesemissionsschutzverordnung der Bundesregierung, die das Land Berlin
angeregt hat. Nach der jetzigen Rechtslage würden Benzinfahrzeuge mit geregeltem
Katalysator vor Inkrafttreten der Europäischen Abgasnorm Euro 1 aufgrund
deutscher Emissionsstandards zugelassen werden, in die schlechteste
Schadstoffgruppe eingestuft werden und dürften damit nicht in die Umweltzone
hineinfahren. Und das, obwohl sie dieselben Emissionswerte habe, wie die Euro
1-Fahrzeuge und die bekommen die grüne Plakette. Das wurde von Berlin
aufgegriffen. Die
Änderungsvorschläge der Bundesregierung wurden im Plenum des Bundesrates
behandelt. Es wurde dann seitens der Bundesregierung auch ein Änderungsantrag
eingebracht, nämlich die Anerkennung auf ausländischer Oldtimer, um die anderen
Mitgliedsstaaten nicht zu benachteiligen. Das wurde auch gestern von der
Bundesregierung so verabschiedet, muss jetzt aber noch mal in den Bundesrat,
aus dem es ja eigentlich gekommen ist, wegen dieser Ergänzung zu den
ausländischen Oldtimern. So sind einfach die Verfahren, aber am 30.11.07 dürfte
das dann im Bundesrat beschlossen sein und dann gibt es sofort die
Landesregelung in Berlin, die besagt, dass die Pkws mit den US-Amerikanischen
Abgasnormen auch in Berlin keine Ausnahmeregelung brauchen, sondern einfache
eine grüne Plakette kriegen. Und ich bin sicher, dass das dann auch das
Kfz-Gewerbe sehr schnell weiß. Es gibt in Berlin 800 Ausgabestellen für die
grün/gelben Plaketten. Den
Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid gegen die Erweiterung der
Parkraumbewirtschaftung habe ich nicht so richtig verstanden. Sicherlich
dienten beide Instrumente der Verminderung der Luftbelastung und ich würde das
allerdings bedauern, wenn die antragstellende Fraktion sich zwar auf die Fahnen
schreibt, natürlich auch für Umwelt- und Gesundheitsschutz zu sein, aber immer
dann, wenn es konkret wird, das dann doch nicht ernst zu meinen. Ich weiß
nicht, ob Ihnen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Feinstaubbelastung in
München ergangene Entscheidung bekannt ist und die bedeutet ja eben ganz genau,
dass Anwohner an stark befahrenen Straßen einen Anspruch darauf haben, dass die
zuständige Behörde auch geeignete Maßnahmen zur Senkung der Luftbelastung
ergreift. Und ich finde das deshalb sehr gut, dass Berlin so früh reagiert hat.
Es hilft im übrigen auch ein Blick über die Stadtgrenzen hinaus, um sich
anzugucken, ob tatsächlich die Umweltzone eine Härte darstellt. In London wird
es im nächsten Jahr eine Umweltzone geben, die um ein vielfaches größer ist,
als die vergleichsweise in Berlin und die gilt dann auch für Busse und Lkws. Es
sind dort drastische Beträge im Gespräch. In Schweden gibt es in mehreren
Städten Umweltzonen und wenn wir nicht so weit gucken, wird es in 20 deutschen
Großstädten bzw. sogar in einigen kleineren Städten auch Umweltzonen geben und
dort, wo dann die Plakette ausgestellt ist, da kann man dann auch in die
anderen Städte damit einfahren. |
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