Auszug - Moschee in der Keplerstraße  

 
 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 15.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0559/3 Moschee in der Keplerstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Tazegül/Riedel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Die fraktionslosen Bezirksverordneten (Linke) stellen gem

Die fraktionslosen Bezirksverordneten (Linke) stellen einen Antrag gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 GO-BVV auf Änderung der Tagesordnung:

Die Drucksache Nr. 559/3, TOP 9.8 soll auf TO-Punkt 9.1 vorgezogen werden.

 

Die BVV stimmt mit 26 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen dem Antrag mehrheitlich zu.

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Riedel, ich darf Ihre Große Anfrage wie folgt beantworten:

 

Zu 1. und 2.

 

Es gibt keinen aktuellen Stand von Verkaufsverhandlungen des Liegenschaftsfonds mit dem Verein Inssan e. V. und der Liegenschaftsfonds hat auch zu keinem Zeitpunkt das Bezirksamt eingebunden. Es liegt schlicht und ergreifend daran, dass das Grundstück nicht dem Land Berlin gehört, sondern einem privaten Eigentümer. Der Liegenschaftsfonds ist in dem Thema überhaupt nicht drin, wenn ich es mal so sagen darf. Ich glaube, damit habe ich 1. und 2. beantwortet. Vielleicht noch der Satz dazu: Nach unserem Kenntnisstand hat das Eigentum am Grundstück noch nicht gewechselt, aber das ist ein Kenntnisstand, der mag schon wieder überholt sein.

 

Zu 3.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans-VII 83, der hier ein Industriegebiet festsetzt. Darüber hinaus liegt es im Geltungsbereich des seit Anfang 2007 im Verfahren befindlichen Bebauungsplans VII-83-1 B, der dort die Festsetzung eines Gewerbegebietes verfolgt. Ein Planerfordernis für das mit einem Vorbescheid nachgefragte Investitionsvorhaben wird seitens des Stadtplanungsamtes nicht gesehen. Die gewünschten Investitionen könnten dort entweder über Befreiung oder als Ausnahme genehmigt werden. Sie sind teilweise sogar aus dem B-Plan unmittelbar zulässig. Ich werde bei 5. gleich noch darauf eingehen.

 

Zu 4.

 

Ich gehe davon aus, dass wegen der baupolitischen, kulturpolitischen und integrationspolitischen Dimensionen des Vorhabens es sich anbieten würde, wenn das Bezirksamt im Rahmen einer Einwohnerversammlung die dort ansässige Bevölkerung informiert, um auch Propaganda jeglicher Art in dem Bereich auszuschließen, sondern Sachinformationen zu geben. Ich werde das zusammen mit dem für Kultur und Migration zuständigen Bezirksamtsmitglied, also mit der Frau Bezirksbürgermeisterin, tun und ein guter Termin ist hierfür sicherlich Anfang des Jahres, wenn ein Vorbescheid das Haus verlassen hat.

 

Zu 5.

Beim Bezirksamt ist eine Nutzungsbeschreibung eingegangen im Zusammenhang mit dem Vorbescheidsantrag. Diese Nutzungsbeschreibung muss noch mal überarbeitet werden. Insbesondere haben wir vor Erteilung des Vorbescheids noch Fragen hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks bzw. der verkehrlichen Abwicklung des Ganzen. Wir haben den potenziellen Investor gebeten ein Verkehrsgutachten vorzulegen. Als Grundzüge der geplanten Investition beschreibt der potenzielle Erwerber den Bau einer Moschee, darüber hinaus die Errichtung eines Verkaufsraums in der Größe von 400 Quadratmetern für Lebensmittel, darüber hinaus ein Gemeindesaal, ein Restaurant mit einem Buffet, weitere Geschäftsräume, die vermietet werden sollen an andere, aber die sind mit 200 Quadratmetern sehr “übersichtlich”. Darüber hinaus möchte er gerne seine eigene Verwaltung mit unterbringen. Ein Bibliotheks- und Medienraum, der 90 Quadratmeter hat. Darüber hinaus ist an das Kulturzentrum angeschlossener Kindergarten geplant, ein Jugendclub und Büroflächen sowie Studentenwohnungen und Wohnungen für Hausmeister und den Geistlichen.

 

Wie gesagt, diese Betriebsbeschreibung muss im Zusammenhang mit dem dann einzureichenden Verkehrsgutachten sicherlich mal an der einen oder anderen Stelle detaillierter ausfallen, um abschließend eine planungsrechtliche Beurteilung hinsichtlich der verkehrlichen Belastung für das Quartier erreichen zu können. Ich gehe davon aus, dass das Verkehrsgutachten im Dezember das Bezirksamt erreicht.

 

 

 
 

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