Auszug - Sportvereinen die Anpassung von Pachtverträgen für Sportgaststätten ermöglichen  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 10.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportmuseum Berlin
Ort: 14053 Berlin, Hanns-Braun-Straße
0316/3 Sportvereinen die Anpassung von Pachtverträgen für Sportgaststätten ermöglichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Evers 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Von den förderungswürdigen Sportvereinen auf Sportanlagen selbst errichtete Gebäude für Vereinsgaststätten sollen zukünftig vertraglich als Scheinbestandteile des Grundstücks vereinbart werden

Von den förderungswürdigen Sportvereinen auf Sportanlagen selbst errichtete Gebäude für Vereinsgaststätten sollen zukünftig vertraglich als Scheinbestandteile des Grundstücks vereinbart werden. Von der SPD-Fraktion liegt eine Erweiterung der Beschlussempfehlung vor. Demzufolge sollen Ausnahmeregelungen bei den Vereinen greifen, deren Gebäude nicht als Scheinbestandteile definiert wurden und somit nutzungsentgeltpflichtig sind. So könne z. B. die Hockey-Baude des SCC auch als Jugendversammlungsraum betrachtet werden, da die Gaststättennutzung nicht im Vordergrund stehe. Aufgrund finanzieller Auswirkungen wäre die für Finanzen zuständige Abteilung zu beteiligen. Nr. 33 SPAN stellt jedoch keine Umgehungsklausel für Vereinsgaststätten dar. Ob hier die in der SPAN gemeinten Ausnahmetatbestände und die sportfachlichen Gründe vorliegen könnten, wird noch einmal geprüft. Herr Naumann sagt auf Nachfrage zu, mit dem Protokoll die aus einem BVV-Beschluss gegebenenfalls resultierenden Mindereinnahmen bekannt zu geben.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die jährliche Mindereinnahme für die drei nach der Bewertung des Rechtsamts in Gebäuden, die wesentliche Grundstücksbestandteile sind, untergebrachten Vereinsgaststätten würde derzeit 7.323,36 € betragen. Noch nicht bewertet wurden drei weitere Gebäude mit Vereinsgaststätten, die von den Vereinen selbst errichtet wurden und bei denen für die Fläche der Vereinsgaststätten das erhöhte Nutzungsentgelt nach Nr. 25 Abs. 1 SPAN mit einem Volumen von derzeit 7.548,71 € jährlich gezahlt wird.

 

 

Der Ausschuss für Sport

Der Ausschuss für Sport

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den von Entgelterhöhungen für die Nutzung von Vereinsgaststätten zu satzungsmäßigen Zwecken betroffenen Sportvereinen soweit möglich einer Anpassung ihrer Pachtverträge einzuräumen, um ein erhöhtes Entgelt jedenfalls für die Zukunft vermeiden zu können.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften SPAN Nr. 33 – Ausnahmeregelungen – hier aus wichtigen sportfachlichen Gründen von den Verwaltungsvorschriften im Interesse der betroffenen Sportvereine in diesen Einzelfällen abzuweichen, um auf Entgelterhöhungen zu verzichten.

 

Der BVV ist bis zum 32.07.2007 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den von Entgelterhöhungen für die Nutzung von Vereinsgaststätten zu satzungsmäßigen Zwecken betroffenen Sportvereinen die Möglichkeit einer Anpassung ihrer Pachtverträge einzuräumen, um ein erhöhtes Entgelt jedenfalls für die Zukunft vermeiden zu können.

Der BVV ist bis zum 30.06.2007 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig (10:0:0)

 
 

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