Auszug - Sportvereinen die Anpassung von Pachtverträgen für Sportgaststätten ermöglichen
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Von den förderungswürdigen Sportvereinen auf Sportanlagen
selbst errichtete Gebäude für Vereinsgaststätten sollen zukünftig vertraglich
als Scheinbestandteile des Grundstücks vereinbart werden. Von der SPD-Fraktion
liegt eine Erweiterung der Beschlussempfehlung vor. Demzufolge sollen
Ausnahmeregelungen bei den Vereinen greifen, deren Gebäude nicht als
Scheinbestandteile definiert wurden und somit nutzungsentgeltpflichtig sind. So
könne z. B. die Hockey-Baude des SCC auch als Jugendversammlungsraum betrachtet
werden, da die Gaststättennutzung nicht im Vordergrund stehe. Aufgrund
finanzieller Auswirkungen wäre die für Finanzen zuständige Abteilung zu
beteiligen. Nr. 33 SPAN stellt jedoch keine Umgehungsklausel für
Vereinsgaststätten dar. Ob hier die in der SPAN gemeinten Ausnahmetatbestände
und die sportfachlichen Gründe vorliegen könnten, wird noch einmal geprüft.
Herr Naumann sagt auf Nachfrage zu, mit dem Protokoll die aus einem
BVV-Beschluss gegebenenfalls resultierenden Mindereinnahmen bekannt zu geben. Anmerkung der Verwaltung: Die jährliche Mindereinnahme für
die drei nach der Bewertung des Rechtsamts in Gebäuden, die wesentliche
Grundstücksbestandteile sind, untergebrachten Vereinsgaststätten würde derzeit
7.323,36 € betragen. Noch nicht bewertet wurden drei weitere Gebäude mit
Vereinsgaststätten, die von den Vereinen selbst errichtet wurden und bei denen
für die Fläche der Vereinsgaststätten das erhöhte Nutzungsentgelt nach Nr. 25
Abs. 1 SPAN mit einem Volumen von derzeit 7.548,71 € jährlich gezahlt
wird. Der
Ausschuss für Sport empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, den von Entgelterhöhungen für die Nutzung von Vereinsgaststätten
zu satzungsmäßigen Zwecken betroffenen Sportvereinen soweit möglich einer
Anpassung ihrer Pachtverträge einzuräumen, um ein erhöhtes Entgelt jedenfalls
für die Zukunft vermeiden zu können. Weiterhin wird das
Bezirksamt aufgefordert, gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften SPAN Nr. 33
– Ausnahmeregelungen – hier aus wichtigen sportfachlichen Gründen
von den Verwaltungsvorschriften im Interesse der betroffenen Sportvereine in diesen
Einzelfällen abzuweichen, um auf Entgelterhöhungen zu verzichten. Der BVV ist
bis zum 32.07.2007 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, den von Entgelterhöhungen für die Nutzung von Vereinsgaststätten
zu satzungsmäßigen Zwecken betroffenen Sportvereinen die Möglichkeit einer
Anpassung ihrer Pachtverträge einzuräumen, um ein erhöhtes Entgelt jedenfalls
für die Zukunft vermeiden zu können. Der BVV ist
bis zum 30.06.2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig
(10:0:0) |
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