Auszug - Digitales Wählen ermöglichen
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Herr BV
Wendt erläutert namens seiner Fraktion den Antrag und verweist insbesondere auf
den Prüfcharakter. Frau BV Dr.
Timper fragt, ob es sich hierbei nicht um eine Angelegenheit des Landes
handelt, und erkundigt sich, wie viele Wahllokale es gibt und welche Kosten
dadurch entstehen werden. Es wird
berichtet, dass es bei den letzten Wahlen 272 Wahllokale gab. Herr BV
Wendt weist darauf hin, dass die Kostenfrage Bestandteil des Prüfauftrags ist. Frau BV
Hansen erklärt namens ihrer Fraktion, dass sie dem Antrag beitritt. Frau BV
Halten-Bartels verweist darauf, dass es zu demselben Thema im Herbst 2006
bereits eine schriftliche Anfrage des BV Herrn Wagner gegeben hat. Sie geht
davon aus, dass die Antwort darauf immer noch den aktuellen Sachstand
wiedergibt. Danach müsste bei einer Elektronischen Wahl zusätzlich parallel von
Hand ausgezählt werden – worin besteht dann noch ein Vorteil? Risiken
einer Manipulation – wie schon in anderen Ländern passiert –
bestehen auch hier. Herr BzStR
Krüger verweist ebenfalls auf die Schriftliche Anfrage vom Oktober 2006. Er
befürwortet die herkömmliche Art der Wahl, weil sonst der Wahlakt selbst
entwertet wird und die Bürgerverantwortung hierfür in Frage gestellt wird. Frau BV Dr.
Timper erkundigt sich, ob durch digitales Wählen nicht Wahlhelfer eingespart
werden können. Schließlich ist es doch bei jeder Wahl schwierig, hierfür
Freiwillige, die nicht aus der Verwaltung stammen, zu gewinnen. Herr BzStR
Krüger widerspricht dieser Einschätzung insoweit, als dass sich bei der letzten
Wahl schon mehr als 800 Bürgerinnen und Bürger als freiwillige Wahlhelfer zur
Verfügung gestellt haben und er das Ziel hat, bei der nächsten Wahl diese Zahl
auf über 1000 zu erhöhen. Es ist festzustellen, dass inzwischen mehr als
dreimal so viele Freiwillige Wahlunterstützungsaufgaben leisten als zu Beginn
seiner ersten Amtsperiode als für das Wahlamt verantwortlicher Stadtrat. Frau BV
Hansen geht nicht davon aus, dass bei einer Digitalisierung der Wahl menschliches
Versagen und damit Fehler beim Wahlablauf – wie zuletzt geschehen –
völlig ausgeschlossen werden können. Frau BV Andres stellt die Drucksache 0039/3 zur Abstimmung. Der
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bis zu den nächsten Wahlen in Berlin die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass elektronische Abstimmungssysteme zum Einsatz kommen können, die eine nachträgliche Überprüfung und eine Verhinderung von Manipulation gewährleisten. Es ist
hierzu über den Rat der Bürgermeister ein gemeinsames Vorgehen der Bezirke
anzustreben und eine Erprobungsphase nach Hamburger Vorbild zu initialisieren. Der BVV ist
über diese Angelegenheit generell und die zu erwartenden Kosten, die Vor- und
ggf. Nachteile, die informationstechnischen Anforderungen und die Entwicklungen
in anderen Bundesländern und Kommunen ein erster Zwischenbericht bis zum 30.
April 2007 zu geben. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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