Auszug - Digitales Wählen ermöglichen  

 
 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0039/3 Digitales Wählen ermöglichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Wagner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr BV Wendt erläutert namens seiner Fraktion den Antrag und verweist insbesondere auf den Prüfcharakter

Herr BV Wendt erläutert namens seiner Fraktion den Antrag und verweist insbesondere auf den Prüfcharakter.

 

Frau BV Dr. Timper fragt, ob es sich hierbei nicht um eine Angelegenheit des Landes handelt, und erkundigt sich, wie viele Wahllokale es gibt und welche Kosten dadurch entstehen werden.

 

Es wird berichtet, dass es bei den letzten Wahlen 272 Wahllokale gab.

 

Herr BV Wendt weist darauf hin, dass die Kostenfrage Bestandteil des Prüfauftrags ist.

 

Frau BV Hansen erklärt namens ihrer Fraktion, dass sie dem Antrag beitritt.

 

Frau BV Halten-Bartels verweist darauf, dass es zu demselben Thema im Herbst 2006 bereits eine schriftliche Anfrage des BV Herrn Wagner gegeben hat. Sie geht davon aus, dass die Antwort darauf immer noch den aktuellen Sachstand wiedergibt. Danach müsste bei einer Elektronischen Wahl zusätzlich parallel von Hand ausgezählt werden – worin be­steht dann noch ein Vorteil? Risiken einer Manipulation – wie schon in anderen Ländern passiert – bestehen auch hier.

Herr BzStR Krüger verweist ebenfalls auf die Schriftliche Anfrage vom Oktober 2006. Er befürwortet die herkömmliche Art der Wahl, weil sonst der Wahlakt selbst entwertet wird und die Bürgerverantwortung hierfür in Frage gestellt wird.

 

Frau BV Dr. Timper erkundigt sich, ob durch digitales Wählen nicht Wahlhelfer eingespart werden können. Schließlich ist es doch bei jeder Wahl schwierig, hierfür Freiwillige, die nicht aus der Verwaltung stammen, zu gewinnen.

 

Herr BzStR Krüger widerspricht dieser Einschätzung insoweit, als dass sich bei der letzten Wahl schon mehr als 800 Bürgerinnen und Bürger als freiwillige Wahlhelfer zur Verfügung gestellt haben und er das Ziel hat, bei der nächsten Wahl diese Zahl auf über 1000 zu er­höhen. Es ist festzustellen, dass inzwischen mehr als dreimal so viele Freiwillige Wahl­un­terstützungsaufgaben leisten als zu Beginn seiner ersten Amtsperiode als für das Wahlamt verant­wort­licher Stadtrat.

 

Frau BV Hansen geht nicht davon aus, dass bei einer Digitalisierung der Wahl mensch­li­ches Versagen und damit Fehler beim Wahlablauf – wie zuletzt geschehen – völlig aus­ge­schlossen werden können.

 

Frau BV Andres stellt die Drucksache 0039/3 zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bis zu den nächsten Wahlen in Berlin die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass elektronische Abstimmungssysteme zum Einsatz kommen können, die eine nachträgliche Überprüfung und eine Verhinderung von Manipulation gewährleisten. 

 

Es ist hierzu über den Rat der Bürgermeister ein gemeinsames Vorgehen der Bezirke anzustreben und eine Erprobungsphase nach Hamburger Vorbild zu initialisieren.

 

Der BVV ist über diese Angelegenheit generell und die zu erwartenden Kosten, die Vor- und ggf. Nachteile, die informationstechnischen Anforderungen und die Entwicklungen in anderen Bundesländern und Kommunen ein erster Zwischenbericht bis zum 30. April 2007 zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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