Auszug - Werbeflächen
Herr BV Dittberner erläutert die Gründe seines Antrages. Herr BzStR Gröhler bittet, den 2. Absatz des Antrages als erledigt zu betrachten. Wie auch Pressemitteilungen zu entnehmen war, sind bereits 5 Fahrzeuge mit vollflächiger Werbung im Einsatz. Für diese fielen keine Beschaffungskosten an, nach 4 Jahren geht das Eigentum an das Bezirksamt über. Bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten (z.B. Ordnungsamt) kommt Werbung aus rechtlichen Gründen, bei Spezialfahrzeugen mangels Fläche nicht in Frage. Es besteht Einvernehmen, dass der 2. Absatz durch Verwaltungshandeln erledigt ist. Zum 1.Absatz wird darauf hingewiesen, dass es sich zunächst um einen Prüfauftrag handelt, der auch die Frage der Angemessenheit (abhängig von Art der Werbung, Funktion des Gebäudes, Erscheinungs- und Stadtbild) umfasst. Herr BV Lobo erklärt, er lehne Fassadenwerbung ab. Herr BV Häntsch könnte sich z. B. Werbetafeln innerhalb von Dienstgebäuden vorstellen. Frau BV Centgraf äußert, dass die großflächigen Gerüstwerbungen privater Bauherren zwar nicht verhindert werden können, der Bezirk aber an solchen Maßnahmen nicht partizipieren sollte. Herr BV Riedel weist auf einen Schreibfehler in der Drucksache hin (staatlich, nicht stattlich). Der Antrag wird unter Streichung des 2. Absatzes und Ergänzung einer Berichtsfrist bis 30.04.07 einstimmig angenommen. Von einem Dringlichkeitsantrag wird im Hinblick auf die Federführung (HHA) abgesehen.
Der Ausschuss für Bauwesen empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Rahmen es möglich ist, durch die Bereitstellung weiterer Werbeflächen in und/oder an Gebäuden des Bezirks zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Der BVV ist bis zum 30.04.2007 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Rahmen es möglich ist, durch die Bereitstellung weiterer Werbeflächen in und/oder an Gebäuden des Bezirks zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Des weiteren soll berichtet werden, ob inzwischen die Kostenübernahme für Fahrzeuge des Bezirks im Sinne der Vorlage zur Kenntnisnahme 962/2 durch Werbepartner erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis:
1. Absatz: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:
2. Absatz: durch Verwaltungshandeln erledigt. dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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