Auszug - Mündliche Anfragen
Die
Mündlichen Anfragen Nr. 01 bis Nr. 06 wurden vom Bezirksamt beantwortet. Die Mündlichen
Anfragen Nr. 07 bis Nr. 16 werden gem. § 28 Abs. 5 GO-BVV wie Schriftliche
Anfragen behandelt und innerhalb von vier Wochen schriftlich vom Bezirksamt
beantwortet. |
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Legende
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