Drucksache - 0095/3
Mündliche
Anfrage Nr. 01 BV
Heike Schmelz SPD-Fraktion Betr.
Café am Lietzensee 1.
Wie ist der Planungsstand im
Interessenbekundungsverfahren zum Café am Lietzensee, wann wird konkret eine
Entscheidung getroffen? 2.
Stimmt es, dass das Interessenbekundungsverfahren,
welches am 30.11.2006 beendet war, nochmal kurzfristig bis zum 04.12.2006
geöffnet wurde? Wenn ja, warum? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. Mündliche
Anfrage Nr. 02 BV
Ralph Schöne CDU-Fraktion Betr.
Keine Mobilität für Ältere 1.
Wie
beurteilt das Bezirksamt das Schreiben des StS für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz über Mobilitätshilfedienste vom 13.11.2006 und die Absicht,
dem freien Träger “Domino” für die Mobilitätshilfe Charlottenburgs
zu kündigen? 2.
Inwieweit
teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass der VdK nicht in der Lage sein
wird, den Bedarf für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bei nahezu
gleichbleibendem Mittelansatz abzudecken, und was bedeutet das für Gehbehinderte? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann. Mündliche
Anfrage Nr. 03 BV René Wendt
Fraktion B‘90/Die Grünen Betr.
Förderbedarf für Initiativen gegen Rechts- extremismus? 1. Beziehen
im Bezirk ansässige freie Träger Fördermittel aus einem Bundesprogramm gegen
Rechtsextremismus; wenn ja, in welcher Höhe? 1.a Falls ja, beabsichtigt das Bezirksamt Förderanträge für das “Bundesprogramm Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus” (z. B. für die von der BVV angeregte Fahrt von Jugendlichen nach Auschwitz) zu stellen? 1.b Wie
hat das Bezirksamt die freien Träger auf die neuen Fördermöglichkeiten
aufmerksam gemacht und welche Trägerorganisationen haben Interesse an einer
Antragstellung durch das Bezirksamt bekundet? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann. Mündliche Anfrage
Nr. 04 BV Prof. Dr. Jürgen
Dittberner FDP-Fraktion Betr.
Bahnhof Grunewald Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Projekte am Bahnhof Grunewald, und ist sicher gestellt, dass das dortige Mahnmal an die Deportationen – auch in seinem Umfeld – von Baumaßnahmen aller Art unberührt bleibt? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. Mündliche Anfrage Nr. 05 BV
Daniel Bünger SPD-Fraktion Betr.
Einheitliches Webportal für Wirtschafts- förderung 1.
Warum
hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nicht bei der Implementierung
eines einheitlichen Webportals für den Bereich Wirtschaftsförderung teilgenommen,
welches im Rahmen eines EFRE-Projektes von der TFHW und des IKO in
Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und mit neun Bezirksämtern entwickelt
worden ist? 2.
Falls
das Bezirksamt die Einführung dieses Webportals planen sollte, bis wann ist mit
der Umsetzung zu rechnen und wenn nein, welche Gründe hat das Bezirksamt zum
heutigen Zeitpunkt gegen die Einführung dieses Webportals? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. Mündliche Anfrage Nr. 06 BV
Stefan Häntsch CDU-Fraktion Betr.
Menschen, Tiere, Werbeposter 1.
Ist
die derzeitige massive Werbung für die Zirkusveranstaltung u.a. für Menschen,
Tiere, Sensationen mit über 2,5m großen Werbeplakaten in Art und Umfang genehmigt? 2.
Teilt
das Bezirksamt meine Auffassung, daß u.a. die Straßenzüge Otto-Suhr-Allee,
Kaiser-Friedrich-Str. und Tegeler Weg durch die massive Werbung für drei
verschiedene Zirkusse städtebaulich und verkehrlich belastet werden, und was
gedenkt das Bezirksamt hiergegen zu unternehmen? Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. Mündliche Anfrage Nr. 07 BV
Nicole Ludwig Fraktion
B‘90/Die Grünen Betr.
Schmeckte der Herbst etwa doch nicht so Gut?
(oder: Fortsetzung der Gammelfleisch- Skandale) 1.
Laut
Medienberichten wurden von einem Berliner Händler aus 20 Tonnen verdorbenen
Putenfleischs bereits acht Bezirke beliefert; ist dem Bezirksamt bekannt an
welche Betriebe das Fleisch geliefert wurde und wenn nicht, wie soll hier Transparenz
für den Verbraucher gewährleistet werden? 2a. Wann hat das
Bezirksamt von diesem neuerlichen Fleischskandal erstmalig erfahren und wann
wurden die betroffenen Betriebe zuletzt kontrolliert? 2 b. Welche Vorgaben für die Kommunikation nach innen und außen hat das Bezirksamt festgelegt, wenn die eigene Lebensmittelaufsicht schwere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und/oder Hygienebestimmungen feststellt? Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: 1.1.1 Zu 1 und 2a:Dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf wurden - wie allen übrigen Bezirksämtern des Landes Berlin - am 14. und 20. November 2006 die Lieferlisten mit den Empfängerbetrieben für das beanstandete Putenfleisch von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz über das bundesweite Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit elektronisch übersandt. In den am
14. November 2006 zugeleiteten umfangreichen Lieferlisten war kein Betrieb im
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
genannt. In der am 20. November 2006 übersandten Lieferliste für
Tiefkühldöner, der aus dem beanstandeten Putenfleisch hergestellt worden war,
war u.a. ein Imbiss mit Betriebssitz in Charlottenburg angegeben. Die unverzügliche Überprüfung des angegebenen
Betriebsstandortes durch die Mitarbeiter des Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamtes ergab, dass der Betrieb weder in der Gewerbedatenbank für die
Gewerbetreibenden (MIGEWA) noch in der VetLeb-Datenbank für die
überwachungspflichtigen Betriebe (HAMLET) im Bezirk erfasst ist und, dass bei
der Vor-Ort-Kontrolle unter der Empfängeranschrift auch kein Imbiss festzustellen
war. Zwar hat unter der angegebenen Adresse ein ehemaliger Gewerbetreibender
seine Wohnadresse gemeldet. Dessen Imbiss in einem anderen Bezirk wurde aber
bereits zum 31. Januar 2004 abgemeldet. Die betreffende Person wurde vorsorglich
angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. 1.1.2 Zu 2b:Nach § 2 des Gesetzes zur Information der Verbraucherinnen
und Verbraucher im Lebensmittelverkehr im Land Berlin vom 15. Mai 2003 (GVBl.
S. 174) informiert die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste
Landesbehörde die Verbraucherinnen und Verbraucher über Verstöße gegen die
Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts, wenn hierin ein
besonderes öffentliches Interesse besteht. Hier ist es in der Tat zu einer
eklatanten Fehleinschätzung auf Senatsebene gekommen. Über schwere Verstöße, die die Lebensmittelaufsicht
feststellt, wird die zuständige Senatsverwaltung gemäß der
Verwaltungsvorschriften über Informationswege und Maßnahmen bei Zwischenfällen
im Lebensmittelverkehr im Land Berlin vom 6. August 2002 (ABl. S. 3482) informiert. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt ist angehalten,
mich über festgestellte gesundheitsgefährdende Verstöße umgehend zu
informieren. Über die Qualität der Arbeit konnte ich mich bei einer
unangemeldeten Kontrolle eines Fleischgroßbetriebes am Freitag, dem 8. Dezember
2006 überzeugen. Marc Schulte Bezirksstadtrat Mündliche
Anfrage Nr. 08 BV Florian Block FDP-Fraktion Betr.
Zoobogen Wie stellt sich dem Bezirksamt der aktuelle Stand und die Planung der städtebaulichen Fortentwicklung des sog. Zoobogens dar? a) Wie sieht und wie bewertet das
Bezirksamt vor diesem Hintergrund die Zukunft des Kinos
“Zoo-Palast”? b) Welchen Einfluss auf die
Planungsüberlegungen nimmt aus Sicht des Bezirksamtes der Fortgang des
Bauvorhabens “world wheel”? Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie
folgt: Wie stellt sich dem Bezirksamt der aktuelle Stand und die Planung der städtebaulichen Fortentwicklung des sog. Zoobogens dar? c) Wie sieht und wie bewertet das
Bezirksamt vor diesem Hintergrund die Zukunft des Kinos
“Zoo-Palast”? Zwischen dem Investor auf der einen
und der Landes- und Bezirksverwaltung auf der anderen Seite sind in einem
Termin beim Senatsbaudirektor
denkmalfachliche Dissenspunkte erörtert worden. Darüber hinaus hat der Investor
dem Landesdenkmalrat sein Projekt vorgestellt. Das Bezirksamt ist mit dem
Investor übereingekommen, durch Überarbeitung, die Dissenspunkte zu reduzieren.
Dieses hat der Investor bis Januar 2007 zugesagt. Der Unterzeichner strebt
anschließend eine möglichst abschließende Verwaltungsbefassung an, um dann den
zuständigen Fachausschuss der BVV zu informieren. d) Welchen Einfluss auf die
Planungsüberlegungen nimmt aus Sicht des Bezirksamtes der Fortgang des
Bauvorhabens “world wheel”? Das geplante Aussichtsrad der World Wheel Berlin wird
angesichts der prognostizierten Anzahl von rd. 2 Mio. Besuchern pro Jahr
Synergieeffekte in Form von zusätzlichen Besuchern nicht nur für den Zoobogen,
sondern für den gesamten Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten haben. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat Mündliche Anfrage Nr. 09 BV
Stefan Evers CDU-Fraktion Betr.
Ladenschluss mit Folgen 1. Welche Veränderungen im Bedarf an
Kinderbetreuung erwartet das Bezirksamt durch die Freigabe der
Ladenschlusszeiten? 2. Wie stellen sich die
Kindertagesstätten bzw. der Kita-Eigenbetrieb im Bezirk auf die neue Situation
ein? Das
Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu
1.: Das
Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 14. 11.2006 ist bereits am 17.11.2006 in Kraft
getreten. Für abschließende Aussagen zur Bedarfssituation aufgrund der neuen
Rechtslage ist es zu früh. Festzuhalten bleibt, dass die Betreuungszeiten bzw.
Öffnungszeiten in den Tagesstätten sich zukünftig noch stärker auch an den
Bedürfnissen der Eltern orientieren müssen. Zur Qualität einer Einrichtung
gehören auch flexible Öffnungszeiten. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen
jedoch, dass veränderte Ladenöffnungszeiten in den Abendstunden zu keiner
nennenswerten Nachfrage nach Kinderbetreuung geführt haben. Grundsätzlich gilt, dass die Erweiterung bzw. Aufhebung der
Ladenöffnungszeiten nicht auf Kosten der Kinder umgesetzt werden darf. Hierzu
führt das o.a. Gesetz im § 7 Abs. 3 zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer folgendes aus: “Beschäftigte, die mit mindestens einem Kind
unter zwölf Jahren in einem Haushalt leben oder eine anerkannt pflegebedürftige
angehörige Person versorgen, sollen auf Verlangen von einer Beschäftigung nach
20.00 Uhr beziehungsweise an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen freigestellt
werden, soweit die Betreuung durch eine andere im jeweiligen Haushalt lebende
Person nicht gewährleistet ist.”. Im § 8 des
Kinderbetreuungsreformgesetzes vom 23.06.2005 ist vorgeschrieben, dass Tageseinrichtungen
bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten sollen. Weiterhin heißt es: In der
Regel soll eine Öffnungszeit von insgesamt zwölf Stunden nicht überschritten
werden. Längere Öffnungszeiten bedürfen der Erlaubnis nach § 45 des Achten
Buches Sozialgesetzbuch; Gleiches gilt für Öffnungszeiten vor 6.00 Uhr und nach
21.00 Uhr. Zu
2.: Nach Einschätzung des Bezirksamts wird zunächst abgewartet,
wie sich die Ladenöffnungszeiten abends tatsächlich entwickeln. Sodann wird der
ggf. zusätzliche Bedarf ermittelt. Reinhard Naumann Bezirksstadtrat Mündliche Anfrage Nr. 10 BV
Dr. Bert Lehmann Fraktion
B‘90/Die Grünen Betr.
Aktuelle Straßenbaumfällungen im Bezirk 1. In welchem Verhältnis stehen die aktuellen Straßenbaumfällungen zu den
vorhergehenden sechs Fällperioden – auch bezogen auf die beiden
Bezirksteile – 1.1. Bezogen auf den Gesamtbestand fallen
überdurchschnittlich viele Fällungen bei 2. Wie viele Straßenbäume werden im gleichen
Erhebungszeitraum nachgepflanzt und Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie
folgt: 1. In welchem Verhältnis stehen die aktuellen Straßenbaumfällungen zu den vorhergehenden sechs Fällperioden – auch bezogen auf die beiden Bezirksteile – Charlottenburg und Wilmersdorf? Die nachstehende Auflistung beinhaltet die vorgenommenen
Baumfällungen der Jahre 2000 bis 2006 getrennt nach Charlottenburg und
Wilmersdorf. Der Anteil der vorhandenen über 44.000 Straßenbäume im
Gesamtbezirk verteilt sich nahezu 1:1 bezogen auf den jeweiligen Einzelbezirk. Fällungen
Die erhöhte Zahl an Fällungen in Charlottenburg ist dem
Umstand geschuldet, dass die Bäume ursprünglich nicht nur zu dicht gesetzt
wurden, sondern zudem auch älter sind, als die Bäume, die in Wilmersdorf
gepflanzt wurden (Pflanzdichte ähnlich wie in Charlottenburg, aber jüngere
Bäume). Durch die Dichte der Pflanzungen und das hohe Alter der Bäume ergibt
sich daher für den Bereich Charlottenburg eine höhere Fällrate. Ebenso trugen die klimatischen Faktoren in Charlottenburg zu
einer höheren Fällzahl bei, da bei den großen Stürmen in den Jahren 2002 und
2003 der Bereich Charlottenburg stärker betroffen war als der Wilmersdorfer
Bereich. Dieser Umstand wirkte sich auch nachhaltig auf die folgenden Jahre
aus. 1.1. Bezogen auf den Gesamtbestand fallen überdurchschnittlich viele Fällungen bei Robinien und amerikanischer Roteiche auf. Stimmt dieser Eindruck und was sind die Gründe dafür? Dieser Eindruck ist gebietsweise zutreffend. Der
Altbaumbestand von Roteichen im Bereich Heerstraße und Westend ist deutlich
durch Pilzbefall geschädigt und dies mit offensichtlich zunehmender Tendenz.
Pilzbefall ist in der Regel ein Schwächeparasit dessen Auftreten
unterschiedliche Gründe haben kann. Beschädigungen von Wurzeln und Rinde sind
hier die häufigsten Schadursachen. Der Altbaumbestand von Robinien, insbesondere von
Straßenbäumen, ist seit mehreren Jahren stark geschädigt. Die Ursachen sind in
der Regel zu starke Bodenverdichtungen, Beschädigungen der Rinde und Versalzung
des Bodens. Dies führt zu Stammfußfäule und der Gefahr des Umkippens von
Bäumen. Grundsätzlich ist der Baumbestand durch die Stürme 2002 und
2003 nachhaltig - vor allem im Bereich Charlottenburg - geschädigt. 2. Wie viele Straßenbäume werden im gleichen Erhebungszeitraum nachgepflanzt und wie gedenkt das Bezirksamt die übrigen Fällungen auszugleichen? Nachpflanzungen
im Bereich Charlottenburg-Wilmersdorf
2006 wurden die Mittel, die für Baumpflanzungen ursprünglich
angedacht waren, für die Entfernung von Stubben anlässlich der WM verwendet. Nachpflanzungen von gefällten Straßenbäumen erfolgen
grundsätzlich, jedoch ist diese in erster Linie von der Höhe der
Sachmittelausstattung abhängig. Bei der regelmäßigen Überprüfung des Straßenbaumbestandes
ist festzustellen, dass diverse Standorte für Straßenbäume sich als ungeeignet
erweisen (zu enge Baumabstände, zu nahe Baulichkeiten, sehr schlechte
Belichtungsverhältnisse). Derartige Standorte werden nach Fällungen nicht mehr
bepflanzt. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat mit derzeit über
44.000 Straßenbäumen neben Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf den
dritthöchsten Bestand, allerdings verteilt auf einer deutlich kleineren Fläche
als die Vergleichsbezirke. Dennoch ist das Bezirksamt bemüht, Nachpflanzungen vorzunehmen und somit für ein “grünes” Stadtbild zu sorgen. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat Mündliche Anfrage Nr. 11 BV
Susanne Klose CDU-Fraktion Betr.
Ergebnis der Sprachtests für die Schulanmel- dungen
des Einschulungsjahres 2007 1. Bei wie vielen im Sommer 2007
schulpflichtig werdenden Kindern wurde auf Grund des vor der Schulanmeldung
verpflichtenden Sprachtests ein Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache
festgestellt? 2. Betrachtet das Bezirksamt die
Fördermaßnahmen für diese Kinder als ausreichend? Das
Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1. und 2.: Entsprechende
Daten liegen derzeit der für die Schulen zuständigen Schulaufsicht in der Außenstelle
Charlottenburg-Wilmersdorf nicht vor. Die
zuständige Schulaufsicht hat ihre Bereitschaft erklärt, in einer der nächsten
Sitzungen des Ausschusses für Schulen über die Angelegenheit zu berichten,
sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Reinhard Naumann Bezirksstadtrat Mündliche Anfrage Nr. 12 BV
Wagner Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Betr.
Arbeitszeitproblematik der Schulhausmeister Auf
die “lange Bank” geschoben? Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
beabsichtigt das Bezirksamt die Vorgaben des EU-Rechts zur Arbeitszeit der
Schulhausmeister zu berücksichtigen, ohne dass es zu signifikanten Verschlechterungen
für die Schulen kommt? 1a. Was für eine Lösung des Problems –
ggf. in Abstimmung mit den anderen Bezirken und den betroffenen Schulen –
strebt das Bezirksamt an? 1b. Wie real ist die Drohung des Senats, ab
Februar 2007 “Strafzahlungen” gegen die Bezirksämter zu verhängen,
wenn bis dahin nicht ein rechtskonformer Zustand herbeigeführt wurde? Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie
folgt: 1.
Wie beabsichtigt das Bezirksamt die Vorgaben des EU-Rechts
zur Arbeitszeit der Schulhausmeister zu berücksichtigen, ohne dass es zu
signifikanten Verschlechterungen für die Schulen kommt? 1a. Was für eine Lösung des Problems – ggf. in Abstimmung mit den anderen Bezirken und den betroffenen Schulen – strebt das Bezirksamt an? Eingangs bittet das Bezirksamt die verspätete Beantwortung
zu entschuldigen. Durch dauernde Änderungen der Situation musste der
Antwortentwurf mehrfach aktualisiert werden. Seit mehreren Wochen führt die Senatsverwaltung für Inneres
mit der Gewerkschaft ver.di Sondierungsgespräche über den Abschluss eines
berlinweiten Tarifvertrages für Schulhausmeister, unter Beibehaltung
erweiterter Arbeitszeiten. Weitere Gespräche fanden am 15.12.2006 und am
17.01.2007 statt. Dabei verständigten sich die Senatsverwaltung für Inneres und
Sport und die Gewerkschaft ver.di für die Ausarbeitung eines Tarifvertrages mit
einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 48 Stunden (Vollzeitarbeitszeiten und
Bereitschaftszeiten) wöchentlich sowie einer darüber hinaus gehenden individuellen
Regelung mit den einzelnen Schulhausmeistern, die einen Einsatz der Schulhausmeister
im Rahmen des Bereitschaftsdienstes über die 48-Stunden-Grenze ermöglicht. Die
individuellen Regelungen erfolgen auf freiwilliger Basis und dürfen nur unter
besonderer Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer getroffen werden.
Sofern dieser Tarifvertrag abgeschlossen wird, ist die Betreuung und Beaufsichtigung
der Schulen bei gleichzeitiger Beachtung des EU-Rechts weiterhin gewährleistet. Über den bisherigen Verlauf wurde die BVV in den Sitzungen
des Fachausschusses für Schule ausführlich informiert. Die überbezirkliche
Arbeitsgruppe hatte unter Federführung des Bezirks Neuköllns eine RdB-Vorlage
erarbeitet, die zusätzliche 160 Stellen für Schulhausmeister vorsah. Deren
Finanzierung wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt. 1b. Wie
real ist die Drohung des Senats, ab Februar 2007 “Strafzahlungen” gegen
die Bezirksämter zu verhängen, wenn bis dahin nicht ein rechtskonformer Zustand
herbeigeführt wurde? Bereits mit Schreiben vom 20.3.2006 hat die Senatsverwaltung
für Inneres die Bezirke auf die geänderte Rechtslage hingewiesen. Dabei wurde
auch auf die Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 22 und 23 ArbZG vorsorglich
verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Gröhler Mündliche Anfrage Nr. 13 BV
Ludwig CDU-Fraktion Betr.
Land Berlin verschläft Beantragung von
EU-Mittlen Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt, daß das
Land Berlin bislang nicht alle Unterlagen zur Beantragung von EFRE- u.
ESF-Mitteln bei der EU eingereicht hat und somit frühestens im Sommer des
kommenden Jahres Mittel abgerufen werden können? 2. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun,
damit es zum einen bei den Jobcentern nicht zu einem Ausfall der entsprechenden
Drittmittel kommt und zum anderen das Land Berlin seine in Verbindung mit den
EFRE- und ESF-Mitteln geplanten Einsparungen in größerem Umfang zu Lasten der
Bezirke nicht umsetzt? Die Mündliche Anfrage beantworte ich für das
Bezirksamt wie folgt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt, dass das Land Berlin
bislang nicht alle Unterlagen zur Beantragung von EFRE- und ESF-Mittel bei der
EU eingereicht hat und somit frühestens im Sommer des kommenden Jahres Mittel
abgerufen werden können? Aus Sicht
des Sozialamtes wurde nichts versäumt. Es lag kein Grund vor, EFRE- oder
ESF-Mittel zu beantragen. Dies gilt auch für das JobCenter. Die
Abteilung Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung teilt dazu mit,
dass EFRE-Mittel im Rahmen eines Projektes ausschließlich in der
Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Verzögerungen seien hier nicht bekannt. Die
Senatsverwaltung SenWiTechFrau nimmt Stellung wie folgt: Finanzielle Grundlage
der Europäischen Strukturpolitik ab 2007 ist die Vereinbarung über die
finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007-2013. Der Einigung über die finanzielle
Ausstattung der EU gingen 2005 zähe
Verhandlungen voraus, die sich länger
als geplant hinzogen. Erst im Dezember 2005 konnten sich die Staats- und
Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss über die
finanzielle Ausstattung der EU einigen. Das Europäische Parlament lehnte aber
diesen Kompromiss im Januar 2006 ab. Der Rat billigte eine
überarbeitete Vereinbarung am 15. Mai 2006, das Europäische Parlament stimmte am
17. Mai 2006 dafür, am selben Tag wurde die Vereinbarung
unterzeichnet. Erst mit
dieser Vereinbarung war die Grundlage für die Verordnungstexte der
Strukturfonds geschaffen, die erst am 20. Juli 2006 nach Aufnahme durch
das Europäische Parlament im Amtsblatt der EU
veröffentlicht wurden. In den darauf
folgenden 3 Monaten sollten die “Strategischen Kohäsionsleitlinien der
Gemeinschaft” durch den Rat verabschiedet werden. Dies geschah am
6. Oktober
2006. Auf Grundlage der Kohäsionsleitlinien werden die Europäische Kommission,
die Mitgliedsstaaten und die Regionen die “einzelstaatlichen
strategischen Rahmenpläne” festlegen. Im Anschluss daran können
die
“Operationellen Programme”, die derzeit von den Ländern
erarbeitet werden, der
Europäischen Kommission (Generaldirektionen Regionalpolitik und
Beschäftigung) zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie müssen 5 Monate nach
Verabschiedung der Kohäsionsleitlinien eingereicht sein (spätestens März 2007).
Die neue Förderperiode beginnt am 1. Januar 2007. 2. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, damit es zum einen
bei den Jobcentern nicht zu
einem Ausfall der entsprechenden Drittmitteln kommt und zum anderen das
Land Berlin seine in Verbindung mit den ERFE- und ESF-Mitteln geplanten
Einsparungen in größerem Umfang zu Lasten der Bezirke nicht umsetzt? Das
Bezirksamt kann nichts dazu beitragen, dass es im JobCenter nicht zu einem
Ausfall von Drittmitteln kommt. Das JobCenter hat nur mittelbar mit ESF- oder
EFRE-Mitteln zu tun, und zwar profitiert es davon, wenn Träger
beispielsweise ESF-Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen für MAE-Kräfte beantragen
und erhalten. Die Kunden des JobCenters (MAE-Kräfte) werden
dadurch besser qualifiziert und leichter vermittelbar. Für das Job- center
bedeutet die kostenlose Qualifizierung seiner Kunden über einen Trä- ger eine
Kostenersparnis, auf die es aber direkt keinen Einfluss hat. Ebenso
verhält es sich mit AB-Maßnahmen. Auch hier können nur die Träger
ESF-kofinanzierte Anträge stellen. Das
JobCenter ist insoweit auf die Anträge der Träger angewiesen. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin Mündliche Anfrage Nr. 14 BV
Carsten Engelmann CDU-Fraktion Betr.
Der Regierende Bürgermeister und sein
Beitrag zur Berliner Schulpolitik 1. Wie beurteilt das Bezirksamt das
spontane ”Nein” des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit in
der N24 –Sendung, auf die Frage, ob er seine Kinder in Kreuzberg zur Schule schicken würde? 2. Ist das Bezirksamt der Auffassung,
dass solche Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters helfen, die Situation in
den Berliner Schulen zu verbessern und sind dem Bezirksamt Schulen im Bezirk
bekannt, die als positives Beispiel für die Wandlung einer ehemalige
“Problemschule” zur “Vorzeigeschule” genannt werden
können?
Zu 1.
und 2.: Das
Bezirksamt hält es nicht für angezeigt, ohne unmittelbar in seiner Zuständigkeit
betroffen zu sein, Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung zu
beurteilen. Den
Intentionen des neuen Schulgesetzes entsprechend entwickeln sich alle
Schulen des Bezirks durch Schulprogrammentwicklung und Schulinspektionen im
Sinne einer Qualitätsentwicklung stetig weiter. Hervorzuheben
ist in diesem Zusammenhang, dass das Bezirksamt anlässlich der Verleihung des
Prädikats “Eliteschule des Sports” an die Poelchau-Oberschule mit
Freude festgestellt hat, in welcher Weise sich eine Schule mit einem
nachgefragten Profil aus einer schwierigen Situation heraus zu einer sehr
nachgefragten Schule entwickeln kann. Reinhard Naumann Bezirksstadtrat Mündliche Anfrage Nr. 15 BV
Susanne Klose CDU-Fraktion Betr.
Vergabepraxis von Kitaplätzen
Das
Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu
1.: Einleitend sei zur Überschrift der Anfrage
“Vergabepraxis von Kitaplätzen” angemerkt, dass sich seit dem 1.
Januar 2006 das System der Belegung von Betreuungsplätzen in Tagesstätten
grundlegend geändert hat. Die Eltern beantragen beim zuständigen Jugendamt die
Finanzierung der bedarfsgerechten Förderung ihres Kindes in einer
Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Sie erhalten daraufhin einen Bescheid,
den “Gutschein”. Mit diesem Kita-Gutschein, der in ganz
Berlin gültig ist, suchen sie sich einen geeigneten Betreuungsplatz für ihr
Kind (Wunsch- und Wahlrecht der Eltern). Der Kita-Gutschein kann jederzeit
bei Bedarf von den Eltern beantragt werden. Ein sog.
“Betreuungsjahr” gibt es nicht mehr. Eine
Beantwortung der Frage nach der Anzahl von Anträgen für Teilzeitplätze
und für Ganztagsplätze ist nicht möglich. Dem Bezirksamt liegen keine
differenzierten statistischen Auswertungen der Anträge nach dem
Betreuungsumfang vor. Folgende
Informationen zum Verfahren sind aber möglich: Vom 1.
Januar bis einschließlich 12. Dezember 2006 wurden 6798 Bescheide
(Gutscheine) für Antragsstellende aus Charlottenburg-Wilmersdorf ausgefertigt.
Dazu gehören die unterschiedlichsten Betreuungsumfänge ebenso wie einzelne
Ablehnungen. Der Bezirk finanziert aktuell in Kindertagesstätten 1669
Teilzeitplätze und 4151 Ganztagsplätze für Kinder mit dem Wohnsitz
in Charlottenburg-Wilmersdorf. Zu
2.: Der
Gesetzgeber hat bei der Bedarfsermittlung neben der bedarfsbegründeten
Tätigkeit der Eltern auch eine Berücksichtigung von pädagogischen, sozialen
oder familiären Gründen festgeschrieben. Pädagogische Gründe bestehen, wenn
Kinder wegen ihrer individuellen Entwicklung einer Förderung oder Betreuung
bedürfen. Die Prüfung dieser Bedürfnisse im pädagogischen und sozialen Bereich
obliegen ausschließlich den dafür zuständigen Sozialarbeiter/innen in den
Regionalteams. Da es sich hierbei stets um individuelle Prüfungen handelt, kann
auch auf besondere Bedürfnisse von Kindern eingegangen werden. Sollte der
Wunsch der Eltern nach einem konkreten Betreuungsumfang nicht den
gesetzlichen Vorgaben ( Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG),
Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) ) im Rahmen einer
bedarfsbegründeten Tätigkeit der Eltern oder einer individuellen Prüfung im
Rahmen der eben geschilderten Vorgaben entsprechen, erfolgt ggf. eine
Reduzierung oder Ablehnung des gewünschten Betreuungsumfangs mit dem Bescheid
(Gutschein) der Verwaltung. Reinhard Naumann Bezirksstadtrat Mündliche Anfrage Nr. 16 BV
Susanne Klose CDU-Fraktion Betr.
Unterrichtsausfall in Charlottenburg- Wilmersdorfer
Schulen 1. Wie hoch war der Unterrichtsausfall
an den Charlottenburg – Wilmersdorfer Grund- und Oberschulen seit Beginn
des neuen Schuljahres bis zum 1.Dezember? 2. Wie viele Stunden wurden als
fachfremde Stunden vertreten bzw. sind dem Bezirksamt aktuelle personelle
Engpässe an einzelnen Schulen bekannt? Das
Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1.
und 2.: Die Anfrage
kann nur von der Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung beantwortet werden. Sie ist daher an
den dortigen Dienststellenleiter weitergeleitet worden. Der kommissarische
Leiter der Außenstelle hat dem Schulträger mitgeteilt, dass die Einzelmeldungen
der Schulen am Ende des 1. Schulhalbjahres in der Außenstelle bezirksbezogen
zusammengefasst und der Zentrale zur berlinweiten Auswertung zugeleitet werden. Die
Schulaufsicht hat sich bereit erklärt, bei Vorliegen der Gesamtauswertung über
die Ergebnisse in einer Sitzung des Ausschusses für Schulen zu berichten. Reinhard Naumann Bezirksstadtrat |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |