Die Fraktion der SPD bringt einen Änderungsantrag ein:
Die
Fraktion der SPD bringt einen Änderungsantrag ein:
“Das
Bezirksamt wird aufgefordert, förderungswürdigen Sportvereinen für
Trainingszwecke geeignete Räumlichkeiten des Bezirksamtes (z. B. im Bereich der
Familien- und Jugendförderung sowie in Schulen usw.), die nicht als
Sportanlagen im Sinne des SportFG gelten, ersatzweise dann unentgeltlich zu
überlassen, wenn dem beantragenden gemeinnützigen Sportverein aufgrund der im
Bezirk bestehenden Unterversorgung mit gedeckten Sporthallen keine
Nutzungszeiten in Sportanlagen lt. § 2 Abs. 2 SportFG zur Verfügung gestellt
werden können.
Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache einschließlich des
Änderungsantrage in den Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften
und Bibliotheken (m) sowie in den Haushaltsausschuss (ffd.) einstimmig zu.
(Konsensliste)