Drucksache - 1786/2  

 
 
Betreff: Kostenfreie Nutzung von Räumlichkeiten zu Trainingszwecken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Engelmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.01.2006 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
08.02.2006 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
08.03.2006 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
Haushaltsausschuss Beratung
11.04.2006 
63. Öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2006 
51. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 17.01.2006
2. Version vom 27.04.2006
3. Version vom 08.01.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27.04.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, förderungswürdigen Sportvereinen für Trainingszwecke geeignete Räumlichkeiten des Bezirksamtes (z. B. im Bereich der Familien- und Jugendförderung sowie in Schulen usw.), die nicht als Sportanlagen im Sinne des SportFG gelten, ersatzweise dann unentgeltlich zu überlassen, wenn dem beantragenden gemeinnützigen Sportverein aufgrund der im Bezirk bestehenden Unterversorgung mit gedeckten Sporthallen keine Nutzungszeiten in Sportanlagen gemäß § 2 II SportFG zur Verfügung gestellt werden können.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2006 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt achtet bei Vorliegen von Anträgen auf Raumnutzung durch Sportvereine darauf, dass in dem notwendigen schriftlichen Antrag der eindeutige Nutzungszweck hervorgeht. Sofern es sich um eine Raumnutzung für sportliche Zwecke handelt, stellt das Bezirksamt in Anlehnung an die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) Räumlichkeiten entgeltfrei zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat  

 

 

 


 

 
 

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