Der Ausschuss für Schule
empfiehlt der BVV;
Die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten, vor der Nelson-Mandela-Grundschule einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Gehwegvorstreckungen an der Pfalzburger Straße 23 zu installieren.
Der BVV ist bis zum 31.08.2024 zu berichten.
Begründung:
Die Schulwegsicherheit der Schülerinnen und Schüler, die zwischen 6 und 12 Jahre alt sind, soll damit verbessert werden. Ein Fußgängerüberweg würde die Sichtbarkeit der Kinder stark erhöhen und den Autofahrenden eine potenzielle Gefahrensituation rechtzeitig anzeigen. Nach den Richtlinien des Bundes sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen "in der Regel entbehrlich“ (R-FGÜ, 2.1). Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sich gegenüber der Grundschule auch noch ein Kindergarten befindet, sind die Voraussetzungen für die Schaffung einer FGÜ gegeben.