Drucksache - 0817/6  

 
 
Betreff: Schulhöfe nicht verrotten lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionAusschuss für Schule
Verfasser:Sempf/Dr. Buß/Tillinger/Dr. Tesch/BodensiekTesch, Felicitas
Drucksache-Art:AntragStellungnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz mitberatend
06.06.2024 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz vertagt   
Ausschuss für Schule federführend
12.06.2024 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Stellungnahme Ausschuss für Schule

Der Ausschuss für Schule empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz die Annahme des Antrags in geänderter Fassung:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für eine Finanzierung einzusetzen, mit der es seiner Sicherungspflicht auf Schulhöfen ganzjährig nachkommen und die  Funktion von Sportflächen sowie Spielgeräten auf Schulhöfen wieder herstellen und Unfallgefahren auf den Freiflächen umgehend beseitigen kann.

 

Einige Schulhöfe sowie die sich dort befindenden Sportflächen und auch Spielgeräte, wie beispielsweise in der Halensee-Grundschule oder dem Heinz-Berggrün-Gymnasium, sind in einem schlechten und gefährlichen Zustand oder sogar komplett nicht nutzbar.

 

Damit fehlen den Schulen gesetzlich vorgeschriebene pädagogische Freiflächen, auf denen sich die Kinder bewegen können und Sportflächen, die für den vorgeschriebenen Sportunterricht unabdingbar sind.

 

Im Sinne unserer Kinder müssen diese Flächen unverzüglich wieder nutzbar gemacht werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2024 zu berichten.

 

Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seiner Sicherungspflicht auf Schulhöfen ganzjährig nachzukommen und die Funktion von Sportflächen sowie Spielgeräten auf Schulhöfen wiederherzustellen und Unfallgefahren auf den Freiflächen umgehend zu beseitigen.

Einige Schulhöfe sowie die sich dort befindenden Sportflächen und auch Spielgeräte, wie beispielsweise in der Halensee-Grundschule oder dem Heinz-Berggruen-Gymnasium, sind in einem schlechten und gefährlichen Zustand oder sogar komplett nicht nutzbar.

Damit fehlen den Schulen gesetzlich vorgeschriebene pädagogische Freiflächen, auf denen sich die Kinder bewegen können und Sportflächen, die für den vorgeschriebenen Sportunterricht unabdingbar sind.

Im Sinne unserer Kinder müssen diese Flächen unverzüglich wieder nutzbar gemacht werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2024 zu berichten.

 

 
 

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