Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit an Schulstraßen interessierten Schulen zusammenzusetzen, um über die Voraussetzungen aufzuklären und eine Umsetzungsmöglichkeit zu beraten, insbesondere sind die Paula-Fürst-Grundschule, Nehring-Grundschule und die Nelson-Mandela-Grundschule einzubeziehen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2024 zu berichten.
Begründung:
Konkret bedeutet „Schulstraße“, dass die Straße vor der Schule in den Zeiten rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrt ist – meist für eine halbe Stunde. Wenn der größte Ansturm vorbei ist, ist die Straße wie gehabt geöffnet. Es kann so sichergestellt werden, dass alle Kinder die Möglichkeit erhalten, ihren Schulweg sicher zu bestreiten.