Der Ausschuss für Soziales
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf die Hilfestellungen des Senats oder der Energieschuldnerberatung der Verbraucherzentrale Berlin in Bezug auf das nun verstärkt auftretende Problem der Energiearmut hinzuweisen. Dabei sind unterschiedliche Kommunikationswege zu nutzen.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf das nun verstärkt auftretende Problem der Energiearmut hinzuweisen, sowie auf die Hilfestellungen des Senats oder der Energieschuldnerberatung der Verbraucherzentrale Berlin.
Der BVV ist bis zum 31.12.2022 zu berichten.