Drucksache - 0184/6
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch die Urnen bei Ordnungsamtlich- oder Sozialbestattungen mit einem Blumenschmuck versehen werden. Die Blumen sind aus der Bezirksgärtnerei zu beziehen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2022 zu berichten.
Begründung: Auch nach dem Tod, sollte die Würde eines Menschen erhalten bleiben. Hierzu gehört auch ein kleiner Blumengruß zum Abschied auf der Urne. |
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