Beitritt: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten
und Verkehr
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen es die Verkehrsbehinderung durch falsch abgestellte Leih-E-Roller und Leihfahrräder verhindern kann, z.B. durch eigene Abstellflächen für Sharingdienste am Fahrbahnrand. Darüber hinaus soll der Bezirk die Möglichkeit wahrnehmen, Leih-E-Roller und Leihfahrräder kostenpflichtig umzusetzen, wenn Sie eine Behinderung auf dem Gehweg darstellen. Die Kosten hierfür sind den Verleihunternehmen in Rechnung zu stellen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2022 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen sie die Verkehrsbehinderung durch falsch abgestellte E-Roller und E-Bikes verhindern kann. Darüber hinaus soll der Bezirk die Möglichkeit wahrnehmen, selbst E-Roller und E-Bikes umzusetzen und die Kosten den jeweiligen Betreibern in Rechnung zu stellen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2022 zu berichten.