Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innen im Bezirk im Sinne des § 40 (2) BezVwG
auf einer Informationsveranstaltung rechtzeitig über den Bezirksdoppelhaushalt
2022/2023, seine Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten
und die Planungen öffentlich mit Bürger*innen zu diskutieren.
Die Informationsveranstaltung ist zwischen dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts und den Haushaltsberatungen durchzuführen.
Bei der Vorbereitung der Veranstaltung sind folgende Vorgaben vom Bezirksamt zu
beachten:
- Die Informationsveranstaltung ist frühzeitig zu bewerben:
- auf der Internetseite des Bezirks (mindestens vier Wochen vor dem Termin)
- über Informationsflyer und/oder Plakate an den Standorten des Bezirksamts mit Kund*innenverkehr, in Stadtteilzentren, Jugendzentren, Bibliotheken und weiteren bezirklichen Einrichtungen in allen Bezirksregionen (mindestens vier Wochen vor dem Termin)
- über die Lokalpresse
- Auf der Internetseite des Bezirks sind vor Beginn der Veranstaltung Informationen zum „A bis Z“ des Bezirkshaushalts zur Verfügung zu stellen, um Begriffe und Verfahren zu erläutern.
- Der Haushaltsplan ist der interessierten Öffentlichkeit lesbar und verständlich darzustellen.
- Bürger*innen ist die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen und Anregungen zur Verwendung der Haushaltsmittel zu geben.
Der BVV ist bis zum 30.6.2021 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innen im Bezirk im Sinne des § 40 (2) BezVwG auf Informationsveranstaltungen rechtzeitig über den Bezirksdoppelhaushalt 2022/2023, seine Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten und die Planungen öffentlich mit Bürger*innen zu diskutieren.
Die Informationsveranstaltungen sind nach der Übermittlung der Globalsummen an die Bezirke/vor dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts sowie während der Beratungen/vor Beschluss des Haushaltsplans durchzuführen.
Bei der Vorbereitung der Veranstaltungen sind folgende Vorgaben vom Bezirksamt zu beachten:
- Die Informationsveranstaltungen sind frühzeitig zu bewerben:
auf der Internetseite des Bezirks (mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin)
über Informationsflyer und/oder Plakate an den Standorten des Bezirksamts mit Kund*innenverkehr, in Stadtteilzentren, Jugendzentren, Bibliotheken und weiteren bezirklichen Einrichtungen in allen Bezirksregionen (mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin)
über die Lokalpresse (langfristige Ankündigung der Veranstaltungsreihe mit Terminen sowie kurzfristig vor den jeweiligen Terminen)
- Auf der Internetseite des Bezirks sind vor Beginn der Veranstaltungen Informationen zum „A bis Z“ des Bezirkshaushalts zur Verfügung zu stellen, um Begriffe und Verfahren zu erläutern.
- Der Haushaltsplan ist der interessierten Öffentlichkeit lesbar und verständlich darzustellen.
- Bürger*innen ist die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen und Anregungen zur Verwendung der Haushaltsmittel zu geben.
Der BVV ist bis zum 31.01.2021 zu berichten.