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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Annahme von Niederschriften |
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Ö 3 |
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Vorschlag zur Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen am Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht |
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Ö 4 |
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Beteiligungsverfahren für ein Konzept für den Preußenpark starten |
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0455/5 |
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Ö 5 |
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Logistikkonzept für den Bezirk |
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0531/5 |
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Ö 6 |
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Sondernutzungskonzept für Außengastronomie aufheben! |
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0432/5 |
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Ö 7 |
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Parken an der TU |
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0503/5 |
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Ö 8 |
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Anwohnerschaft schützen |
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0517/5 |
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Ö 9 |
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ÖPNV - Netzerweiterungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf |
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0403/5 |
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Ö 10 |
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Neue Fahrradkarte Charlottenburg-Wilmersdorf auflegen |
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0534/5 |
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Ö 11 |
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Lollapalooza 2018 auf dem Maifeld |
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0492/5 |
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16.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.29 - überwiesen |
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Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften (m) und in den Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)
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16.01.2018 - Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften |
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Ö 15 - vertagt |
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BV Dieke bittet um Vertagung.
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23.01.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr |
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Ö 11 - vertagt |
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20.02.2018 - Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften |
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Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt: - Geltende Lärmschutzregelungen sind einzuhalten. Über Sonderregelungen und zu erwartende Lärmbelastungen sind die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig, mindestens aber vier Wochen vor Beginn des Festivals zu informieren.
- Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Mobilitätskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Dieses soll insbesondere darauf geprüft werden, ob die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Besuchszeiten des Festivals bedarfsdeckend nutzbar sind und gegebenenfalls Sonderzüge auf den S- und U-Bahnlinien bzw. zusätzliche Busse der BVG zum Einsatz kommen müssen. Wird dies im Rahmen der Genehmigungsprüfung notwendig, ist die Finanzierung des Mehraufwands durch den Veranstalter zu gewährleisten.
- Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Sicherheitskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Die Gespräche mit Sicherheits- und Ordnungsbehörden und Sicherheitsvorkehrungen sind gegenüber den Festivals im Treptower-Park sowie Hoppegarten auszuweiten.
- Der Veranstalter hat die Kosten der Instandsetzung von Schäden und Beseitigung von Müll auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wiesengrün und der Wege auf dem Maifeld.
- Die Anwohner*innen sind aktiv und frühzeitig einzubeziehen, z.B. durch Einwohner*innenversammlungen. Sollten unmittelbar betroffene Anwohner*innen dies wünschen, sind für die Zeit des Festivals Ersatzwohnungen oder Hotelübernachtungen vom Veranstalter zu bezahlen.
- Kosten für Planungsleistungen, die dem Bezirk entstehen, sind vom Veranstalter durch finanzielle Ausgleichszahlungen zu erstatten.
Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen. Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis: dafür:8dagegen: 3 Enthaltung:1
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08.03.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr |
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Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt: - Geltende Lärmschutzregelungen sind einzuhalten. Über Sonderregelungen und zu erwartende Lärmbelastungen sind die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig, mindestens aber vier Wochen vor Beginn des Festivals zu informieren.
- Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Mobilitätskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Dieses soll insbesondere darauf geprüft werden, ob die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Besuchszeiten des Festivals bedarfsdeckend nutzbar sind und gegebenenfalls Sonderzüge auf den S- und U-Bahnlinien bzw. zusätzliche Busse der BVG zum Einsatz kommen müssen. Wird dies im Rahmen der Genehmigungsprüfung notwendig, ist die Finanzierung des Mehraufwands durch den Veranstalter zu gewährleisten.
- Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Sicherheitskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Die Gespräche mit Sicherheits- und Ordnungsbehörden und Sicherheitsvorkehrungen sind gegenüber den Festivals im Treptower-Park sowie Hoppegarten auszuweiten.
- Der Veranstalter hat die Kosten der Instandsetzung von Schäden und Beseitigung von Müll auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wiesengrün und der Wege auf dem Maifeld.
- Die Anwohner*innen sind aktiv und frühzeitig einzubeziehen, z.B. durch Einwohner*innenversammlungen. Sollten unmittelbar betroffene Anwohner*innen dies wünschen, sind für die Zeit des Festivals Ersatzwohnungen oder Hotelübernachtungen vom Veranstalter zu bezahlen.
- Kosten für Planungsleistungen, die dem Bezirk entstehen, sind vom Veranstalter durch finanzielle Ausgleichszahlungen zu erstatten.
Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen. Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis: dafür:12dagegen: 1 Enthaltung:1
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22.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.25 - vertagt |
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Die Drucksache wird wegen außerplanmäßiger Beendigung der Sitzung nicht behandelt und auf die nächste Tagesordnung der BVV gesetzt.
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19.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.25 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.
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Ö 12 |
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Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung |
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Ö 13 |
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Verschiedenes |
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