Auszug - Anwohnerschaft schützen
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BV Sempf begründet den Antrag.
BzStR Herz informiert, dass die Zuständigkeit für die Kontrolle des fließenden Verkehrs bei der Polizei liegt. Die Johann-Sigismund-Straße hätte der Bauträger nicht nutzen dürfen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei darauf hinzuwirken Maßnahmen zu entwickeln, wie Lärm- und Verkehrsbelastungen sowie Ordnungswidrigkeiten von Baufahrzeugen und Anlieferungen vor 6.00 Uhr wirksam unterbunden werden können.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Polizei Maßnahmen zu entwickeln, wie Lärm- und Verkehrsbelastungen sowie Ordnungswidrigkeiten von Baufahrzeugen und Anlieferungen vor 6.00 Uhr wirksam unterbunden werden können. Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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